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Wir sind eine Baugesellschaft aus Wien, die in Wien und den angrenzenden Bezirken von Niederösterreich tätig ist. Wir beschäftigen uns mit dem ausführenden Baumeistergewerbe. Zu unseren Tätigkeitsfeld...
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Die neuesten Projekte in der Kategorie Baufirma, Wien
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte um ein Angebot - Wir suchen eine Baufirma welche Anbaubalkone baut, eine statische Berechnung durchführt, Fenster entfernt, neue Balkontüren einbaut, Heizkörper versetzt, Regenabfuss...
Das Haus ist derzeit noch nicht thermisch saniert.
Bitte um Kontaktaufnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Renate H.
Guten Tag!
In ein Flachdach (Sargdeckel) soll bei einer bestehenden Terrasse der Ausgang verlegt werden. Dazu muss ein Loch (ca. 10 m2) an der neuen Stelle am Dach geschnitten werden.
Zusätzlich soll ein Ausgangsbereich aufgebaut werden und die fachgerechte Verbindung zu Dachhaut hergestellt werden.
Der bestehende Ausgang soll zusätzlich fachgerecht mit einer begehbaren Glasplatte verschlossen werden (ca. 3m2).
Bitte um Kontaktaufnahme.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes B.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte um ein Angebot für einen Autoaufzug (nicht für Personen und ohne Hebel).
Mit freundlichen Grüßen
Ali W.
Guten Tag!
Für die Verbindung des Innen mit dem Außengefäßes einer Wärmepumpe muss aus dem Keller ein Mauerdurchbruch mit ca. 15 cm gemacht werden und unter der Terrasse von ca. 3 m Länge durchgeführt werden. Dann ist eine Künette mit ca. 9 m Länge in ca. 1 m Tiefe zu graben.
Bitte um Kontaktaufnahme.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
H. H.
Guten Tag!
Bitte um ein Angebot für Zubau ca. 30 m2 nkl. Eiereichplan (Schlüsselfertig).
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrice C.
Guten Tag!
Wir benötigen eine Bauwerksabdichtung für 2 Bäder. Sobald als möglich. Plan ist im Anhang.
Bitte um Kontaktaufnahme.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia B.
Guten Tag!
Unsere geplante Firma für Innenputz, Estrich und Fassade hat uns leider kurzfristig im Stich gelassen. Anfang August ca. würden wir Innenputz benötigen. Danach Estrich für 80 m2 und Fassade für 165 m2. Über ein Preisangebot würde ich mich sehr freuen. Bitte um Kontaktaufnahme.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Margit S.
Guten Tag!
Suche jemanden für die Anhebung der Zimmerdecke mit 20qm, ob das möglich ist.
Bei gutem Angebot Kombination mit 4 Mauerdurchbrüchen möglich (5mx2m, 2mx2m, 1mx2m, 1mx2m) inkl. Abtransport Schutt.
Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Bitte um Kontaktaufnahme.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Franz W.
Guten Tag!
Suche jemanden für Sanierung und Versiegelung eines Betonbodens im
Geschäftslokal mit Showroom. Fläche beträgt ca. 60 m2. Der Lack ist gesprungen, sollte abgeschliffen werden und neu lackieren. Fotos sind im Anhang. Bitte um Kontaktaufnahme.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela H.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir bräuchten ein Angebot für ein Hausbau - Doppelhaus mit Keller.
Mit Keller und Dach 155 m2 verbaute Fläche.
Bitte um Kontaktaufnahme!
Beste Grüße
Lavdrim L.
Guten Tag!
Bitte um Information, ob Sie diesen Abriss theoretisch durchführen wollen würden und um Info, welche zusätzlichen Infos Sie zu einer Angebotserstellung benötigen.
Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp B.
Guten Tag!
Wir brauchen eine Baufirma.
Abbrucharbeiten, Entsorgung, Verglasung, Schwarzdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten, Sonnenschutz, Trockenbauarbeiten, Heizung-, Elektroarbeiten, Fussbodenarbeiten, Maler.
Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vedritza M.
Guten Tag!
Bitte um ein Angebot für Bodenplatte für Wohnwintergarten ganzjährig bewohnt inkl Abbruch, Terrassenbelag und Aushubarbeiten ca 18m2.
Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andre T.
Guten Tag!
Neuer 2-stöckiger Zubau + Erweiterung Front bei einem bestehenden alten Reihenhaus (ca. 70qm).
Foto im Anhang.
Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Kontaktaufnahme bitte per E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
Martin W.
Als Bauleistungen im Sinne der österreichischen Wirtschaftskammer gelten alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung und Beseitigung oder Änderungen von Bauwerken dienen. Dazu gehören verschiedene Gewerke wie Erdbau, Maurerei, Zimmerei, Spenglerei, Haustechnik und Innenausbau. Planungsleistungen, Materiallieferung, Baumaschinenverleih, Bauschuttentsorgung sowie Koordinierung und Überwachung der Bauarbeiten gelten jedoch nicht als Bauleistungen.
