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    Genehmigungsplanung: der Einreichplan

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    Die Genehmigungsplanung stellt die zweite Stufe der Hausplanung dar. Der dabei entstehende Einreichplan wird benötigt, um eine behördliche Baubewilligung zu erwirken, weshalb er etliche Unterlagen beinhalten muss. Die genauen Bestimmungen hierzu unterscheiden sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde. Darüber hinaus dient der Einreichplan als Grundlage für den Ausführungsplan.
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    1. Der Einreichplan ist Teil der Hausplanung

    Bevor ein Haus gebaut werden kann, muss es erst einmal ordentlich und vorschriftsgemäß geplant werden. Die Hausplanung setzt sich aus der Entwurfsplanung (Entwurfsplan), der Einreich- bzw. Genehmigungsplanung (Einreichplan) und der Ausführungsplanung (Ausführungs- bzw. Polierplan) zusammen. Der nach den Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn erarbeitete Entwurfsplan enthält Grundrisse, Querschnitte, Fassaden usw. Er verschafft einen ersten Eindruck vom möglichen Aussehen des neuen Neu- oder Anbaus und ermöglicht auch eine erste Kostenschätzung. Auf der Grundlage des Entwurfsplans wird dann der Einreichplan erstellt, der zum Erwerb einer behördlichen Baubewilligung benötigt wird. Ist diese erteilt, wird der Einreichplan zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet, damit es zur Umsetzung des Hauses kommen kann. So entsteht der Ausführungsplan (auch Polierplan genannt), der Handwerkern einen sicheren Ablauf (die beauftragten Unternehmen erstellen auf seiner Grundlage ihre Werkpläne) und dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die Baustelle zu ermöglichen soll.

    2. Genehmigungsplanung

    Zu Beginn der Hausplanung werden in der Entwurfsphase grobe Ideen zu einer Form ausgearbeitet, die sowohl mit den baurechtlichen Vorschriften als auch mit den Wünschen des Bauherrn im Einklang steht. Doch so spannend die Entwurfsphase auch sein mag (manchmal kann der Bauherr beobachten, wie seine ungefähren Ideen in Form eines 3D-Entwurfsplans Gestalt annehmen), wirklich ernst wird es erst mit dem Beginn der Genehmigungsphase, deren Ziel es ist, die behördliche Baugenehmigung für die bauliche Umsetzung zu erwirken. In dieser Phase werden alle für die Baubewilligung benötigten Erhebungen und Abklärungen durchgeführt, alle erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf Grundlage des Entwurfes erarbeitet und die gesamte Einreichung koordiniert. Dazu sind genaue Kenntnisse der notwendigen Schritte und der lokalen Bauvorschriften unverzichtbar.

    3. Was muss der Einreichplan beinhalten?

    Weil das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt, unterscheiden sich die genauen Vorschriften und Verfahrensabläufe beim Stellen eines Bauantrags von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Stadt zu Stadt bzw. von Gemeinde zu Gemeinde. Auskunft darüber erhalten Sie bei der zuständigen Behörde (Gemeindeamt, Magistrat). Doch einige Informationen müssen immer im Einreichplan enthalten sein.

    Zu diesen Informationen gehören ein Bauansuchen, die Baupläne (in dreifacher Ausführung), die physikalische Baubeschreibung (ebenfalls in dreifacher Ausführung), die Grundbuchzustimmung, eine aktuelle Grundbuchabschrift, ein Nachweis über evtl. Stellplatzverpflichtung, eine Berechnung der Anliegerleistung, ein Gestaltungskonzept für die Außenanlagen, der Kanalanschlussbescheid und die statische Vorbemessung.

    Außerdem muss ein Einreichplan auch immer einen Energieausweis und einen Lageplan beinhalten. Der Energieausweis muss von einem Vertreter einer dazu befugten Berufsgruppe erstellt werden muss (z. B. Baumeister oder Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen) und beinhaltet verschiedene Kennwerte, welche die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes beschreiben. Der Lageplan wird von einem Geometer (Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen) erstellt. In der Regel wird der Lageplan im Maßstab 1:200, 1 : 250 oder 1 : 500 angefertigt, was ihn von den ebenfalls zum Einreichplan dazugehörigen Grundrissen, Schnitten und Ansichten unterscheidet, denn diese werden im Maßstab 1:100 angefertigt. Auch beim Energieausweis und Lageplan gibt es je nach Bundesland geringfügige Unterschiede.

