Es gibt wahrscheinlich keinen Eigentümer, der nicht den Wert der eigenen Immobilie kennen wollte. Eine Immobilienbewertung bzw. Grundstücksbewertung können Sie zwecks Kreditaufnahme, Hypothek, Verkauf oder nur informativ in Auftrag geben. Der Wert einer Immobilie wird durch eine Immobilienbewertung (Immobilienschätzung) ermittelt. Diese fußt auf Objektivität, Fachwissen, zutreffender Beurteilung, wahrheitsgemäßen Angaben und Erfahrung. Die Immobilienbewertung kann durch einen Sachverständiger oder Immobiliengutachter erfolgen. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ wird hauptsächlich von Gerichten verwendet. Gerichtlich vereidigte Sachverständige besitzen einen Sachverständigenausweis. Die Bezeichnung „Gutachter“ hingegen wird für nichtamtliche Sachverständige verwendet, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, jedoch von Firmen oder Privatpersonen beauftragt werden. Laut Allgemeinem Verwaltungsverfahrensgesetz kann nur das Gutachten eines gerichtlich vereidigten Sachverständigen als Grundlage eines Gerichtsverfahrens dienen, das Gutachten eines nichtamtlichen Sachverständigen kann als Gegenbeweis vorgelegt werden. Wir haben für Sie einige Tipps vorbereitet. Sie können sich aber auch an unsere geprüften Gutachter wenden und ihnen eine Anfrage senden.