Die diesbezüglichen Vorschriften variieren je nach Bundesland, doch grundsätzlich darf man überall nur jene Arbeiten selber ausführen, für die keine spezielle Gewerbeberechtigung, Zulassungsprüfung oder Ähnliches notwendig ist. Bewilligungspflichtige Arbeiten müssen entweder von Fachleuten erbracht oder zumindest begleitet werden. Als geschickter Heimwerker können Sie vor allem beim Innenausbau viel Eigenleistung einbringen, weil dazu viele Tätigkeiten gehören, bei denen selbst bei fehlenden Fachkenntnissen keine Gefahr entsteht (z. B. Parkettverlegung oder Malerei). Arbeiten an der Elektroinstallation sind jedoch ausschließlich Fachleuten vorbehalten.
Hausbau erfolgt immer etappenweise und lässt sich daher in mehrere (Bau-)Phasen unterteilen: Vorbereitungsarbeiten, Rohbau, Innenausbau, Versorgungstechnik und Außenanlagen. Um einen reibungslosen Ablauf und hohe Ausführungsqualität zu gewährleisten, sind professionelle Auftragnehmer, eine gut strukturierte Reihenfolge der einzelnen Gewerke und eine hochwertige örtliche Bauaufsicht erforderlich.
Bevor es mit dem Hausbau losgehen kann, müssen natürlich die Pläne erstellt und die Baubewilligung eingeholt werden. Hausplanung setzt sich aus 3 Phasen zusammen: Entwurfsplanung (Entwurfsplan), Genehmigungsplanung (Einreichplan) und Ausführungsplanung (Ausführungs- bzw. Polierplan). Die Baubewilligung ist bei der Gemeinde, in Wien bei der MA 37 zu beantragen. Um Angebote von Baufirmen einzuholen, die Sie miteinander vergleichen können, brauchen Sie ein detailliertes Bauleistungsverzeichnis mit einer Ausrechnung der Materialmengen.
Die Beauftragung einer örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, es wird aber dringend empfohlen, sich dafür zu entscheiden. Fehler können selbst erfahrenen Auftragnehmern unterlaufen und Bauherren sind in der Regel Laien, die Ausführungsmängel nicht erkennen können. In ihrer Rolle als Interessensvertretung des Bauherrn verrichtet die ÖBA wichtige Aufgaben: Koordination und Überwachung des Bauablaufs; Überwachung des Terminplans, der Kosten und der Qualität; Rechnungsprüfung und Bearbeitung von Mehrkostenforderungen (MKF); Mängelfeststellung und Abnahmen usw. Kurzum: die ÖBA sichert das Gelingen Ihres Bauvorhabens auf professionelle Weise ab.
Die Sicherheit wird durch die Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) gewährleistet, der laut Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) für alle Baustellen mit Vorankündigung und jene, auf denen besonders gefährliche Arbeiten verrichtet werden, vorgeschrieben ist. Der SiGe-Plan wird vor Eröffnung der Baustelle erstellt und in der Ausführungsphase vom Baustellenkoordinator umgesetzt und bei Bedarf dem Baufortschritt entsprechend angepasst.
Beim schlüsselfertigen Bauen wird das ganze Projekt von Baubeginn bis zur Fertigstellung von einem einzigen Auftragnehmer (meist Generalunternehmer) ausgeführt. Auf schlüsselfertiges Bauen spezialisierte Baufirmen garantieren höchste Ausführungsqualität, verlangen aber einen Generalunternehmerzuschlag. Dagegen lassen sich durch das Bauen in Eigenregie die Baukosten etwas senken, doch aufgrund des enormen Arbeits- und Zeitaufwands, mangelnder Kompetenz, gesetzlicher Vorgaben zum Bauen in Eigenregie und möglicher Haftungsprobleme ist schlüsselfertiges Bauen oftmals die bessere Lösung.
Noch ein Hinweis: „Schlüsselfertig“ ist kein rechtlich klar definierter Begriff (für Fertighäuser gibt es zumindest die ÖNORM B 2310, für Massivhäuser gibt es jedoch nichts Vergleichbares), sodass seine Auslegung den einzelnen Baufirmen überlassen bleibt. Deshalb werden damit teils sehr unterschiedliche Ausbaustufen bezeichnet, vom Rohbau mit abschließbarer Haustür bis zum bezugsfertigen Haus. Informieren Sie sich also im Vorfeld darüber, was genau die Baufirma unter dem Begriff „schlüsselfertig“ versteht.
Achten Sie bei der Auswahl auf die Merkmale einer zuverlässigen Baufirma: guter persönlicher Kontakt (Ansprechbarkeit und Verständnis für den Kunden), präzises Angebot, individueller Bauvertrag (kein Mustervertrag), Zusage einer Vertragserfüllungssicherheit und gute Referenzen. Auch Regionalität ist immer ein Vorteil, da regionale Unternehmen mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind und bei eventuellen Problemen sofort einen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stellen. Am besten geben Sie einfach eine Anfrage auf der Daibau-Plattform ab. Sie werden Angebote mehrerer überprüfter Baufirmen aus Ihrer Nähe erhalten, deren Referenzen und Kundenbewertungen Sie auf unserer Internetseite einsehen können.
