Bei der Planung eines Bauvorhabens, wissen wir oft nicht, ob wir dafür eine Baugenehmigung benötigen oder nicht. Dies wird durch die Baugesetze der Bundesländer geregelt (siehe Paragraf baubewilligungsfreie Vorhaben bzw. freie Bauvorhaben). Für einfache Objekte wie ein Baldachin, eine Gartenhütte, ein kleiner Schuppen, eine Sommerküche, eine kleine Sauna, ein kleiner Wintergarten, usw. benötigen Sie oft keine Baugenehmigung – normalerweise ist eine Bauanzeige ausreichend. Für alle anderen Bauvorhaben ist weitere Dokumentation erforderlich, es kann aber sein, dass es nach einem vereinfachten Baubewilligungsverfahren abgewickelt werden kann.
Gebäude werden gemäß der OIB Richtlinien (Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik) in unterschiedliche Gebäudeklassen gegliedert (GK1 bis GK5). Mit der Höhe der Gebäudeklasse steigen auch die technischen Ansprüche auf das Gebäude und der benötigte Planungsaufwand dafür.
Bevor wir ein Haus bauen können, muss aber überprüft werden, was auf einem Grundstück überhaupt gebaut werden kann. Das erfahren Sie mit einem Antrag auf Festlegung der Bebauungsgrundlagen beim zuständigen Planungsamt.
Das Bauansuchen inkl. benötigter Unterlagen wird vom Bauwerber bzw. von seinem/r bevollmächtigten Vertreter/in gestellt. Diese Arbeit kann also der Architekt für Sie übernehmen und stellt das Bauansuchen in Ihrem Namen beim zuständigem Planungsamt. Dem Bauansuchen sind mehrere Unterlagen beizufügen: amtliche Grundbuchabschrift, amtlicher Katasterauszug, Nachweis eines Grundstückes, Nachweis der Nachbargrundstücke die 15-30 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegen (unterschiedlich in unterschiedlichen Bundesländern!), Angaben über die Bauplatzeignung, Projektunterlagen (Lageplan 1 : 500, Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1 : 100), Schnitte von geplanten Geländeveränderungen, Abwasserentsorgungsanlage, Bruttogeschossflächenberechnung, Dichteberechnung, Energieausweis, Baubeschreibung, Hausnummer – bestätigt vom Vermessungsamt und Auszug aus dem Firmenbuch (sollte der Bauträger eine juristische Person sein).
Die Dauer für die Genehmigung des Bauansuchens, also für den Erhalt einer Baubewilligung, richtet sich je nach Verfahren, sollte in der Regel aber in ein paar Monaten nach der Abgabe vollständiger Unterlagen abgeschlossen sein. Der Bau eines Ziegelhauses von der Idee bis zur Fertigstellung dauert daher von anderthalb bis zwei Jahren, und bei geschickter Planung können erhebliche Zeiteinsparungen, insbesondere während der Umsetzung realisiert werden. Sparen Sie Zeit und lesen Sie unsere Tipps oder wenden Sie sich an erfahrene Architekten/innen.