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1. Gründung im Bauwesen
Beim Gebäudebau stehen für die Gründung verschiedene Arten von Fundamenten zur Auswahl: Punktfundament, Streifenfundament und Plattenfundament. Welche Fundamentart in einem konkreten Fall am besten geeignet ist, hängt vom Gewicht des Bauwerks und von der Tragfähigkeit des Bodens ab, erklärt man uns im Bauunternehmen Eichinger Bau GmbH. Im Gegensatz zu vergangenen Zeiten wird heute immer auch eine Bodenplatte ausgeführt (mit wenigen Ausnahmen, wie z. B. Holzhäusern auf Stützen mit hinterlüftetem Bodenaufbau), die jedoch nicht zwangsläufig mit dem Fundament übereinstimmen muss. Bevor wir den Unterschied zwischen tragenden und nichttragenden Bodenplatten behandeln, sollten wir uns kurz die einzelnen Fundamentarten ansehen.
1.1 Punktfundament (Einzelfundament)
Punktfundamente eignen sich für Bauwerke, bei denen die Konstruktion auf einem Skelett aus Stützen bzw. auf mehreren Trägern ruht (z. B. Carports, Terrassenüberdachungen, Hallen). Auch bei Häusern mit Fundamentplatte oder im Rahmen der Streifenfundament-Bauweise sind manchmal zusätzlich noch Punktfundamente erforderlich, um einer statischen Überlastung des Unterbaus vorzubeugen. Dies ist dann der Fall, wenn punktuell besonders große Lasten auf den Untergrund drücken, wie etwa bei Schornsteinen oder tragenden Säulen.
1.2 Plattenfundament (Sohlplatte)
Bei dieser Fundamentart wird die gesamte Bodenplatte als Gründungsplatte ausgeführt. Die Ausführung einer durchgehenden bzw. vollflächigen Fundamentplatte unter dem gesamten Haus ist dann empfehlenswert, wenn Untergrund wenig belastbar ist oder wenn andere Fundamentarten nicht wirtschaftlich sind (z. B. können Streifenfundamente unter bestimmten Umständen mit zu hohem Aufwand verbunden sein). Eine Fundamentplatte ist eine durchgehend tragende Ebene, weswegen sich die Gebäudelast auf eine große Fläche verteilt und die punktuellen Belastungen relativ gering bleiben. Die Fundamentplatte wird auch als (tragende) Bodenplatte oder Plattenfundament bezeichnet.
1.3 Streifenfundament
Konstruktionen mit Mauern oder Wänden (Häuser, Garagen, Gartenhäuser, Gartenmauern usw.) werden sehr oft auf Streifenfundamenten errichtet. Streifenfundamente verlaufen unter den tragenden Gebäudewänden und übernehmen deren Lasten. Der Rest des Gebäudegrundrisses wird mit einer (nichttragenden) Betonplatte mit oder ohne Stahlbewehrung gegossen. Auf dieser Bodenplatte ruhen die nichttragenden Innenwände. Zur Errichtung von Streifenfundamenten werden Gräben ausgehoben und mit Beton gefüllt. Die Breite der Streifenfundamente beträgt im Regelfall etwa das Doppelte der auf ihnen stehenden Wände, die genauen Maße werden auf der Grundlage der Tragfähigkeit des Baugrundes berechnet. Für Streifenfundamente wird meist unbewehrter Beton verwendet, lediglich im Bereich der Hausecken kommen Stahlbewehrungen zum Einsatz (die Menge der Stahlbewehrung wird im Hinblick auf die Tragfähigkeit des Baugrundes gewählt).
1.4 Streifenfundament oder Plattenfundament?
Im Vergleich zum Plattenfundament sind Streifenfundamente materialsparend, da keine durchgängige Fundamentplatte betoniert werden muss (allerdings setzen sie einen ausreichend tragfähigen Untergrund voraus). Die nichttragende Bodenplatte wird nämlich deutlich dünner ausgeführt, als die Streifenfundamente im Bereich der tragenden Wände. Trotz der Material- und folglich auch Kostenersparnis entscheiden sich jedoch etliche Bauherren lieber für eine durchgängige Fundamentplatte. Der erste Grund dafür liegt im besseren Schutz vor Bodenfeuchtigkeit. Außerdem verhindert eine Fundamentplatte am effektivsten, dass sich das Bauwerk ungleichmäßig setzt und die Wände dadurch Risse bekommen. Für die Ausführung einer Bodenplatte spricht auch der benötigte Arbeitsaufwand. Bei komplizierteren Grundrissen kann das Ausheben der Gräben für die Streifenfundamente ziemlich aufwändig sein. Das Plattenfundament kann wesentlich schneller ausgeführt werden und die eingesparte Arbeitszeit macht die Fundamentplatte trotz der höheren Kosten für die Stahlbewehrung und Betonmenge oft preisgünstiger als das Streifenfundament.
2. Tragende und nichttragende Bodenplatte
Wie aus dem oben geschriebenen hervorgeht, wird heutzutage beim Hausbau kaum noch auf eine Bodenplatte verzichtet. Für den Laien, der auf die Gründung in einer Baugrube schaut, sehen aber eine nichttragende Bodenplatte über einem Streifenfundament und eine tragende Bodenplatte bzw. ein Plattenfundament gleich aus. Deshalb gebrauchen die meisten Laien den Begriff „Bodenplatte“ für jede Art von Gründung. Von Fachleuten hingegen wird nur die tragende Bodenplatte, also das Plattenfundament, so bezeichnet.
Jede der beiden Bodenplattenarten stellt den Übergang zwischen Boden und Gebäude dar. In früheren Zeiten bestanden Kellerböden oft aus gestampftem Lehm. Solche „offenen“ Böden sind heute nicht mehr üblich und fast jedes Haus besitzt eine geschlossene Beton-Bodenplatte mit entsprechender Feuchteisolierung und Wärmedämmung (besonders wichtig ist dies bei Energiespar- und Passivhäusern). Für die Dämmung der Bodenplatte stehen die unterschiedlichsten Systeme zur Verfügung. Lediglich bei einem unterkellerten Haus kann, wenn der Keller nicht ausgebaut wird, auf eine Wärmedämmung der Bodenplatte verzichtet werden. Allerdings muss in einem solchen Fall die Kellerdecke gedämmt werden, betont man im Bauunternehmen Eichinger Bau GmbH.
Neben der Feuchteisolierung und Wärmedämmung übernimmt die Bodenplatte auch die Aufgabe, das Gebäude vor durch Hitze und Kälte entstehenden Eigenbewegungen des Erdreichs zu schützen. Der Unterschied zwischen den beiden Bodenplattenarten besteht darin, dass beim Streifenfundament errichtete Bodenplatte weniger dick ist und keinerlei Lasten abführen muss.