In Österreich gilt für unbewegliche Sachen und Sachen, die mit dem Bauwerk verbunden sind (z. B. Heizung, Elektroinstallationen, Fliesen, Fenster und Türen) eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 3 Jahren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme der Immobilie zu laufen. Während der ersten 6 Monate nach Übernahme wird im Falle eines Mangels davon ausgegangen, dass dieser bereits zum Übergabezeitpunkt existierte und der Auftragnehmer muss das Gegenteil beweisen. Danach ist es genau umgekehrt, sodass der Auftraggeber bzw. Käufer beweisen muss, dass ein Mangel überhaupt vorliegt, und dass dieser zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie Schadenersatz fordern, wobei die Schadenersatzansprüche 3 Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren. Maximal 30 Jahre nach der Übergabe verjährt jedoch der Anspruch auf Schadensersatz.
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillig vereinbarte Haftungsübernahme, sodass der Inhalt einer Garantievereinbarung beliebig gestaltbar ist. Üblicherweise gewähren Hersteller Garantien auf ihre Produkte, wobei im Garantiefall nur die Materialkosten vom Garantiegeber rückerstattet werden, und auch dies ist häufig an den Einbau durch zertifizierte Auftragnehmer und ggf. regelmäßige Serviceleistungen gebunden.
Sie können regelmäßig mit dem Auftragnehmer kommunizieren, an Besprechungen teilnehmen und die Unterlagen überprüfen, doch am besten überlassen Sie dies einem sachkundigen Bauaufsichtsführenden, der in Ihrem Interesse handelt. Wenn Sie ein Schlüsselfertighaus in Auftrag gegeben haben und trotzdem Eigenleistung einbringen möchten, müssen Sie dies vorab mit dem Generalunternehmer abklären.
Wenn Sie Probleme mit der Bauausführung haben oder Sie mit der Ausführung nicht zufrieden sind, teilen Sie dies zunächst dem Auftragnehmer mit und versuchen Sie, eine Einigung zu erzielen. Falls Sie Baumängel feststellen, dokumentieren Sie diese schriftlich und fotografisch. Senden Sie das Beweismaterial an den Auftragnehmer und danach eine Mängelrüge an den Firmenchef oder den zuständigen Sachbearbeiter. Zudem sollten Sie den Firmenchef oder den Polier kontaktieren und ihm den Baumangel sachlich beschreiben.
Als kleine Abbrucharbeiten (auch Kleinabbruch oder Kleinabriss genannt) bezeichnet man sowohl den Abbruch kleiner Bauwerke (Geräteschuppen, Carport, Wintergarten, Terrassenüberdachung usw.) als auch Abbrucharbeiten im Innenbereich (Abriss von nichttragenden Trennwänden, Treppen usw.). Solche kleinen Abbrucharbeiten werden vorwiegend bei kleineren oder größeren Umbauten durchgeführt. Immobilienkäufer haben nämlich oft einen anderen Lebensstil und andere Ansprüche an ihr Zuhause als die Vorbesitzer. Es kann aber auch sein, dass sich mit der Zeit Ihre Wünsche und Bedürfnisse ändern und Sie sich ein anderes Raumkonzept für Ihr Zuhause wünschen. Dann müssen oftmals nichttragende Innenwände und andere Elemente im Haus abgerissen werden. Des Weiteren werden kleinere Innenabbrucharbeiten bei Entkernungen von Gebäuden vorgenommen.
Die Veränderung oder Entfernung einer nichttragenden Innenwand, die keine gemeinschaftlich genutzten Versorgungsleitungen enthält, steht im Belieben des Wohnungseigentümers und ist nicht genehmigungsbedürftig. Allerdings ist bei Abbrucharbeiten und der anschließenden Abfallentsorgung auf die Einhaltung verschiedener Regelungen zu achten (z. B. die Recycling-Baustoff-Verordnung).
Innenwandabriss und andere kleine Abbrucharbeiten können Sie grundsätzlich auch in Eigenleistung durchführen, doch es ist auf jeden Fall ratsam, einen professionellen Auftragnehmer damit zu beauftragen. Professionelle Auftragnehmer besitzen nicht nur Erfahrung und das richtige Werkzeug (Schlagbohrhammer usw.), sondern auch Kenntnisse der Vorschriften zur Entsorgung verschiedener Materialien. Wenn Sie die Arbeit selber angehen, müssen Sie sich das Werkzeug ausleihen (ein Kauf lohnt sich in der Regel nicht) und die Abfallentsorgung selber erledigen (dazu brauchen Sie einen PKW-Anhänger und Sie müssen die Deponiekosten tragen). Außerdem ist die Arbeit schwer und zeitraubend. Deshalb ist es unterm Strich lohnenswerter, einen professionellen Auftragnehmer mit dem Wandabbruch zu beauftragen.
