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Der Abbruch eines alten Gebäudes wird in der Regel vorgenommen, um an dessen Stelle einen Neubau zu errichten oder Platz für eine Freifläche zu schaffen. Der Abriss oder Abbruch eines Gebäudes kann nur von Fachunternehmen ausgeführt werden, die auf den Abbruch größerer Objekte spezialisiert sind. Für einen Gebäudeabbruch ist eine Abrissgenehmigung erforderlich. Wenn diese erteilt ist, kann das Abbruchverfahren beginnen. Zuerst muss für die Baustelleneinrichtung an der Abbruchstelle gesorgt werden. Das abzureißende Gebäude muss ungehindert und sicher zugänglich sein und die Abbruchstelle muss gesichert werden. Ein Abbruch verläuft gemäß der Rückbaumethode, was bedeutet, dass die Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge wie beim Gebäudebau durchgeführt werden: Stilllegung und Schutz aller Versorgungsleitungen, Ausbau der Einrichtung, Ausbau von Fenstern und Türen, Demontage der Geländer, Abstützung der Gebäudeöffnungen und der Konstruktion vor dem Abbruch, Abtragung der Fassadenbeläge und der Dacheindeckung, Abbau des Dachstuhls, Abriss der Trennwände, Entfernung der begehbaren Teile der Geschossdecken, Abriss der tragenden Elemente der Geschossdecken, Abriss und Entfernung der Verbindungselemente zur Gebäudekonstruktion und schließlich Abtragung der Fundamente. Der Bauschutt muss sortiert und abgefahren bzw. vorschriftsgemäß auf einer Deponie entsorgt werden. Die Grube wird mit Schotter, Muttererde oder Kies aufgefüllt. Damit Ihr Abbruch möglichst reibungslos verlaufen wird, haben wir für Sie einige Tipps vorbereitet. Die Preise für Abbrucharbeiten können Sie in unserem Baukostenrechner überprüfen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an unsere überprüften Abbruchunternehmen wenden und ihnen eine Anfrage senden.