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Warum ist manchmal Wandabriss oder der Abriss anderer Elemente in einem Gebäude notwendig? Viele Menschen möchten nach dem Einzug in eine neue Wohnung diese umgestalten, die Raumaufteilung verändern, einige Wände versetzen und die Wohnung insgesamt an die eigenen Wünsche und Bedürfnisse anpassen. In der Regel müssen Abbruchvorhaben bei der Gemeinde, in welcher der Abbruch stattfinden wird, gemeldet werden (auch zwecks vorschriftsgemäßer Entsorgung der Abbruchmaterialien). Bei Kleinabbrucharbeiten im Rahmen kleinerer oder größerer Umbauten werden keine Eingriffe in die Tragkonstruktion, also in tragende Wände und Säulen, Boden- und Deckenkonstruktion, Gewölbe, Träger, Querbalken und den Dachstuhl vorgenommen. Abgerissen werden dürfen nur nichttragende Trennwände, die lediglich der Raumtrennung dienen. Und auch diese sollten nicht abgerissen werden, wenn sich darüber mehrere Stockwerke befinden, in denen die Trennwände direkt übereinander verlaufen. Woher weiß man, welche Wände nichttragend sind? Das lässt sich aus dem Gebäudeplan herauslesen, wobei Sie sich Hilfe von Hausverwalter holen können. Ein Statiker kann auch ohne einen Plan die Tragfähigkeit eines Gebäudes beurteilen. Dazu muss er das Gebäude natürlich vor Ort besichtigen. Sein Befund gilt als amtliches Dokument und Grundlage für das weitere Vorgehen. In Wohnblocks benötigt man neben dem Abbruchprojekt und der behördlichen Genehmigung auch die Zustimmung der Stockwerkseigentümer. Damit der Abbruch so sicher wie möglich verläuft, haben wir für Sie einige Tipps vorbereitet. Die Preise für kleinere Abbrucharbeiten können Sie in unserem Baukostenrechner überprüfen. Sie können sich auch an unsere geprüften Auftragnehmer für kleinere Abbrucharbeiten wenden und ihnen eine Anfrage senden.