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    Rauchfangkehrer Kosten

    Was für Preise berechnen Rauchfangkehrer? Die Kosten hängen von der Größe der Feuerungsanlage und der Art der durchzuführenden Arbeit ab. Die Preise für Rauchfangkehrung, Erstprüfung, regelmäßige bzw. periodische Überprüfung und Sonderprüfung sind verschieden, in der Regel betragen sie aber 35 – 50 €/Std.

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    Rauchfangkehrer Kosten


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    Rauchfangkehrer - Alles, was Sie wissen müssen

    1. Rauchfangkehrer – was müssen Sie wissen?

    Rauchfangkehrer verrichten einen regulierten Beruf, der uns seit Jahrhunderten vor Bränden schützt. Durch ihre Leistungen sorgen Rauchfangkehrer für Sicherheit, bessere Gesundheit, bessere Nutzleistung der Feuerungsanlagen, sowie niedrigere Kosten für Reparaturen und Heizung. Die Leistungen von Rauchfangkehrern sind sehr unterschiedlich: Reinigung von Feuerungsanlagen, Rauchfängen, Luftschächten und Lüftungsanlagen, regelmäßige Überprüfung von Feuerungs- und Abgasanlagen, Berechnung der Dimensionierung der Heizung, Überprüfung der Abgasleitung, Reinigung industrieller Feuerungsanlagen, Abgasmessung, Entfernen von Teerablagerungen in der Feuerungsanlage, Beratung der Benutzer, Reinigung von Dampfkesseln, Kaminsanierung usw. Es ist wichtig zu wissen, dass es einen Verstoß darstellt, Ihren öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer (ÖZR) an der Ausführung seiner Tätigkeiten, zu denen er durch landesrechtliche Vorschriften verpflichtet wird (sicherheitsrelevante Aufgaben) zu hindern. Sie können Ihren Rauchfangkehrer aber unter den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern frei wählen.

    Rauchfangkehrer
    Regelmäßige Rauchfangkehrung senkt die Brandgefahr und lässt Sie ruhig schlafen

    1.1 Kosten für die Leistungen von Rauchfangkehrern

    Die Mindest- und Höchsttarife für die Leistungen von Rauchfangkehrern werden durch die Landesgesetze geregelt. Die tatsächliche Rechnung für eine Leistung hängt aber natürlich vom einzelnen, öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer ab. In Wien zum Beispiel, beträgt der Mindeststundenlohn rund 13 EUR. Bei großen Entfernungen fallen auch Reisekosten an.

    1.2 Vorzüge einer Rauchfangkehrung

    Durch Selbstentzündung entstehende Brände sind heutzutage nur deswegen so selten, weil alle Rauchfänge regelmäßig von Rauchfangkehrern gekehrt werden. Rauchfangkehrer schützen Leben, Gesundheit und Eigentum. Gereinigte Rauchfänge weisen einen besseren Kaminzug auf, was die Effektivität des Brennstoffs verbessert und die Heizkosten senkt. Regelmäßige Überprüfung von Feuerungs- und Abgasanlagen garantiert deren optimalen Betrieb und verlängert durch frühzeitige Mangelaufdeckung deren Lebensdauer.

    2. Wie wählt man einen Rauchfangkehrer aus?

    Jeder Immobilienbesitzer muss die Durchführung der in den Landesgesetzen festgelegten sicherheitsrelevanten Aufgaben von Rauchfangkehrern ermöglichen, da er sich sonst strafbar macht. Allerdings können Sie Ihren Rauchfangkehrbetrieb jedes Jahr wechseln. Um leichter einen öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer in Ihrer Nähe zu finden, können Sie das Portal DaiBau nutzen, wo zahlreiche Rauchfangkehrer zu finden sind. Sie können auch deren Referenzen überprüfen und Kundenbewertungen durchlesen. Ihren Rauchfangkehrer können Sie selber wählen, dieser wird Sie aber mindestens einmal im Jahr aufsuchen. Falls Sie eine neue Feuerungs- oder Abgasanlage benutzen oder Änderungen an der Feuerungsanlage vornehmen, müssen Sie Ihren Rauchfangkehrer darüber in Kenntnis setzen, und falls er dies anordnet, müssen Sie auch die festgestellten Mängel beheben.

    3. Welche Leistungen verrichten Rauchfangkehrer?

    3.1 Überprüfung von Feuerungsanlagen, Rauchzügen und Lüftungsanlagen

    Rauchfangkehrer überprüfen Feuerungs- und Abgasanlagen sowie Lüftungsanlagen, um den einwandfreien Betrieb dieser Anlagen zu gewährleisten.