Die Außenwände eines Gebäudes sind normalerweise immer tragend, aber auch im Innenbereich kann es tragende Wände geben. Bei mehrstöckigen Häusern sitzen tragende Wände in der Regel übereinander, damit die einwirkenden Kräfte nach unten abgeleitet werden. Nichttragende Wände sind oft daran zu erkennen, dass sie beim Klopfen hohl klingen, da sie aus leichten Baustoffen wie nichttragenden Ziegelsteinen, Porenbeton, Holz oder Stahl gebaut sind. Dünne Gipswände können sogar leicht vibrieren. Der zweite Anhaltspunkt ist die Dicke der Wand: Tragende Wände in Neubauten sind seit den 1990er Jahren mindestens 11,5 cm dick (ohne Putz und Wandbeläge). In Altbauten, die vor 1970 errichtet wurden, sind die tragenden Wände manchmal auch schmaler. Achten Sie auf horizontale oder vertikale Balken und Eisenträger – wenn diese erkennbar sind, erfüllt die Wand eine tragende Funktion. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie die Wand von einem Statiker begutachten.
In einigen nichttragenden Innenwänden verlaufen Strom- und Wasserleitungen, die im Falle eines Wandabbruchs das Mitwirken von Fachkräften erfordern. Bei Elektroleitungen sollten Sie einen Elektriker hinzuziehen, der dafür sorgt, dass der Stromfluss des Hauses oder der Wohnung trotz fehlender Wand aufrechterhalten bleibt. Bei Wasserleitungen muss ein Installateur einen sog. Umgehungskreis einrichten.
Als Gebäudeentkernung bezeichnet man die vorbereitenden Maßnahmen für eine Kernsanierung, einen Teilabriss oder den Komplettabriss eines Gebäudes. Bei der Entkernung werden zuerst eventuell vorhandene Schadstoffe (z. B. Asbest) entfernt und anschließend alle Einbauteile (Türen, Fenster, nichttragende Innenwände usw.) ausgebaut. Übrig bleiben nur die statisch relevanten Bauteile (Fundamente, tragende Wände und Decken usw.), die bei der anschließenden Kernsanierung nicht verändert, sondern bei Bedarf lediglich ertüchtigt werden.
Als kleine Bauleistungen gelten Mauerwerksreparaturen, das Errichten kleiner Mauerwerke, das Verkleiden des Haussockels, die Schließung von Wandöffnungen, das Betonieren kleinerer Elemente (z. B. Fundamente für Zaunpfosten), das Aufstellen nichttragender Trennwände aus Porenbeton, Wandbegradigung usw. Auch Leistungen wie Bauwerksabdichtung, Betonsanierung oder Instandsetzung beschädigter Stahlbetonbauteile gehören dazu. Die Ausführung eines ganzen Bauwerks kann jedoch nicht als kleine Bauleistung gelten.
Obwohl sich die genauen Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden, dürfen Laien grundsätzlich nur jene Arbeiten in Eigenleistung ausführen, für die keine spezielle Gewerbeberechtigung, Zulassungsprüfung oder Ähnliches gebraucht wird. Bewilligungspflichtige Arbeiten müssen zumindest von Profis begleitet werden. Falls Sie es sich zutrauen, dürfen Sie etwa eine Trennwand in Trockenbauweise selber aufstellen.
Für die oben aufgezählten Bauleistungen brauchen Sie je nach Art der auszuführenden Arbeit unterschiedliche Werkzeuge, die im Baumarkt erhältlich sind: Maurerschaufel, Mörtelmischer, Kelle, Richtschnur, Maßband, Hammer und Meißel usw.
Der Untergrund, auf dem eine Trennwand aufgestellt werden soll, muss zuerst von Mörtelresten, Beschichtungsrückständen und anderen Verunreinigungen befreit werden. Zudem müssen die Tragfähigkeit und Festigkeit des Untergrunds überprüft werden. In manchen Fällen sind auch zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie z. B. eine Imprägnierung der Oberfläche für eine bessere Haftung des Mörtels oder das Auftragen einer Grundierung.
Die meisten kleineren Bauarbeiten gehören in baurechtlicher Hinsicht in die Kategorie der anzeigepflichtigen Bauvorhaben. Die genauen Vorschriften sind je nach Bundesland etwas anders, doch Änderungen in der Raumeinteilung und Raumwidmung sowie die Änderung von kleineren Gebäuden (z. B. Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines Wintergartens oder einer Terrasse) sind immer anzeigepflichtig.
Die Ausführungszeit hängt vom Umfang des Projekts, der Verfügbarkeit von Materialien und Werkzeugen sowie der Erfahrung des Auftragnehmers ab. Kleinere Bauleistungen wie Mauerwerksreparaturen oder die Schließung von Wandöffnungen dauern in der Regel nur wenige Stunden, in wenigen Ausnahmefällen auch einige Tage.
