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1. Baugrundgutachten
Bei Erdarbeiten können schnell nicht geplante Zusatzkosten aufkommen, etwa durch das Abtragen von felsigem Untergrund, verschiedene Maßnahmen bei ungünstigen Grundwasserverhältnissen und gering tragfähigem Boden, oder die Beseitigung von Schadstoffen bzw. Altlasten im Untergrund. Dies kann den Bau des Eigenheims stark verteuern, denn in Österreich trägt der Bauherr selbst das Baugrundrisiko. Um solche unvorhergesehenen Mehrkosten zu vermeiden, sollte im Vorfeld ein Baugrundgutachten erstellt werden (synonym werden die Ausdrücke Gründungsgutachten, Baugrunduntersuchung und geotechnischer Bericht verwendet). Manchmal steht die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens auch im Bescheid, oder das Gutachten wird vom Architekten für weitere Planungsschritte verlangt.
2. Baugrundverbesserung
Falls durch das Baugrundgutachten festgestellt wurde, dass der Baugrund nicht die nötigen Eigenschaften besitzt, um die Last des Bauwerkes aufzunehmen, muss die Bodenqualität erhöht werden. Dies ist immer häufiger der Fall, weil aufgrund steigender Grundstückspreise auch Baugrund von schlechterer Qualität bebaut wird. Um die Standsicherheit zu verbessern und das Ausmaß von Setzungen zu vermindern, können unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, die in den Kategorien Bodenaustausch, Bodenverdichtung und Bodenverfestigung zusammengefasst werden.
3. Baugrubenaushub
Der Baugrubenaushub wird normalerweise mit Baggern, Mini-Baggern, Radladern und Laderaupen bis zum festgelegten Planum (Baugrubensohle) vorgenommen.
Expertnerat des Unternehmens Markus Held Wie verläuft der Baugrubenaushub? Zuerst muss man zur Baustelle hinfahren. Da beginnt dann die eigentliche Arbeit. Es wird nachgeschaut, wie die Begebenheit ist, mit welchen Fahrzeugen wir arbeiten können, wie flach bzw. steil das Grundstück ist, dann wird noch die Größe der Baugrube ermittelt. Dabei muss immer der Plan des Hausplaner verfolgt werden. Wenn zum Beispiel eine 10x10 Bodenplatte geplant wird, hebt man eine 12x12 Meter Grube aus, damit es mit den Abständen und nötigen Arbeitsraum von mindestens 70cm passt. Bei der Berechnung muss auch die Bodenklasse beachtet werden. Es gibt insgesamt sieben Bodenklassen, in der Umgebung, in der wir tätig sind, gibt es die Bodenklassen 3 bis 5. Das sind leichtere bis mittelschwere Böden. Nach dem Aushub muss auch über die Entsorgung der Erde nachgedacht werden, da gibt es zwei Optionen: Entweder wird die Erde noch gebraucht, oder sie muss entsorgt werden. Üblicherweise bleibt der Oberboden, also die Humuserde, am Grundstück, alles andere wird entsorgt. Was ist noch wichtig zu wissen? Wichtig beim Aushub ist, was viele oft vergessen: Die Baugrube muss abgesichert werden, damit die Erde nicht abrutscht. Das wird mit eigenem Verbau gemacht oder mit geeigneten Eisen im Boden. Eine Art der Absicherungen wird mit Bauzäunen durchgeführt, damit keiner in die Grube fallen kann. Bis zu einer Tiefe von 1.25m sind Absicherungen nicht nötig, In allen anderen Fällen sind sie es doch. Für die Bodenklassen 3-5 werden die Kosten per Kubik berechnet. Ein Kubikmeter Aushub kostet 40 Euro, die Entsorgung aber 11 Euro. Ein Kubikmeter hat circa 2 Tonnen. Herr Held, Markus Held |
3.1 Humusaushub
Bevor der eigentliche Baugrubenaushub erfolgen kann, ist ein Humusaushub erforderlich. Dabei wird der Mutterboden (Humus) abgetragen und gesondert auf dem Gelände zwischengelagert. Er wird später zur Hinterfüllung und Geländemodellierung wiederverwendet, weil er sehr fruchtbar ist und eine schnelle Begrünung des Grundstücks ermöglicht. Dies ist nicht nur aus Gründen der Arbeits- und Kosteneffizienz sinnvoll, sondern auch in etlichen Bebauungsplänen ausdrücklich vorgeschrieben.