    3.1.1 Erstprüfung einer Feuerungsanlage

    Die erste Überprüfung wird an jeder neuen oder wesentlich geänderten Feuerungsanlage oder Abgasleitung, sowie bei jeder Renovierung eines Gebäudes durchgeführt. Sie erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Abnahme durch das Überprüfungsorgan (z. B. Rauchfangkehrer oder Heizungstechniker) bei der Inbetriebnahme vor Ort. Bei der Erstprüfung wird überprüft, ob die Anlage fachgerecht (vorschriftsgemäß und im Einklang mit der Projektdokumentation) eingebaut wurde, damit optimaler Betrieb sichergestellt wird. Der Rauchfangkehrer überprüft Heizungsanlage, Kaminrohre, Lüftungsschächte sowie die Zugänge zu diesen Anlagen, und schätzt die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung ein. Basierend auf dieser Überprüfung erstellt er einen positiven Prüfbericht oder setzt eine Frist zur Mängelbeseitigung. Nach Fristablauf muss der Benutzer der Anlage diese erneut vom Rauchfangkehrer überprüfen lassen. Für Kleinfeuerungen unter 4 kW Nennwärmeleistung gibt es länderspezifische Ausnahmen hinsichtlich der Anzeigepflicht bei der Baubehörde. Jedoch muss in der Regel die Überwachungsstelle (meist der zuständige Rauchfangkehrer) über die Neuerrichtung, eine wesentliche Änderung, eine vorübergehende und endgültige Stilllegung oder eine Wiederinbetriebnahme einer Heizungsanlage informiert werden.

    3.1.2 Einmalige Überprüfung einer Zentralheizungsanlage

    Gemäß der Forderung der EU Gebäuderichtlinie ist in allen Bundesländern die einmalige Überprüfung aller Zentralheizungsanlagen vorgeschrieben, die älter als 15 Jahre sind und mehr als 20 kW Nennwärmeleistung aufweisen. Dimensionierung, Brennstoffverbrauch und die allgemeine Betriebssicherheit werden geprüft und Verbesserungsvorschläge gemacht. Das Ziel ist die Vermeidung von unverhältnismäßigem Energieeinsatz und zu hohen Emissionen.

    3.1.3 Sonderprüfung

    Eine Sonderprüfung umfasst die gleichen Prüfungsmaßnahmen wie eine Erstprüfung, wird aber vom Nutzer oder von der zuständigen Aufsichtsbehörde bestellt. Der Grund für eine Sonderprüfung kann in eventuellen Mängeln, einer anstehenden Sanierung oder einer Überprüfung nach einem Brand liegen. Der Prüfbericht dient als Grundlage zur Beseitigung eventueller Mängel.

    3.1.4 Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen

    Regelmäßige Überprüfungen von Feuerungsanlagen sind verpflichtend. Durchgeführt werden Sie von berechtigten Personen, wie Heizungstechnikern, Rauchfangkehrern, Ziviltechnikern oder Ofenherstellern. Dabei werden die allgemeine Betriebssicherheit, die Zulassung und technische Dokumentation, das Brennstofflager und die Leitungen sowie die Betriebswerte (Abgasverluste, Emissionen und Wirkungsgrad) kontrolliert. Falls Mängel festgestellt werden, müssen diese innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen beseitigt werden. Die genauen Prüfungsintervalle sind in den Landesgesetzen oder Landesverordnungen festgelegt. Sie variieren je nach Brennstoff, Nenn-/Brennstoffwärmeleistung und Heizungsart.

    3.1.5 Überprüfung von Kleinfeuerungsanlagen

    Kleinfeuerungsanlagen werden in der Regel einmal pro Heizungsperiode überprüft. Bezüglich der gesetzlich festgelegten Prüfungsintervalle gibt es für Kleinfeuerungsanlagen unter 4 kW Nennwärmeleistung und für Raumheizgeräte einige Ausnahmeregelungen.

    3.2 Reinigung von Feuerungsanlagen

    Beim Verbrennen entstehen viele Abgase und an den Wänden der Abgasleitung lagert sich Kohlenstoff bzw. Ruß ab. Ruß, Teerablagerungen und andere Verunreinigungen verringern das Durchflussvermögen des Rauchfangs und können schlimmstenfalls zur Selbstentzündung führen. Deswegen gehört die Reinigung von Feuerungsanlagen zu den grundlegendsten Aufgaben von Rauchfangkehrern. Feuerungsanlagen für flüssige oder feste Brennstoffe müssen in der Regel einmal pro Heizungsperiode gekehrt werden. Die genauen Prüfungsintervalle sind durch die Landesgesetze oder Landesverordnungen geregelt.