Löcher (zumeist Bohr- oder Nagellöcher), bauseitige Fugen, Mauerschlitze für nachträglich verlegte Leitungen, Risse oder Abplatzungen in Wand und Decke werden zuerst verspachtelt und anschließend verputzt. Vor dem Verspachteln müssen die Löcher ausgesaugt und gesäubert werden. Besonders große oder tiefe Löcher sollten mit Tiefengrund behandelt werden. Darauf folgt das Verfüllen der Löcher mit Spachtelmasse und das Glätten der verspachtelten Oberfläche mit Schleifpapier. Heutzutage sind auch Spachtelmassen erhältlich, die nachträgliches Verputzen unter Umständen überflüssig machen. Bei größeren Löchern ist es ratsam, eine Bewehrung einzulegen. Zum Schluss wird die Wand oder Decke neu gestrichen oder tapeziert.
Um schiefe Wände zu begradigen, müssen diese zuerst mit Wasserwaage, Richtlatte und Winkeleisen vermessen werden. Bei größeren Unebenheiten muss der alte Putz abgeschlagen und ein neuer aufgebracht werden (ggf. auch mit neuer Dämmung). Das Begradigen der Wand kann beispielsweise mit Schnellputz, Trockenputz oder einer Vorsatzschale erfolgen. Am Ende wird die Oberfläche noch nachbearbeitet (abgeschliffen und gestrichen oder tapeziert).
Spachtelmasse und Sanierungsmörtel werden als Trockenmischung verkauft und vor der Verarbeitung mit Wasser angerührt. Das richtige Mischverhältnis ist auf der Verpackung angegeben. Spachtelmasse wird in der Regel von Hand angerührt, da immer nur so viel Spachtelmasse angerührt werden sollte, wie man in 20 bis 30 Minuten verarbeiten kann. Wichtig ist, den Gipsbecher zuerst mit der richtigen Menge Wasser zu füllen und dann den Spachtel langsam und fein hineinrieseln zu lassen.
Gabionen sind Drahtkörbe aus verzinktem und galvanisiertem Stahl, die in der Regel mit Steinen befüllt werden. Sie sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, meist jedoch als echte Stahlkörbe oder als Gabionenzäune mit Doppelstabmatten und anderen Elementen. Mehrere Gabionen lassen sich ohne weiteres zu langen Mauern oder Gabionenwänden miteinander verbinden oder auch stapeln.
Gabionen werden überwiegend als Zaun oder zur Hangsicherung genutzt. Weil sie sehr guten Sicht- und Lärmschutz bieten, sind sie gut zum Bau von Gartenzäunen geeignet. Sowohl im Terrassen- und Gartenbau als auch im Straßenbau werden Gabionen seit langem zur Böschungssicherung verwendet. Im Gartenbau werden sie auch gerne als Grundlage für Hochbeete und Hochteiche verwendet. Gabionenbänke und andere Gabionenmöbel sind ebenfalls möglich. Weitere Anwendungsmöglichkeiten sind Säulen, Gabionen-Blumensäulen, Mülltonnenstellplätze, Kräuterspiralen und diverse dekorative Elemente (z. B. Gabionenwand oder Gabionensäule mit Wasserspiel-Pumpe).
Die klassische Variante ist eine Füllung aus unregelmäßigen Natursteinen (Kalkstein, Nordseekiesel, Granitschotter, Quarz, Grauwacke, Lava oder andere Steine). Mit Steinen in unterschiedlichen Farben, Formen und Größen lassen sich unterschiedliche Muster oder auch ein Schriftzug herstellen. Manchmal wird eine Schicht Glassteine in Naturstein-Gabionen eingelegt, um ihr Aussehen zu beleben. Beleuchtete Glassteine werden zu einem ganz besonderen optischen Highlight. Zu diesem Zweck sind spezielle Gabionenleuchten aus schlagfesten Kunststoffrohren erhältlich.
Anstelle von Natursteinen können Sie auch regelmäßig geformte Pflastersteine, Holz (z. B. Holzplanken oder Holzpflöcke), Dachziegel, runde Tonrohre, bunte Plastikbälle und sogar Flaschen als Füllmaterial verwenden. Wenn Sie kreativ sind, können Sie sich auch für einen Materialmix entscheiden. Achten Sie nur darauf, dass das Material wetterfest ist und optisch gut in den Garten passt (und natürlich muss die Füllung größer sein als die Maschenweite der Gabionen). Darüber hinaus muss das Material zum Anwendungszweck passen (für Lärmschutz sind Natursteine die beste Wahl). Um Kosten zu sparen, können Sie die Ansichtsseiten Ihrer Gabionenmauer mit teuren, hochwertigen Materialien und das Innere mit deutlich kostengünstigeren Steinen füllen.
Gabionen lassen sich nicht nur durch die Wahl des Füllmaterials individuell gestalten. Gabionenzäune werden mit Granitstelen, Holzelementen, Hecken oder Doppelstabmatten kombiniert. Die metallenen Zaumpfosten und die Drahtkörbe selbst lassen sich in unterschiedlichen Farben pulverbeschichten. Das Zauntor besteht meist aus Metall oder Holz. Holz passt besonders gut zu Naturstein-Gabionen. In Einfriedungen können beispielsweise Gabionen-Zaunfelder und Holz-Zaunfelder abwechselnd verbaut werden, oder die vollflächigen Zaunfelder aus Holz werden zwischen schmalen Gabionensäulen platziert. Da sich Gabionen beliebig miteinander kombinieren lassen, können Gabionenkonstruktionen auch nachträglich in Höhe und Breite erweitert werden.
