Suchen Sie einen guten Rauchfangkehrer aus Wien mit Referenzen und Kundenbewertungen? Wir sammeln und überprüfen Anbieter im Bereich Rauchfangkehrer die in Wien und der Umgebung tätig sind. Senden Sie Ihre Anfrage an interessierte Profis im Bereich Rauchfangkehrer um ungefähre Preise zu erfahren und rauszufinden, welche Kosten Sie für Ihr Projekt erwarten können. Empfohlene Rauchfangkehrer aus Wien können Sie einfach and schnell hier finden:
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Guten Tag!
Wir haben einen Pelletofen gekauft und brauchen Hilfe beim Anschluss bzw. die Abklärung, dass wir es richtig angeschlossen haben.
Bitte um Kontaktaufnahme.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Magdalena L.
Abgasanlagen sind in regelmäßigen Intervallen durch einen Rauchfangkehrer zu überprüfen und zu kehren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungs- und Kehrperioden sind jedoch von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich, da die Überprüfung von Feuerungs- und Abgasanlagen sowie die Durchführung anderer sicherheitsrelevanter Tätigkeiten durch die Landesgesetzgebung geregelt werden. Zudem hängt die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen pro Jahr vom verwendeten Brennstoff und der Leistung der Feuerstätte ab:
Genaue Auskunft über die gesetzlich festgelegten Prüfungsintervalle erhalten Sie bei Ihrem Rauchfangkehrer.
Sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie das Überprüfen und Kehren von Feuerstätten, Abgasführungen und Luftschächten dürfen ausschließlich von öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern (ÖZR) durchgeführt werden. Alle öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrerbetriebe sind mit dem ÖZR-Siegel gekennzeichnet. Um einen guten, öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer in Ihrer Nähe zu finden, geben Sie einfach eine Anfrage auf der Daibau-Plattform ab. Sie werden Angebote mehrerer überprüfter Rauchfangkehrerbetriebe erhalten, deren Referenzen und Kundenbewertungen Sie auf unserer Internetseite einsehen können.
Ja, Sie können Ihren Rauchfangkehrer unter den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern frei wählen und auf Wunsch jedes Jahr Ihren Rauchfangkehrerbetrieb innerhalb eines Kehrgebiets wechseln. Ein Wechsel ist zwischen dem 1. Mai und 30. September möglich. Innerhalb der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) sowie in den letzten vier Wochen vor dem nächsten Kehrtermin (Kündigungsfrist) können Sie Ihren Rauchfangkehrer jedoch nicht wechseln.
Die Kehrtermine sind je nach Bundesland unterschiedlich. Sowohl die Rauchfangkehrerbetriebe als auch die Besitzer der Überprüfungsgegenstände sind zur Einhaltung der vorgeschriebenen Kehrungen bzw. Überprüfungen verpflichtet, deshalb dürfen die Kehrtermine nicht ausgelassen, wohl aber verschoben werden. Die Rauchfangkehrerbetriebe müssen die Kehrtermine zur Überprüfung und ggf. Kehrung rechtzeitig bekannt geben (meist mindestens zwei Wochen im Voraus). Die Eigentümer bzw. Mieter des Hauses oder der Wohnung haben dagegen die Pflicht, dem Rauchfangkehrer ungehinderten Zugang zu den Kehrstellen zu ermöglichen. Falls Sie zum bekanntgegebenen Kehrtermin nicht zu Hause sein werden, wird ein Ersatztermin bekannt gegeben. Der neue Termin wird auf einen Tag gesetzt, an dem der Rauchfangkehrer in der Nähe ist, weshalb durch die Terminverschiebung oftmals keine zusätzlichen Kosten für die Besitzer der Überprüfungsgegenstände entstehen. Für Wunschtermine außerhalb der Kehrtour wird jedoch immer ein Zuschlag verrechnet.
Die Bundesländer legen die Höchsttarife für die Leistungen von Rauchfangkehrern fest (Kehrtarife), wobei in der Regel auch die Vereinbarung eines Pauschalsatzes zulässig ist. Die konkreten Kosten für den Rauchfangkehrer hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der benützten Rauchfänge, dem Ort der Kehrung (Keller, Dachboden, Dach) oder der Anzahl der an dem Rauchfang angeschlossen Feuerstätten.
