1. Erdbau – Erdarbeiten
Erdbau (auch Erdarbeiten genannt) umfasst Bodenabtrag, Erdmengenbewegung, Bodenverfüllungen, Auffüllungen und Aufschüttungen, Baustraßenbau, Bodenaushub für Gräben, Baggern über und unter Wasser, Fundamentaushub, Herstellung von Baugruben für Gebäude usw. Bei jedem Hausbau fallen Erdarbeiten in Form von Aushub und Planierung einer Grundfläche an. Planierung ist notwendig um das Erdreich zwecks späterer Bebauung oder Errichtung stabiler Böschungen zu ebnen bzw. zu planieren. Dabei werden mit Planierraupen und Gradern Unebenheiten abgetragen oder befüllt. Bei bereits bestehenden Häusern sind Erdarbeiten z. B. bei der Außengestaltung oder der Sanierung nicht abgedichteter oder beschädigter Kellerwände nötig.
2. Aushub beim Hausbau
Zu Beginn der Bauphase eines Hausbaus muss eine Baugrube ausgehoben werden. Im Unternehmen Andreas Hiebler wird uns erklärt, dass der Baugrubenaushub mit dem Humusaushub bzw. dem Abtragen des Mutterbodens beginnt. Es empfiehlt sich, den Humus gesondert auf dem Gelände zwischenzulagern, um ihn später für das Verfüllen und die Geländemodellierung wieder verwenden zu können. Nach dem Humusaushub erfolgt der eigentliche Aushub der Baugrube, die entweder für eine Bodenplatte oder einen Keller benötigt wird.
Falls der Boden auf dem Grundstück nicht tragfähig ist (z.B. Lehm, Schluff oder Ton mit einem hohen Wassergehalt), muss ein Bodenaustausch bis zum tragfähigen Grund vorgenommen werden. Das Austauschmaterial wird verdichtet und mit Geotextil die Vermischung von Alt- und Neuboden verhindert.
Beim Baugrubenaushub müssen zu den Maßen des Bauwerks noch ein entsprechend breiter umlaufender Arbeitsraum und die erforderliche Böschung hinzugerechnet werden. Wo aus Platzmangel keine Böschung möglich ist, wie etwa in Baulücken, wird ein Baugrubenverbau ausgeführt. Zu den Baggerarbeiten zählt auch das Anlegen von Gräben, Schächten und Künetten für Leitungen wie Kanalisation, Wasserversorgung, Fernwärme, Gas, Telefon oder Flächen für Zisternen. Das abgetragene Erdreich muss an eine Deponie abgefahren werden (im Falle einer Belastung durch Gefahrstoffe wie Schwermetalle muss das Material gesondert deponiert werden).
Nachdem das Kellergeschoss errichtet, oder die Bodenplatte gegossen worden ist, werden die Erdarbeiten in Form von Verfüllarbeiten fortgesetzt. Vor allem in Bereichen, wo befestigte Flächen (Zufahrten, Fußwege oder Stellplätze) geplant werden, sind Maßnahmen gegen Setzungsprozesse durch Witterungseinflüsse (etwa Frost oder Eis) notwendig. Deswegen erfolgt das Wiedereinfüllen mit filterstabilem und setzungsfreiem Material wie z. B. Kiessand. Der zwischengelagerte Humus kann jetzt um das Haus verteilt werden, um eine schnelle Begrünung zu ermöglichen.
3. Auffüllen eines Grundstücks und Stützmauerbau
Es kommt aber auch vor, dass ein Grundstück tiefer liegt als die Straße. Falls auf so einem Grundstück gebaut werden darf, muss das Grundstück aufgefüllt werden. Zunächst gilt es zu klären, ob nur das Haus höher gesetzt, oder das gesamte Grundstück aufgefüllt werden soll. Oft stellt ein etwas tiefer liegender Garten kein allzu großes Problem dar, wenn das Haus allein höher liegt. Dadurch kann der Aufwand für das Auffüllen des Grundstücks stark verringert werden. Nach dem Auffüllen kann das eigene Haus allerdings höher liegen als das Nachbargrundstück. Um dem Fließen des Niederschlagswassers auf das Nachbargrundstück vorzubeugen, muss eine Lösung für die Wasserüberleitung gefunden werden.
Wer das ursprüngliche Geländeniveau verändert hat, muss aber auch für das Abfangen des Grundstücks sorgen, weil sonst der Hang unterspült wird, und die Erde in Bewegung gerät (Erosion). Hänge und Böschungen müssen grundsätzlich immer durch geeignete Maßnahmen abgefangen werden. Meist geschieht das durch Stützmauern. Es gibt mehrere Arten von Stützmauern. Sie können mit Beton, Natursteinen, Böschungssteinen, als Kunststoff-Bewehrte Erde (KBE) usw. errichtet werden. Steinmauern können als Trockenmauerwerk oder vermörtelt ausgeführt werden und bieten viele Gestaltungsmöglichkeiten.
4. Poolbau
Im Unternehmen Andreas Hiebler weist man uns darauf hin, dass auch beim Poolbau Erdarbeiten nötig sind. Für einen Swimmingpool, der eineinhalb Meter tief ist und in Länge und Breite mehrere Meter misst (es empfiehlt sich eine Mindest-Beckengröße von 2, 5 x 5 m), müssen mehrere Dutzend m3 Erde (mehrere 10.000 Liter) ausgehoben werden. Außerdem müssen die Schächte für die Verschlauchung mindestens 1,20 Meter tief ausgehoben werden. Diese Arbeiten sind nur mit einem Bagger zu bewältigen und damit sie auch wirklich hochwertig ausgeführt werden, sollte ein kompetenter Fachbetrieb für Erdarbeiten damit beauftragt werden.