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    Dachstuhl anheben und Haus aufstocken

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    Das Anheben des Dachstuhls gilt unabhängig von der Art des Gebäudes als anspruchsvolles Verfahren. Obwohl es sich im Vergleich zum Bau des Gebäudes vom Fundament aufwärts um einen etwas kleineren baulichen Eingriff handelt, darf dieser niemals in Eigenregie, sondern nur mithilfe eines Architekten, Statikers oder eines anderen Bauingenieurs vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass es sich bei der Aufstockung eines Hauses eigentlich um einen Neubau handelt, der das gesamte Gebäudevolumen in vertikaler Richtung verändert. Lesen Sie im Folgenden, wie das Anheben des Dachstuhls ausgeführt wird, ob Sie für den Eingriff eine Baugenehmigung benötigen und wie hoch die Kosten für die Aufstockung ist.
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    Dachstuhl anheben Haus aufstocken
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    1. Den Dachstuhl anheben

    Das Anheben des Dachstuhls ist eine der anspruchsvollsten Baumaßnahmen. Der Dachstuhl kann nur dann angehoben werden, wenn die Dachkonstruktion dies zulässt. Die Maßnahme kann in der Regel an allen Häusern in Massivbauweise (Ziegel mit Stahlbetonankern) und an den meisten Holzhäusern durchgeführt werden, jedoch nicht an Betonhäusern, da bei diesen der Dachstuhl auf eine andere Weise mit dem restlichen vertikalen Baukörper verbunden ist. Das Anheben des Dachstuhls kommt beim Aufstocken eines Gebäudes (Geschossaufstockung) infrage, also wenn das gesamte Gebäude um ein Geschoss erhöht werden soll.

    2. Wie wird der Dachstuhl angehoben?

    Das Anheben des Dachstuhls muss immer von einem qualifizierten Bauunternehmen durchgeführt werden, wobei das Anheben und der neue Überbau des Hauses vorab entsprechend statisch berechnet werden müssen. Die Mitwirkung eines Statikers bzw. Tragwerkplaners ist deshalb beim Anheben des Dachstuhls unverzichtbar. Beim Anheben wird der komplette Dachstuhl einschließlich der Deckschichten mit einem Kran angehoben und dann vorübergehend auf eine neu errichtete Tragkonstruktion gesetzt, die den Dachstuhl in der Luft hält. Wenn der Dachstuhl angehoben ist, kann mit der Aufstockung des Gebäudes begonnen werden bzw. mit der Errichtung einer neuen Tragkonstruktion und von Fensteröffnungen, Balkonen, Dachterrassen usw. Sobald die Geschossaufstockung abgeschlossen ist, wird die abstützende Behelfskonstruktion, die den Dachstuhl trägt, schrittweise entfernt und der Dachstuhl wieder auf mit dem Kran auf das Gebäude gesetzt.

    3. Haus aufstocken – aber mit Vorsicht

    In den letzten Jahren sind An- und Zubauten in Österreich sehr populär. Aber auch die Aufstockung des Hauses ist eine Lösung, auf die häufig zurückgegriffen wird, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die Gründe dafür sind vor allem finanzieller Natur, da eine Geschossaufstockung günstiger ist als ein kompletter Neubau. Immer öfter kommt es vor, dass die junge Generation zu Hause bleibt und/oder die Familie Zuwachs bekommt, was natürlich Bedarf an zusätzlichem Wohnraum schafft. Die Aufstockung eines Hauses ist ein komplexes Projekt, zu dem mindestens ein Architekt und ein Statiker herangezogen werden müssen, um es erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Ausgehend von den Wünschen und Bedürfnissen des Bauherrn wird ein Entwurfsplan erstellt, der als Grundlage für den Genehmigungsplan, den Ausführungsplan, Detailpläne und das Bauleistungsverzeichnis dient.

    3.1 Was für eine Konstruktion wird benötigt?

    Bevor mit dem Anheben des Dachstuhls und dem Aufstocken des Hauses begonnen werden kann, muss der Zustand des Baukörpers, der aufgestockt werden soll, gründlich überprüft werden. Für die tragende Konstruktion der Geschossaufstockung wird in der Regel das gleiche Baumaterial verwendet, was aber nicht unbedingt erforderlich ist. Um ein Gebäude aufzustocken, müssen die Positionen der Verbindungen zwischen bestehendem Gebäude und Aufstockung sowie die Ausführungsweise der Geschossdecke bestimmt werden. Unabhängig davon, mit welchen Baustoff die Geschossaufstockung gebaut wird, müssen vor Baubeginn alle statischen Berechnungen zur Standsicherheit des Tragwerks und der Ausführungsplan erstellt werden. Falls das Gebäude statisch nicht für eine Aufstockung geeignet ist, ist eine Studie zur statischen Sanierung des Bestandsgebäudes zu erstellen, was für Bauherren zusätzliche Kosten bedeutet.