Zu den wichtigsten Aufgaben von Rauchfangkehrern gehören Überprüfung und Kehrung von Feuerstätten und Verbindungsstücken sowie Abgasanlagen mit angeschlossenen Feuerstätten und Luftschächten. Dazu zählen die Erstprüfung von Feuerungsanlagen, wiederkehrende Überprüfungen von Abgasanlagen/Fängen, feuerpolizeiliche Beschau sowie zusätzliche Überprüfungen (z. B. nach Instandsetzung oder einer wesentlichen baulichen Änderung der Feuerstätte, Abgasanlage oder des Luftschachts).
Die Fachleute öffentlich zugelassener Rauchfangkehrerbetriebe beraten Sie auch zum Abgasverlust, der Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage und anderen Aspekten Ihrer Feuerstätte und Abgasanlage. Sie zeigen auch etwaige Gefährdungspotentiale auf und wie sich diese (falls möglich) beseitigen lassen.
Des Weiteren schleifen Rauchfangkehrer Rauch- und Abgasfängen aus, dichten diese ab und verrichten verschiedene Wartungsleistungen an Verbrennungseinrichtungen von Feuerstätten. Auf Wunsch führen sie auch weitere Leistungen wie Abgasmessung oder Messung der Restfeuchte im Holz durch. Was viele nicht wissen: ÖZB-Rauchfangkehrerbetriebe dürfen auch Energieausweise ausstellen.
Fehlender Kaminzug zeigt sich daran, dass das Anfeuern der Holzscheite nicht mehr richtig gelingen will und beim Öffnen der Ofentür stinkender Rauch nach außen dringt. Falls Ihr Ofen eine Sichtscheibe hat, verrußt diese. Falls es dazu kommt, ziehen Sie Ihren Rauchfangkehrer zurate und schildern Sie ihm das Problem.
Kaminversottung führt zur Zersetzung des Mauerwerks und erhöht die Gefahr eines Kaminbrandes. Wenn die Versottung schon fortgeschritten ist, zeigen sich gelb-braune Flecken an den Wänden der an den Kamin grenzenden Wohnräume. Darüber hinaus entsteht ein unangenehmer und gesundheitsschädlicher Geruch nach Schwefelsäure.
Einen Kaminbrand erkennt man an dunklen Rauchwolken oder sogar aus dem Kamin züngelnden Flammen oder einem massiven Funkenflug an der Kaminmündung. Zudem sind die Wandungen der Abgaswege übermäßig heiß und im Hausinneren riecht es intensiv nach Rauch.
Kamin- oder Rußbrand entsteht meistens, weil sich infolge unvollständiger Verbrennung Ruß an den Innenwänden des Rauchfangs festsetzt und sich schließlich entzündet. Die häufigsten Ursachen dafür liegen in unsachgemäßer Bedienung der Feuerstätte und der Verwendung ungeeigneter Brennstoffe (z. B. Holz mit über 20 % Restfeuchte, behandeltes Holz oder Plastik). Weitere Gründe für Kaminbrand sind ungeeignete Feuerstätten, Fehldimensionierung des Rauchfangs, fehlender Kaminzug und ein Mangel an zugeführter Verbrennungsluft.
Um einem Kaminbrand vorzubeugen, sollten Sie als Erstes auf die richtige Weise (mit ausreichender Frischluftzufuhr usw.) und mit dem vorgeschriebenen Brennstoff (angemessene Brennholzfeuchtigkeit usw.) heizen. Zudem sollten Sie die Ofenrohre regelmäßig reinigen. Der zuständige Rauchfangkehrer trägt durch regelmäßige Überprüfung und Kehrung des Kamins das Seine zur Vorbeugung der Gefahr bei.
Es ist wichtig zu wissen, dass Kaminbrand zwar am häufigsten bei gemauerten Kaminen vorkommt, aber auch bei Keramik- oder Edelstahlkaminen nicht ausgeschlossen ist. Falls Sie einen Kaminbrand bemerken, rufen Sie sofort die Feuerwehr und versuchen Sie keinesfalls, den Brand mit Wasser zu löschen. Schließen Sie die Ofentür und alle Fenster, um die Luftzufuhr von unten zu minimieren und räumen Sie brennbare Gegenstände am Kaminverlauf weg.