    4. Wo ist der Einreichplan abzugeben?

    Die Baugenehmigung wird bei den Gemeinden beantragt, jede Gemeinde hat eine eigene Einreichstelle, wo alle erforderlichen Unterlagen einzureichen sind. In der Stadt Wien ist die zuständige Stelle die MA37.

    Die Sachbearbeiter benötigen in der Regel mehrere Wochen, um über die Baubewilligung zu entscheiden. Außerdem werden die Grundstücksnachbarn über das Bauvorhaben informiert (die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage). Wenn die Baubewilligung erteilt ist, muss innerhalb der nächsten vier Jahre mit dem Bau begonnen werden, da sonst die Baubewilligung erlischt (in Oberösterreich sind es nur drei Jahre). Mit dem Erteilen der Baubewilligung ist die Rolle des Einreichplans allerdings noch nicht zu Ende, denn er dient (wie eingangs erwähnt) als Grundlage für das Erstellen des Ausführungs- bzw. Polierplans.

    Expertenrat des Unternehmens Architekturbüro DI Wareka

    Was muss ein guter Einreichplan alles beinhalten? Welche Informationen sind am wichtigsten?

    Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, da die baubehördlichen Grundlagen, auf die ein Einreichplan aufbaut, sich grundsätzlich pro Gemeinde, aber auch je Bundesland unterscheiden. In Österreich haben wir 9 Bundesländer mit 9 verschiedenen Bauordnungen!

    Auch ein Lageplan von einem Geometer sowie die Daten des zugehörigen Energieausweises müssen heutzutage in einem Einreichplan beinhaltet sein. Der Lageplan wird anschließend in den flächendeckenden, österreichischen Grenzkataster eingetragen.

    Bei Einreichungen in Wien zum Beispiel ist ein Energieausweis in einer speziell dafür vorgesehenen Datenbank einzuspielen bzw. parallel zur Planeinreichung elektronisch hochzuladen. Weiters sind auch entsprechende Vorgaben gemäß den OIB-Richtlinien und von ÖNORMEN etc. in der Einreichplanung zu berücksichtigen. Generell kann man sagen, dass eine heutägige Erstellung eines Einreichplanes mit allen zugehörigen Nachweisen (Geometervermessung, Energieausweis, Bauphysik, Statikangaben etc.) wesentlich umfangreicher ist im Vergleich zu früheren Einreichplanungen vor ca. 20 – 30 Jahren. Eine Einreichplanung kann sich daher als recht komplex und umfangreich darstellen. Architekten dienen hierfür als erste Ansprechpartner aufgrund Ihrer langjährigen Ausbildung und Erfahrung für eine Erstberatung bei einem Bauvorhaben.

    Könnten Sie uns etwas zu den Kosten eines Einreichplanes verraten?

    Der Preis eines Einreichplanes kann nicht so einfach pauschal genannt werden. Es gibt zu viele unterschiedliche Faktoren, die ihn beeinflusse, einige davon wurden schon genannt. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob eine Gartenhütte, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus usw. gebaut werden soll.

    Verschiedene Bauwerke haben grundsätzlich auch immer verschiedene Anforderungen. Auch der damit verbundene Zeitaufwand muss bei der Preisgestaltung sorgfältig beachtet werden. Eine Entwurfsplanung kann relativ schnell erstellt werden, wohingegen eine Einreichplanung mit Einbindung sämtlich hierfür erforderlichen Konsulentenleitungen (Geometer, Statiker, Bauphysik etc.) etwas länger dauern kann und natürlich auch mit einem dementsprechenden Gesamtkostenaufwand verbunden ist.

    Im Rahmen einer Erstberatung für ein Bauvorhaben kann ein Architekt jedoch in den meisten Fällen eine grobe Kostenschätzung für den dafür erforderlichen Leistungsumfang nennen.

    Herr Arch. DI Wolfgang Wareka, Architekturbüro DI Wareka

    Fachartikel 5740
    Autor: Daibau Magazin

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