    3.3 Rauchfangkehrreinigung

    Im Rauchfang lagert sich während des Verbrennens Ruß ab, wodurch sich der Durchfluss von Abgasen und die Effektivität der Feuerungsanlage verringern. Dadurch entsteht Brandgefahr. Regelmäßige Reinigung des Rauchfangs mindestens einmal pro Heizperiode vergrößert die Effektivität der Verbrennung und verringert die Brandgefahr.

    3.4 Beseitigung von Teerablagerungen

    An der Innenseite der Abgasleitungen kann es aufgrund von falsch dimensionierten Abgasleitungen, ungeeigneter Luftzufuhr, minderwertigen Brennstoffen oder als Folge unregelmäßiger und mangelhafter Reinigung zu Teer- und Rußbildung, zur Versottung des Schornsteins und zu Rußbränden kommen. Solche Ablagerungen werden durch Ausbrennen entfernt. Die Ablagerungen müssen vorsorglich entfernt werden, um die Brandgefahr durch Selbstentzündung zu verringern und die Abgasabführung der Feuerungsanlage zu verbessern.

    3.5 Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen

    Durch Emissionsmessungen wird sichergestellt, dass schädliche Abgase (etwa Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide oder Ruß) und Wärmeverluste innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte verbleiben. Die Messungen dienen der effizienten Energieausnutzung, der Umweltschonung und dem Schutz von Leben und Gesundheit. Bei jeder Überprüfung einer Feuerungsanlage wird eine Messung der Emissionen von schädlichen Abgasen durchgeführt, wobei der Rauchfangkehrer einen Messungsbericht erstellt. Eventuell festgestellte Mängel muss der Betreiber innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist beseitigen. Ältere Feuerungsanlagen, welche die modernen Standards nicht erfüllen können, müssen vom Betreiber angepasst werden. Regelmäßige Messungen verbessern den Betrieb der Feuerungsanlage und beseitigen die Gefahr einer Abgasvergiftung.

    3.6 Reinigung industrieller Feuerungsanlagen

    Industrielle Feuerungsanlagen sind größer, stärker, und sie produzieren mehr Abgase, darum müssen sie auch häufiger gereinigt werden. Der Rauchfangkehrdienst reinigt Warmwasser- und Dampfkessel, Warmwasser-Wärmetauscher, sowie Warmwasserheizungen und Kühlaggregate.

    3.7 Die Eignung der Feuerungsanlage ausrechnen

    Sie können sich noch vor dem Kauf einer Feuerungsanlage an einen Rauchfangkehrer wenden. Eine vorhergehende Meinung wird Ihnen den Kauf einer Feuerungsanlage erleichtern. Auf diese Weise lassen sich optimaler Betrieb und minimale Reinigungs- und Reparaturkosten sicherstellen. Der Rauchfangkehrer überprüft die technischen Voraussetzungen für den Einbau und empfiehlt die für die künftige Feuerungsanlage geeigneten Charakteristika. Eine vorhergehende Meinung kann man auch vor der Wiederinbetriebnahme älterer, vorübergehend stillgelegter Feuerungsanlagen anfordern.

    3.8 Dichtheitsprüfung von Abgasleitungen

    Die Dichtheitsprüfung dient dazu, die Dichtheit der Abgasleitung zu überprüfen, was vor allem in modernen Gebäuden mit hoher Luftdichtheit wichtig ist. Überprüft wird, ob die Abgasleitung die vorgeschriebene Luftdichtheit erreicht, ob sie vorschriftsgemäß eingebaut ist, und ob sie undichte Stellen aufweist, aus denen die Abgase in den Raum entweichen können. Eine Dichtheitsprüfung erfolgt mittels Messgerät oder Testgas.

    3.9 Holzfeuchte messen

    Im Brennstoff vorhandene Feuchtigkeit verringert die Verbrennungseffizienz, erhöht die Heizkosten und führt zur Freisetzung und Ablagerung größerer Mengen an Abgasen, Staubpartikel, Ruß und Teer. Die Holzfeuchte muss unter 20 % liegen. Der Rauchfangkehrer kann auch prüfen, ob sich das Holz als Brennmaterial eignet (die Verwendung von angemessen trockenem Holz senkt den Verbrauch des Heizmaterials und die Kosten für die Rauchfangkehrung).

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