Damit ein Grundstück bebaut werden kann, muss es zuerst erschlossen werden. Als Erschließung (oder Aufschließung) bezeichnet man die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks: die Errichtung einer Zufahrt und Anschlüsse an öffentliche Wasser-, Kanal-, Strom- und Gas- sowie Telefon- und Datenkabelnetze. Dabei ist auch der rechtliche Aspekt zu beachten (z. B. Grundbucheintrag). Die Abgaben an die Gemeinde, die zwecks Errichtung der öffentlichen Infrastruktur (Straße, Abwasserkanal, Wasserleitungen) zu entrichten sind, werden als Aufschließungskosten bezeichnet. Die Verbindungen zwischen den Versorgungsnetzen für Gas, Strom und Wasser einerseits und der Verbraucheranlage andererseits werden als Hausanschlüsse bezeichnet. Die Kosten für die Hausanschlüsse sind an die regionalen Netzbetreiber zu entrichten. Auch bei den Hausanschlüssen sind rechtliche Vorgaben zu beachten. So muss etwa in einigen Bundesländern nicht nur hinreichende Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser für das Gebäude, sondern auch ausreichende Versorgung mit Löschwasser nachgewiesen werden. Und vor der Errichtung neuer oder Änderung bestehender Kanalanschlüsse ist ein Kanalplan auszuarbeiten.