Zum Bau von Stützmauern werden Gabionenkörbe aus besonders stabilen Gittermatten mit größerem Durchmesser verwendet. Ein stabiles Betonfundament und das Gewicht der Füllsteine sorgen für hohe Standfestigkeit und Langlebigkeit von Gabionen-Stützmauern. Die Steinfüllung ist wasserdurchlässig, sodass auch für Erosionsschutz gesorgt ist. Deshalb lassen sich mit Gabionen sogar Schwergewichtsmauern errichten.
Manche Gabionenkonstruktionen (z. B. Gabionenzäune und -säulen) benötigen ein Betonfundament, während bei anderen ein tragfähiger und ebenerdiger Untergrund ausreichend ist (freistehende Gabionenelemente wie z. B. Gabionenbänke). Gabionen, die höher als 100 cm oder schmäler als 30 cm sind, sollten grundsätzlich auf ein Betonfundament gestellt werden. Zusätzlich werden die Gabionen an einbetonierten Ankern oder Gerüstrohren befestigt. Es besteht auch die Möglichkeit, Gabionen auf einen bestehenden festen Untergrund (z. B. eine Gartenmauer) aufzuschrauben bzw. aufzudübeln.
Böschungssteine (auch Löffelsteine genannt) sind Erzeugnisse aus Naturstein oder Beton, die hauptsächlich zur Hangsicherung und Begrünung genutzt werden. Typischerweise haben Böschungssteine in der Mitte einen Hohlraum, der auf unterschiedliche Weise genutzt werden kann. Häufig wird er mit Erde befüllt und bepflanzt. Es gibt jedoch nicht nur hohle Böschungssteine, sondern auch massive Varianten, die manchmal als Vollblocksteine bezeichnet werden. Böschungssteine werden im Gartenbau nicht nur zum Absichern und Begrünen von natürlichen oder künstlich angelegten Hängen, sondern auch zum Bau von Beetabgrenzungen, Ziermauern und anderen dekorativen Gartenelementen verwendet.
Böschungssteine sind typischerweise hohl, es gibt aber wie gesagt auch massive Ausführungen. Zur Auswahl stehen Natursteinblöcke Mauersteine mit oder ohne Nut-Feder-Verbindung, Dekorsteine, Palisadensteine, Pflanzsteine, Trapezsteine (für den Bau geschwungene Mauern) und Multisteine. Für besondere Anforderungen sind Winkelsteine und andere Spezialstein erhältlich.
Pflanzsteine oder Pflanzringe sind die wohl bekannteste Variante von Böschungssteinen, deshalb werden die Begriffe Böschungsstein und Pflanzsten oft auch synonym verwendet. Pflanzsteine werden aus naturbelassenem Beton hergestellt, der flüssig in eine Form gegossen wird. Der Beton wird häufig auch eingefärbt und die Oberfläche der Pflanzsteine kann entweder glatt oder geriffelt sein. Die meisten Pfalzsteine sind rechteckig oder halbkreisförmig. Die bepflanzbaren Steine lassen sich auch dazu nutzen, eine betonierte Garten- oder Stützmauer zu verschönern. Dazu werden sie einfach vor der Mauer aufgestapelt und begrünt.
Beim Bau einer Hangsicherung mit Böschungssteinen muss zuerst ein frostsicheres Betonfundament inklusive Drainage erstellt werden. In den erdfeuchten Beton wird die erste Reihe Böschungssteine gesetzt, und zwar so, dass die Steine zumindest zur Hälfte einbetoniert sind. Die Böschungssteine werden zu einem Drittel mit Lava und Kies befüllt, die als Frostschutz dienen. Die oberen zwei Drittel werden mit sandigem Lehm oder Blumenerde befüllt, um die Böschungssteine später bepflanzen zu können. Die Hohlräume zwischen dem Hang und den Pflanzsteinen werden mit frostsicherem Material (Kies oder Schotter) aufgefüllt. Die nächsten Steinreihen werden trocken und jeweils ein bisschen nach hinten versetzt auf die untere Reihe gelegt, damit man eine treppenartige Hangsicherung erhält. Die Befüllung der Böschungssteine und die Hinterfüllung zur Hangseite werden wie bei der ersten Reihe ausgeführt. Zum Schluss werden die Böschungssteine noch bepflanzt.
