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Andreas F.
Der einfachste Weg zu guten Handwerkern!
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Ja, Baustofftransport ist ein wichtiges Betätigungsfeld für Transportunternehmen. Große Bau- und Sanierungsvorhaben wie der Neubau eines Hauses, der Abriss eines alten Hauses oder die Komplettsanierung eines Gebäudes erfordern einen nicht zu unterschätzenden logistischen Aufwand. Typischerweise müssen dabei Abfälle, Reststoffe, Rohstoffe, Baustoffe sowie loses oder verpacktes Schüttgut befördert werden. Hinzu kommt der Transport von Bauausrüstung und Ausbauausrüstung.
Ja, Transportunternehmen verfügen über entsprechende Fahrzeuge und Ausrüstung, wie beispielsweise Kranfahrzeuge oder zusätzliche Entladekräne und Mitnahmestapler, mit denen sie das Be- und Entladen von Transportfahrzeugen sicher, effektiv und schnell erledigen können. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, die erforderliche Ausrüstung zu mieten oder das Transportfahrzeug manuell zu be- oder entladen. Unter Umständen können Sie das Be- und Entladen trotzdem selbst übernehmen, z. B. wenn Sie bei Erdarbeiten einen Container mieten und diesen selbst befüllen.
Zu den wichtigeren Kostenfaktoren gehören die zurückzulegende Strecke (Entfernung zwischen Start- und Endpunkt), das Gewicht und die Menge des Materials, die Art des eingesetzten Transportfahrzeugs (Kippsattelzug für Schüttgut, Hängerzug für große Betonbauteile usw.), etwaige besondere Umstände (z. B. erschwerte Zufahrt zur Baustelle), die Dringlichkeit des Transports und die benötigten Zusatzleistungen wie Be- und Entladen oder Zwischenlagerung des Materials. Um einen Richtpreis zu ermitteln, empfiehlt es sich, mehrere Transportunternehmen zu konsultieren und Angebote einzuholen. Wir raten davon ab, sich sofort für das billigste Angebot zu entscheiden, sondern vor allem auf die Leistungsqualität zu achten.
Die Zeit, die für einen Baustofftransport benötigt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere der zurückzulegenden Strecke, den Verkehrsbedingungen, etwaigen besonderen logistischen Herausforderungen und den vereinbarten Lieferfristen. Im Vertrag mit dem Transportunternehmen werden der Liefertermin sowie die Vertragsstrafe (Pönale) und die Stornogebühr (Reugeld) festgelegt.
Ja. Bei solchen Transporten wird besonderes Augenmerk auf den Schutz des Frachtguts während des Transports gelegt, weshalb spezielle Transportfahrzeuge eingesetzt und zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden.
Beim Transport von Baustoffen, Möbeln oder anderen Frachten müssen entsprechende Vorkehrungen zur Ladungssicherung getroffen werden. Dazu stehen unterschiedliche Zurr- und Hilfsmittel zur Verfügung: Zurrgurte, Zurrdrahtseile, Zurrketten, rutschhemmende Matten, Antirutschhölzer, Keile, Kantenschutz, Ladungssicherungsnetze, Ankerschienen in Verbindung mit Lade- und Sperrbalken, Zurrpunkte sowie Staupolster oder Stauholz. Zudem beschäftigen Transportunternehmen geschultes Fachpersonal, denn Berufskraftfahrer müssen sowohl mit ihren Fahrzeugen als auch mit der Ladung kompetent und sicher umgehen können.
Ja, viele Logistikdienstleister besitzen eigene Lager, in denen Baustoffe und andere Waren zwischengelagert werden können. Manchmal ist es unvermeidbar, bestimmte Baustoffe eine Zeit lang zwischenzulagern, bevor sie verbaut werden können. Falls auf der Baustelle bzw. auf Ihrem Privatgrundstück keine Möglichkeit zur Zwischenlagerung des Materials besteht, können Sie es im Lager oder auf dem Firmengelände des Transportunternehmens bis zum Lieferzeitpunkt zwischenlagern lassen.
Die Frage, wer dafür haftet, wenn das Frachtgut zu spät ankommt, beschädigt wird oder gar verloren geht oder gestohlen wird, wird durch das Transportrecht geregelt. Die Haftung des Frachtführers wird durch den § 429 des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) geregelt. Dort heißt es:
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Transportunternehmen wegen Verlustes, Minderung, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung des Gutes beträgt 1 Jahr, kann aber vertraglich verlängert werden.
Für herkömmliche Baustofftransporte sind keine besonderen Genehmigungen notwendig. Das Transportunternehmen muss für die entsprechenden Dokumente für Fahrzeug und Lenker sorgen. Für die Ware werden bei Beförderungen innerhalb Österreichs ein CMR-Frachtbrief oder ein Beförderungspapier, die Rechnung und der Lieferschein benötigt. Im Binnenmarkt (EU und EWR) können je nach Art des transportierten Frachtguts und der Fahrstrecke bzw. dem Ziel noch weitere Papiere erforderlich sein (z. B. Import-, Export-, Transitgenehmigung).
Wenn Sie auf dem Straßennetz der ASFINAG einen Sondertransport durchführen müssen, ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung einzuholen. Als Sondertransporte (kurz „SOTRA“) gelten Transporte, deren Abmessungen die im Kraftfahrgesetz (KFG) definierten höchstzulässigen Abmessungen (für Gewicht, Breite, Länge oder Höhe) überschreiten.
Wir sind für Sie an jedem Werktag von 8:00 bis 16:00 erreichbar. Wie können wir Ihnen helfen?