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Sonja K.
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Eine Immobilienbewertung (Liegenschaftsbewertung) ist vor dem Verkauf nicht unbedingt notwendig, aber auf jeden Fall hilfreich. Sie hilft Ihnen dabei, unter Berücksichtigung der Marktbedingungen, des Zustands der Immobilie und anderer Faktoren einen angemessenen Verkaufspreis zu ermitteln. Grundsätzlich ist eine Immobilien- bzw. Liegenschaftsbewertung in folgenden Fällen sinnvoll: Kauf/Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung (Gütertrennung), steuerliche Hintergründe und Immobilienfinanzierung bzw. Aufnahme eines Hypothekarkredits. Im letztgenannten Fall wird die Immobilienbewertung durch die Bank vorgenommen.
Die Wertermittlung wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. An erster Stelle steht natürlich die Lage: Immobilien in der Nähe von Stadtzentren bzw. in begehrten Stadtvierteln sind teurer als Immobilien in abgelegenen ländlichen Gebieten. Damit verbunden ist der Zugang zu technischer Infrastruktur (z. B. Verkehrsanbindung an Hauptstraßen, Autobahnen und öffentliche Verkehrsmittel) sowie sozialer Infrastruktur (z. B. Schulen, Fachärzte und Freizeiteinrichtungen). Beim Blick auf die Immobilie wird auf den Zustand der Bausubstanz (inkl. Energieeffizienz), die Wohn- und Grundstücksfläche sowie die Ausstattung geachtet. Der letzte Einflussfaktor ist die Marktsituation (Angebot und Nachfrage).
Immobilienbewertung kann von freien Sachverständigen, gerichtlich beeideten und zertifizierten Gutachtern, Immobilienmaklern und Kreditinstituten vorgenommen werden. Für eine fundierte Immobilienbewertung sollten Sie sich auf einen unabhängigen, gerichtlich beeideten (und am besten auch ortskundigen) Sachverständigen verlassen.
Um eine möglichst genaue Einschätzung des Immobilienwerts zu erhalten, kann es manchmal sinnvoll sein, mehrere Gutachten einzuholen (insbesondere, wenn es sich um eine komplexe Immobilie handelt). Allerdings ist das meistens nicht der Fall, da Sie sich auf die Expertise eines gerichtlich beeideten und zertifizierten Gutachters verlassen können.
Je nach Art der Immobilie bzw. Liegenschaft wird zur Wertermittlung eines der folgenden drei Bewertungsverfahren angewandt:
Wenn Sie sich über Immobilienbewertung informieren, stoßen Sie häufig auf den Begriff „Verkehrswert“. Dieser bezeichnet den Wert, den die Immobilie im allgemeinen Grundstücksverkehr (unter Annahme üblicher Marktbedingungen) auf dem aktuellen Markt wahrscheinlich erzielen wird. Im Idealfall entspricht der Verkehrswert also dem Verkaufspreis, der zum Zeitpunkt der Bewertung am Markt voraussichtlich erzielt werden kann. Da zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie gute Markt- und Fachkenntnisse erforderlich sind, sollten Sie die Bewertung in die Hände eines fachkundigen Sachverständigen legen.
Eine Immobilienbewertung kann als fehlerhaft angesehen werden, wenn bei der Erhebung und Interpretation der Daten ein Fehler aufgetreten ist. Wenn der Gutachter keine ausreichenden Kenntnisse der aktuellen Marktsituation, der lokalen Besonderheiten oder anderer spezifischer Faktoren (z. B. geplante Erweiterungen der Infrastruktur in der Nähe) besitzt, wird seine Bewertung zwangsläufig ungenau ausfallen. Rein theoretisch kann eine Immobilienbewertung jedoch nicht ungültig sein, auch wenn sie fehlerhaft ist. Darum ist es so wichtig, die Wertermittlung von einem gerichtlich beeideten und ortskundigen Sachverständigen durchführen zu lassen. Beachten Sie auch, dass Immobilienbewertungen, die schon einige Jahre alt sind, aufgrund von veränderten Marktbedingungen, veränderten Verhältnissen vor Ort (neue technische und soziale Infrastruktur usw.) und ggf. Änderungen der gesetzlichen Vorgaben für die Immobilienbewertung nicht mehr zuverlässig sind. Deshalb sollten Sie in einem solchen Fall eine neue Immobilienbewertung in Auftrag geben.
Ja, es gibt einige Möglichkeiten, den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Mit Modernisierungs-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen lässt sich so gut wie immer eine Wertsteigerung der Immobilie erreichen. Maßnahmen wie ein Heizungstausch oder die Verbesserung der Wärmedämmung sind jedoch teuer, deshalb kann es leicht passieren, dass die dafür erforderlichen Ausgaben die Wertsteigerungskosten der Immobilie übertreffen. Wenn Sie also Ihre Immobilie verkaufen möchten, müssen Sie sich zuerst ausrechnen, ob sich eine Renovierung vor dem Verkauf überhaupt lohnt. Um einen realistischen Eindruck davon zu erhalten, wie stark sich der Verkaufspreis durch die geplanten Maßnahmen erhöhen wird, sollten Sie sich von einem Immobilienmakler beraten lassen.
Grundsätzlich steht es Ihnen völlig frei, einen Verkaufspreis für Ihre Immobilie festzulegen, doch die Wahrscheinlichkeit, dass Sie diese zu einem wesentlich höheren Preis als dem vom Sachverständigen ermittelten verkaufen können, ist sehr gering. Der Verkehrswert stellt nämlich die entscheidende Grundlage für die Festlegung des Angebotspreises dar. Trotzdem kann es mitunter auch vorkommen, dass im Fall eines zeitnahen Verkaufs ein höherer oder niedrigerer Verkaufspreis als der berechnete Verkehrswert erzielt wird. Wenn Sie den Verkaufspreis zu hoch ansetzen, kann sich die Vermarktung jedoch unnötig lange hinziehen, wodurch Sie unterm Strich später weniger Geld erhalten.
Es ist nicht überraschend, dass die teuersten Eigentumsregionen Österreichs in Wien liegen. Im 1. Bezirk (Innere Stadt) liegt der Immobilienpreis bei über 13.000 €/m², aber auch andre Bezirke wie Döbling, Währing und Leopoldstadt sind sehr teuer. Auch Touristenzentren – allen voran Kitzbühel – haben enorm hohe Immobilienpreise. Beides ist auf die große Nachfrage und das beschränkte Angebot zurückzuführen.
Nach einem kontinuierlichen Preisanstieg in den letzten Jahren ist in diesem Jahr ein leichter Rückgang der Immobilienpreise zu beobachten. Der wohl auffälligste Trend ist jedoch der Unterschied zwischen mehr und weniger energieeffizienten Immobilien. Weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Richtung vermehrter Auflagen zur energetischen Sanierung gehen, sind klimafreundliche Gebäude zunehmend preisstabil, während Gebäude mit schlechten Energiewerten an Wert verlieren, da mit zukünftigen Sanierungsaufwendungen zu rechnen ist.