Sicherheit steht in jedem Gebäude an erster Stelle. Ein Brandschutzplan ist eine grafische Darstellung eines Objekts und seiner Teile, in der alle Gefahren und Systeme, Geräte und Mittel des brandschutzhemmenden und des aktiven Brandschutzes aufgeführt sind. Ziel ist die Verringerung der Brandgefahr bei gleichzeitig wirksamen Brandbekämpfung. Es informiert über Standort und Zweck des Bauwerks, deren OIB-Gebäudeklasse, Rettungszufahrten bzw. Feuerwehrwege, Aufstellungsbereiche für Feuerwehr- und andere Rettungsfahrzeuge, Hoch- und Niederspannungsleitungen und -Geräte, Gasleitungen und brennbare Stoffe, Hydrantennetze und andere Löschwasser-Quellen. Es informiert über explosionsgefährdete Bereiche, Brandlasten und über die Lage der Feuerlöschgeräte. Für alle Bauwerke mit Ausnahme von Ein- und Zwei-Familienhäusern (und in einigen anderen Fällen) muss ein Brandschutzkonzept erstellt werden. Brandschutzdokumente unterstützen den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben und die Feuerwehr im Einsatzfall. Dazu gehören auch die Feuerordnungen und Fluchtwegpläne. Inhalt, Form und Bedingungen für die Erstellung des Brandschutzplans richten sich nach den neusten Auflagen der OIB-Richtlinie 2. Für die Erstellung des Brandschutzplans ist der Eigentümer oder Nutzer der Anlage oder eine zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen befugte Person verantwortlich. Wir haben einige Tipps für Sie vorbereitet. Bei Fragen können Sie sich auch an unsere erfahrenen Brandschutzplaner wenden.