Weil Betonsteine dem Erdreich Wasser entziehen, müssen sie mit Pflanzen bepflanzt werden, die mit wenig Wasser auskommen. Und weil sich die Steine auch schnell aufheizen, müssen für Mauern, die nach Süden ausgerichtet sind, hitzeverträgliche Pflanzen gewählt werden. Zu beachten ist auch, dass die Pflanzen keinen direkten Kontakt zum darunterliegenden Erdboden haben und deshalb stärker frostgefährdet sich. Kurzum: Böschungssteine sollten mit möglichst widerstandsfähigen Gewächsen bepflanzt werden. Für sonnige Standorte eignen sich Kräuter oder kleine Gehölze (z. B. Lavendel), Bodendecker (Blaukissen, Hauswurz usw.) sowie Stauden, Kletterpflanzen, Astern, Margeriten, Chrysanthemen, Steinquendel, Katzenminze und Erdbeeren. Böschungssteine an schattigen Standorten bepflanzt man mit Zitronenmelisse, Minzen, Fetthennen, Storchschnabel, Porzellanblümchen, Taglilien und ähnlichen Gewächsen. Für schattige Standorte eignen sich beispielsweise Goldtröpfchen, Farne, Vogelfuß-Segge, Mauer-Zimbelkraut sowie Kleines und Großes Immergrün.
Als Gründung bezeichnet man die konstruktive und statische Ausbildung des Übergangs zwischen Bauwerk und Boden. Die wichtigste Aufgabe der Gründung besteht darin, die auf das Gebäude einwirkenden Lasten (Gebäudedruck, Bodenpressung sowie Windlast und weitere gebäudespezifische Lasten) auf den Baugrund zu übertragen und dort gleichmäßig zu verteilen. Der Hauptteil der Gründung ist das Fundament, das in heutiger Zeit normalerweise aus Stahlbeton hergestellt wird. Grundsätzlich wird zwischen Flachgründungen und Tiefgründungen unterschieden.
Das Fundament kann auf unterschiedliche Weise hergestellt werden:
Bei den ersten drei Fundamentarten handelt es sich um Flachgründungen, die Pfahlgründung ist hingegen eine Tiefengründung. Welche Art der Gründung bzw. des Fundaments gewählt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere den zu erwartende Gebäudelasten, der Baugrundbeschaffenheit, den örtlichen Bauvorschriften und dem Kostenaufwand.
Nach Ermittlung der relevanten Faktoren und Durchführung des Bodengutachtens kann die geeignetste Gründungsart für das Bauwerk festgelegt und ein Plan für das Fundament erstellt werden. Grundsätzlich wird die Art der Gründung vom Architekten vorgeschlagen, wobei er sich auf die Erkenntnisse anderer Experten (z. B. Geologen) stützt. Entscheidend ist jedoch das Urteil des Tragwerksplaners (Statikers), der mit seiner Berechnung die Tragfähigkeit überprüft.
Bauwerke, die ein Fundament benötigen, sind bewilligungspflichtig oder zumindest anzeigepflichtig. Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben braucht man einen Einreichplan, in dem immer auch die Fundamentpläne enthalten sind. Anzeigepflichtige Bauvorhaben sind kleinere Bauvorhaben (Umzäunung, Wintergarten, Carport usw.), für die lediglich Punktfundamente benötigt werden, die aber ebenfalls in den Unterlagen, die der Bauanzeige beizulegen sind, beschrieben sein müssen. Die einzige Ausnahme bilden einfache Bauvorhaben, wie etwa der Bau eines Geräteschuppens, die manchmal als geringfügige Bauvorhaben gelten, weshalb dafür weder eine schriftliche Anzeige noch eine Baubewilligung erforderlich ist. Zwar lassen sich solche einfachen und leichten Konstruktionen manchmal auch ohne Fundament errichten, doch ein entsprechendes Fundament (z. B. Holzrahmen aus Kantholzprofilen auf einem betonierten Punktfundament) ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Das Plattenfundament hat im Regelfall die gleiche Grundfläche wie der Grundriss des zu errichtenden Bauwerks. Die Fläche wird ausgemessen, abgesteckt, ausgehoben (meist mit Minibagger) und mit einer Rüttelplatte verdichtet. In den Fundamentgraben wird eine Aufschüttung aus frostbeständigem Schotter aufgebracht und verdichtet. Anschließend wird die Schalung platziert, mit der Wasserwaage ausgerichtet und von außen mit Baustahl fixiert. Auf die Schotterschicht wird eine PE-Folie gelegt, mit der zu schnelle Betontrocknung verhindert wird. Jetzt wird das Fundament betoniert und die Stahlbewehrung eingelegt. Zum Schluss wird das Plattenfundament mit einer Plane bedeckt, damit es in Ruhe trocknen kann.
Die ersten Arbeitsschritte sind ähnlich wie beim Plattenfundament, nur dass anstelle eines vollflächigen Aushubs vergleichsweise schmale Streifen unter den späteren tragenden Wänden des Gebäudes ausgebaggert werden. Besonders wichtig ist es, dabei die Frostschutztiefe zu beachten. Nun folgen Frostschutzmaterial, Schalung und Betonierung inkl. Bewehrungsstahl (Trocknungszeit beachten). Sowohl beim Plattenfundament als auch beim Streifenfundament gibt es mehrere Variationen (z. B. mit Untersohlendämmung).