    3.2 Materialien und Farben der Geschossaufstockung

    Bei einer Geschossaufstockung kommt es nicht nur auf den präzisen Entwurf des Tragwerks und die statische Berechnung an. Auch die richtige Material- und Farbauswahl für den Innen- und Außenbereich des Gebäudes ist sehr wichtig. Wenn Sie möchten, dass die Aufstockung des Hauses, möglichst unauffällig ist (das ist vor allem außen an der Fassade wichtig), empfiehlt es sich, die gleichen Materialien und Farben zu verwenden, wie sie für das Bestandsgebäude verwendet wurden. Ob Holzfassade, schlichter weißer Putz oder Putz in einer anderen Farbe – der Farbton und das Material müssen unbedingt zum Rest des Gebäudes passen.

    Manche Bauherren wünschen sich allerdings genau das Gegenteil und möchten die Geschossaufstockung besonders hervorheben. In solchen Fällen ist es sinnvoll, andere Materialien und Farben in gegensätzlichen Farbtönen zu verwenden, durch die sich das neue Geschoss vom Rest des Hauses abhebt.

    3.3 Der Unterschied zwischen einer Geschossaufstockung und einem Anbau

    Auch heute noch werden Geschossaufstockung und Anbau oft verwechselt. Obwohl es sich in beiden Fällen um einen Neubau handelt, besteht ein erheblicher Unterschied in der Lage bzw. Ausrichtung des Neubaus. Während es sich beim Anbau um eine Erweiterung des Volumens bzw. Änderung der Abmessungen eines bestehenden Gebäudes in horizontaler Richtung handelt, werden bei einer Geschossaufstockung die Abmessungen des Gebäudes in vertikaler Richtung verändert.

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    Das Anheben des Dachstuhls und das Aufstocken des Gebäudes sind Maßnahmen, die eine statische Berechnung und erfahrene Auftragnehmer erfordern.

    4. Geschossaufstockung - Baugenehmigung

    Wie oben erwähnt, handelt es sich bei einer Geschossaufstockung um einen Neubau. Deshalb müssen Sie als Hausbesitzer beim zuständigen Bauamt eine Baugenehmigung beantragen, wenn Sie den Dachstuhl anheben wollen. Ob die Genehmigung erteilt wird, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Sehen Sie sich zuerst die Häuser in der Nachbarschaft an. Falls Sie kein einziges Haus mit einem erhöhten Kniestock finden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass derartige Bauvorhaben in Ihrer Ortschaft nicht erlaubt sind. Im Zweifelsfall entscheidet der Bebauungsplan, ob die Baumaßnahme durchführbar ist.

    Sobald die Genehmigung erteilt ist, können Sie einen Statiker oder einen Architekten aufsuchen. Am einfachsten ist es, wenn der Architekt nicht nur die Pläne ausarbeitet, sondern auch die Anträge für das Bauvorhaben einreicht. Für eine Geschossaufstockung benötigen Sie vom Einreich- bis zum Ausführungsplan die gleichen Pläne und Unterlagen wie für einen kompletten Neubau.

    5. Dachstuhl anheben und Haus aufstocken – Kosten

    Weil jedes Haus individuelle Voraussetzungen mitbringt, können die Kosten für die Anhebung des Dachstuhls stark variieren. Wie viel eine Dachstuhlanhebung kostet, hängt von der Größe des Gebäudes, dem verwendeten Material, dem Auftragnehmer, dem Standort des Gebäudes und anderen Faktoren ab. Das Anheben des Dachstuhls ist eine sehr kostenintensive Maßnahme, nicht nur, weil die Arbeit hochkomplex ist, sondern auch weil ein Kran angemietet werden muss. Trotzdem ist diese Lösung sehr viel günstiger als ein kompletter Neubau.

    Eine einfache Anhebung des Kniestocks kostet bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus zwischen 9.000 und 12.000 EUR, manchmal auch mehr. Dazu kommen noch die anfallenden Planungs- und Genehmigungskosten. Wenn Sie nicht nur den Kniestock erhöhen, sondern ein ganzes Geschoss unter dem Dach unterbringen möchten, kommen auch die Preise für Fenster und Innenausbau auf Sie zu. Die Gesamtkosten belaufen sich dann auf über 800 EUR pro m², was bei einer Grundrissfläche von 120 m² einen Kostenaufwand von 96.000 EUR bedeutet.

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    Autor: Daibau Magazin

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