1. Abbruchgenehmigung
Für den Abriss bzw. Abbruch eines Gebäudes, wie auch für seinen Bau, wird eine Genehmigung benötigt. Die Abrissgenehmigung muss einen Abbruchplan enthalten, der als separates Dokument erstellt oder dem Einreichplan für einen noch zu errichtenden Neubau beigelegt werden kann. Der Einreichplan wird von einem Architekten erstellt, und das Dokument wird beim zuständigen Bauamt eingereicht. Das Bauwesen betreffende Vorgaben sind in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Einige Bereiche, wie etwa abfallwirtschaftliche Aspekte sind auf Bundesebene geregelt.
Meistens muss der Einreichplan einen Abbruchplan enthalten, welcher eine Beschreibung und eine Bestandsaufnahme (Aufnehme der aktuellen Situation und der Standortdaten), den Standort des bestehenden Gebäudes sowie Angaben zur Anbindung an die öffentliche Infrastruktur enthält. Der Genehmigungs- bzw. Einreichplan muss in der Regel auch die vorgesehenen Maßnahmen zur Minderung der Freisetzung von Staub und anderen gefährlichen Stoffen sowie zum Umgang mit Bauschutt enthalten. Wenn Sie ein Ersatzgebäude planen, sollte der Einreichplan auch die Lage des Neubaus mit allen Standortdaten und neuen Anschlüssen an öffentliche Versorgungsnetze beinhalten.
2. Gebäudeabriss – der Ablauf
Der Ablauf des Abrisses vollzieht sich in der Regel gemäß dem Abrissplan. Der Hausabriss erfolgt in der Regel in der umgekehrten Reihenfolge wie der Gebäudebau. Bevor mit dem Abriss des Gebäudes begonnen wird, müssen alle auf dem Grundstück vorhandenen Leitungen stillgelegt werden (d. h. Strom-, Wasser-, Abwasser-, Gas- und verschiedene Telekommunikationsleitungen). Auch sie Stelle für die Zwischenlagerung des Bauschutts ist zu bestimmen.
Sobald sämtliche Installationen und die Inneneinrichtung entfernt wurden, werden Fenster und Türen ausgebaut. Danach wird die Dacheindeckung abgetragen (hier ist besondere Vorsicht geboten, wenn es sich um ein Gebäude in einer dicht besiedelten Gegend handelt). Beim Abtragen des Dachstuhls ist darauf zu achten, dass nicht vorzeitig auch die tragenden Wände abgerissen werden. Nach dem Dachstuhl werden die Trennwände entfernt, gefolgt von den begehbaren Zwischenetagenelementen. Abschließend wird noch die tragende Konstruktion entfernt, wobei zuerst die tragende Zwischenetagenkonstruktion ausgebaut wird, bevor Wände und Säulen an die Reihe kommen.
3. Gebäudeabriss – Preis
Die Planung (Untersuchung der Gebäudestatik, Prüfung auf Schadstoffe) kostet ab etwa 1.000 Euro bzw. 9 Euro pro m2. Für die Vorarbeiten (Gebäudeentkernung) sind Kosten in Höhe von 2.500 bis 3.000 Euro bzw. 21 bis 23 Euro pro m2 einzuplanen. Beim Abriss selbst müssen Sie mit einem niedrigen fünfstelligen Betrag (grob gesagt, zwischen 10.000 und 25.000 Euro) bzw. 50 bis 100 Euro pro m2 rechnen (bei nicht unterkellerten Gebäuden ist der Preis im Regelfall niedriger als bei unterkellerten). Ein hausabriss zieht auch Folgekosten nach sich (Erdarbeiten zum Auffüllen des durch den Abriss entstandenen Lochs), die mindestens 4.000 Euro bzw. 32 bis 35 Euro pro m2 kosten. Die Bauschuttentsorgung wird meistens von der Abrissfirma übernommen und kostet etwa 3.000 bis 4.000 Euro bzw. 24 bis 27 Euro pro m3.