3.2 Arbeitsraum
Beim Baugrubenaushub ist zu beachten, dass zu den Maßen des Bauwerks noch ein umlaufender Arbeitsraum und die erforderliche Böschung hinzukommen. Der Arbeitsraum ist in der Regel 70 bis 100 cm breit. Wenn aufwendige Arbeiten an der Gebäudeaußenwand geplant sind (etwa das Anbringen einer Bitumendickbeschichtung), sollte der Arbeitsraum 100 bis 150 cm breit sein.
3.3 Baugrubensohle
Die Baugrubensohle (auch Planum, Erdplanum, Unterbauplanum oder Untergrundplanum genannt) bildet als unterer Abschluss der Baugrube die Gründungsebene für das zu errichtende Bauwerk. Sie muss gewisse Anforderungen hinsichtlich Ebenheit und Tragfähigkeit erfüllen und ausreichende Sicherheit gegenüber Grundbruch oder Sohlaufbruch bieten. Es ist auch darauf zu achten, dass sie nicht durchnässt oder aufgelockert wird. Falls die Baugrubensohle niedriger liegt als der Grundwasserspiegel (Grundwasserstand), muss das Grundwasser mithilfe einer sog. Wasserhaltung (Wasserhaltungsanlage) oder dem Betonieren der Baugrubensohle in Form einer abdichtenden Betonplatte aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) abgesenkt werden.
3.4 Baugrubensicherung
Um den Einsturz der Baugrubenwände zu verhindern, muss die Grube entsprechend gesichert werden. Je nach Zusammensetzung des Erdreichs (Sand, nackter Fels usw.) und den Platzverhältnissen wird entweder eine geböschte Baugrube oder ein Baugrubenverbau angelegt.
Bei günstigen Platzverhältnissen wird eine geböschte Baugrube ausgeführt, indem die Seitenflächen der Baugrube zu einer Böschung angeschrägt werden. Im günstigsten Fall (wenn die Baugrube nicht tief ist und nicht mit dem Einlaufen größerer Mengen Hang- oder Oberflächenwasser zu rechnen ist) ist keine weitere Sicherung notwendig. Der Böschungswinkel ergibt sich aus den Boden- und Wasserverhältnissen. Bei hohen Baugrubenböschungen ist eine Abtreppung durch Bermen anzulegen. Um ein Abrutschen der Böschungskante zu verhindern, ist oberhalb der Böschung ist ein mindestens 60 cm breiter Streifen von Baustoffen, Aushubmaterial und anderen Lasten freizuhalten.
Falls aufgrund beengter Platzverhältnisse (z. B. in Baulücken) oder ungünstiger Boden- und Wasserverhältnisse keine Böschung angelegt werden kann, wird ein Baugrubenverbau ausgeführt. Dieser verhindert nicht nur den Einsturz der Grubenwände durch nachrutschendes Erdreich oder eindringendes Wasser, sondern auch die Senkung benachbarter Flächen. Der Baugrubenverbau kann mit verschiedenen Sicherungsmethoden ausgeführt werden: Spundwand, Schlitzwand, Bohrpfahlwand, Spritzbeton-Nagelwand, Trägerbohlwand (z. B. als Berliner Verbau) usw. Welche Methode zum Einsatz kommt, hängt von der individuellen Situation ab. So kommen beispielsweise bei setzungsempfindlichem Umfeld verformungsarme Verbauarten wie Bohrpfahlwände und Schlitzwände zum Einsatz.
3.4 Künettenaushub
Die Baugrube wird entweder für eine Bodenplatte oder für einen Keller benötigt. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass auch Künetten und Gräben für Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich sind. Die Künettenbreite wird mit Hinblick auf den Durchmesser der Leitung, die Arbeitsraumbreite und die Aushubtiefe bestimmt. Eine ausreichende Aushubtiefe ist wichtig, damit die Leitungen vor mechanischen Belastungen von der Oberfläche geschützt sind. Bei großen Aushubtiefen ist eine Sicherung (Pölzung) erforderlich, damit die Künettenwände nicht einstürzen.
4. Was kommt nach dem Ausheben der Baugrube?
Nach dem Ausheben der Baugrube wird der Untergrund für die Fundamente vorbereitet, was in der Regel durch das Aufschütten einer etwa 50 cm starken Geröllschicht geschieht. Die Geröllschicht dient als Drainage und verhindert Wasserstau an den Fundamenten. Nach Errichtung des Kellergeschosses oder dem Gießen der Fundamentplatte folgt das Verfüllen der Baugrube. Hierbei sind vor allem in den Bereichen, die später befestigt sein sollen (z. B. Zufahrten, Fußwege oder Stellplätze) Maßnahmen gegen Setzungsprozesse durch Witterungseinflüsse wichtig. Auch der Humus wird jetzt um das Haus verteilt. Der restliche Erdaushub wird fachgerecht entsorgt bzw. zu einer Deponie abgefahren.