Eine Pfahlgründung kann auf unterschiedliche Weise ausgeführt werden. Es gibt verschiedene Pfahlsysteme aus Stahl, Stahlbeton oder Beton (Bohrpfähle, duktile Rammpfähle, Stahlbetonfertigpfähle, Teil- und Vollverdrängungsschraubpfähle usw.), die mit unterschiedlichen Methoden (Rammen, Bohren, Verpressen, Schrauben usw.) eingebaut werden können. Zudem stehen mehrere Verfahren der Pfahlgründung zur Auswahl (Pfahlgründungsverfahren mit Erdaushub, kombinierte Pfahl-Plattengründung usw.).
Eine in heutiger Zeit besonders interessante Variante der Pfahlgründung ist die Kombination von Pfahlgründung und Energiepfählen zur Nutzung oberflächennaher Erdwärme. Dazu werden meist Ortbetonpfähle mit PE-Rohren verwendet, die an das Wärmepumpensystem gekoppelt werden.
Die Pfahlgründung ist die gängigste Variante der Tiefgründung. Die Pfähle dienen dazu, die nicht tragfähigen Bodenschichten überbrücken und eine stabile Bodenschicht für die Abtragung der Gebäudelast zu erreichen. Da Pfahlgründungen häufig bis zu 30 m tief gehen müssen, sind sie aufwendiger und oft auch kostenintensiver als Flachgründungen. Andererseits kann der Materialverbrauch an Beton und Stahl – und damit der Kostenaufwand – spürbar geringer ausfallen, was jedoch nur bei großen Bauvorhaben zu Tragen kommt.
Ob die Entscheidung auf ein Platten- oder ein Streifenfundament fällt, hängt von den spezifischen Voraussetzungen am Standort, der Gebäudelast, den örtlichen Bauvorschriften und anderen Faktoren ab.
Bei Neubauten wird die Wärmedämmung unter der Bodenplatte ausgeführt. Die Dämmung erdberührender Bauteile (z. B. Fundament und Kelleraußenwände) von außen wird als Perimeterdämmung bezeichnet. Bei energetischen Altbausanierungen lässt sich die Perimeterdämmung jedoch nicht so einfach (und schon gar nicht kosteneffizient) ausführen, deshalb wird die Dämmung oberhalb der Bodenplatte angebracht. Die Fundamentdämmung muss hoch druckbeständig, verrottungsfest und gleichzeitig wasserundurchlässig sein. Geeignete Dämmstoffe sind z. B. Glasschaum-Granulat und Dämmplatten aus extrudiertem Polystyrol (XPS) oder expandiertem Polystyrol (EPS). Vergessen Sie nicht, dass die Abdichtung genauso wichtig ist wie die Dämmung.
Damit im Laufe der Jahre keine Schäden am Fundament auftreten, muss dieses zunächst gut geplant werden (unter Berücksichtigung der Gebäudelast, der Bodenbeschaffenheit und anderer Faktoren). Der Einbau muss fachgerecht und vorschriftskonform erfolgen (Berücksichtigung der Frosttiefe, angemessene Betonfestigkeit, fachgerechte Abdichtung und Dämmung usw.). Überdies ist es sehr wichtig, die Entwässerung (Drainage) richtig anzulegen. Bei eventuellen Umbauten oder Aufstockungen des Bauwerks ist vorab zu prüfen, ob das Fundament die Zusatzlast überhaupt tragen kann. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, mithilfe technischer Geräte den Zustand des Fundaments in regelmäßigen Zeitabständen zu überwachen, um eventuelle Schäden oder Bewegungen frühzeitig zu erkennen, sodass man rechtzeitig handeln kann.
Die Bauzeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Gebäudegröße, der Fundamentart, der Komplexität der Konstruktion und der Verfügbarkeit von Baustoffen. Der Bau des Fundaments (Untergrundvorbereitung, Schalung, Betonierung) dauert in der Regel zwischen 2 Tagen und 1 Woche. Danach muss der Beton etwa 28 Tage lang trocknen, bis er seine Endfestigkeit erreicht.
Die Kosten für den Bau eines Fundaments hängen ebenfalls von mehreren Faktoren ab, vorrangig aber von der Gebäudegröße, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität der Konstruktion, den örtlichen Bauvorschriften, den Material- und Arbeitskosten sowie der Verfügbarkeit von Baustoffen. Wenn durch das zu errichtende Bauwerk oder die Voraussetzungen am Standort besondere Anforderungen an das Fundament gestellt werden, kann sich der Fundamentbau erheblich verteuern.
Setzungen sind an Bauwerken nicht zu vermeiden, weshalb das Bauwerk so geplant werden muss, dass diese minimiert werden. Es kommt vor allem darauf an, dass es zu keinen ungleichmäßigen Setzungen kommt, die Setzungsrisse am Bauwerk verursachen würden. Deshalb müssen das Fundament und andere Bauteile richtig dimensioniert werden.
Ja, in manchen Fällen ist es möglich, bestehende Fundamente zu verstärken oder zu sanieren. Bei einer Fundamentverstärkung wird das bestehende Fundament in seiner Fläche vergrößert, manchmal ist auch ein Unterfangen des bestehenden Fundaments erforderlich. Eine Fundamentsanierung und -stabilisierung (z. B. mit Injektionsharz) ist ebenfalls möglich, aber sehr aufwändig.