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    ÖBA - Örtliche Bauaufsicht Kosten

    Wie viel kostet ÖBA – örtliche Bauaufsicht? Durch eine gute Bauaufsicht sparen Sie viel Geld und vermeiden Probleme und Ausführungsfehler, die Bauunternehmer zu verbergen versuchen. Die ÖBA vertritt auf der Baustelle Ihre Interessen als Bauherr. Sie kontrolliert und steuert die Bauausführung, wobei sie überprüft, ob das Gebäude gemäß den Plänen und im Einklang mit den geltenden Vorschriften errichtet wird. Die örtliche Bauaufsicht kontrolliert die verbauten Materialmengen und die durchgeführten Arbeiten und wirkt bei Verhandlungen mit Auftragnehmern mit. Sie schützt den Bauherrn vor unnötigen Kosten und Arbeiten, wodurch sie nicht nur eine hochwertige Bauausführung garantiert, sondern dank Kostenoptimierung auch Ersparnisse von bis zu 30 % ermöglicht. Die Preise für örtliche Bauaufsicht, in der lediglich die Grundleistungen enthalten sind, beginnen bei 1.500 EUR. Eine umfassende, durchgängige Betreuung kostet in der Regel zwischen 5.000 und 7.000 EUR oder auch mehr.

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    Bauaufsicht Kosten


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    Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) - Alles, was Sie wissen müssen

    1. Was ist die ÖBA – örtliche Bauaufsicht?

    Der Begriff „örtliche Bauaufsicht“ (kurz ÖBA) bezeichnet die unabhängige Bauaufsicht, die zur Kontrolle und Steuerung der Bauausführung erforderlich ist. Hausbau ist ein höchst anspruchsvolles Unterfangen, bei dem in Handumdrehen Komplikationen auftreten können, die schnell und effizient direkt vor Ort gelöst werden müssen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass das Gebäude an Ende in Qualität und Ausführung sowohl den Vorstellungen des Bauherrn als auch den geltenden Baustandards entspricht. Doch Bauherren sind in der Regel Laien und deshalb nicht in der Lage ein komplexes Bauprojekt bis ins Detail zu überwachen und eventuelle Fehler bei der Ausführung zu erkennen. Deshalb ist es umso wichtiger, das Bauprojekt von einem befugten und qualifizierten Bauaufsichtsführenden begleiten zu lassen. Die Aufgabe der örtlichen Bauaufsicht (kurz: ÖBA) besteht in der Koordinierung, Kontrolle und Überwachung der die Baumaßnahmen vor Ort. Im Klartext bedeutet das die Überwachung des Zusammenwirkens aller beteiligten Unternehmen und die terminliche Bauausführung. Dabei vertritt die ÖBA die Interessen des Bauherrn und übt das Hausrecht auf der Baustelle aus. Deshalb ist eine vertrauenswürdige Partnerschaft mit dem Bauherrn sehr wichtig. Die ÖBA ist von Anfang bis Ende der Bauphase vor Ort präsent und fungiert als eine Art Informationsmittelpunkt mit Kontakt zu sämtlichen am Bau beteiligten Firmen.

    Örtliche Bauaufsicht
    Eine hochwertige örtliche Bauaufsicht ist für das Gelingen Ihres Bauvorhabens von entscheidender Bedeutung.

    2. Wer darf die örtliche Bauaufsicht verrichten?

    Die örtliche Bauaufsicht ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit und darf deshalb lediglich von entsprechend befugten und qualifizierten Personen oder Unternehmen angeboten und erbracht werden. Neben der entsprechenden Ausbildung sind auch Erfahrungswerte von enormer Bedeutung. Deshalb wird die ÖBA überwiegend von Ziviltechnikern, Ingenieurbüros oder Baumeistern durchgeführt. Der Bauaufsichtsführende ist ausschließlich seinem Auftraggeber, also dem Bauherrn, verpflichtet und vertritt einzig dessen Interessen.

    3. Welche Aufgaben gehören zur ÖBA?

    Kurz gesagt: Die ÖBA kontrolliert und steuert die Bauausführung vor Ort, wobei sie die Interessen des Bauherrn vertritt. Sie überwacht, ob das Gebäude in Übereinstimmung mit den Plänen in der vertraglich festgesetzten Qualität sowie unter Einhaltung der geltenden Vorschriften errichtet wird. Des Weiteren steuert sie das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen und achtet darauf, dass der Terminplan eingehalten wird.

    Das Leistungsbild der ÖBA ist sehr vielschichtig und wird in Grundleistungen und optionale Leistungen eingeteilt. Die Grundleistungen sind jene Leistungen, die zu jedem Bauprojekt dazugehören. Darüber hinaus ist bei jedem Projekt spezifisch zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich erforderlich sind und in welchem Umfang diese optionalen Leistungen zu vereinbaren sind.

    Heutzutage sind viele Leistungen der ÖBA digitalisiert und werden mithilfe spezialisierter Computersoftware nach der Methode der Bauwerksdatenmodellierung bzw. BIM (Building Information Modeling) vorgenommen.

    3.1 Bauüberwachung und Koordination

    Zur Bauüberwachung und Koordination zählen als Erstes die örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn und die Ausübung des Hausrechtes. Der Bauaufsichtsführende überwacht die Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den behördlichen Vorschreibungen und einschlägigen Vorschriften, dem Bauvertrag, der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsplänen. Zu seinen Aufgaben gehören auch Abstimmungen mit den ausführenden Unternehmen und das Sicherstellen eines ungestörten Zusammenwirkens aller an einem Bauprojekt Beteiligten. Er kümmert sich um die Kontrolle aller Lieferungen, um die Besprechungsabwicklung und den Abruf von Regieleistungen.

    Neben diesen Grundleistungen kommen auch projektspezifische optionale Leistungen infrage, wie z. B. die Koordinierung der Tätigkeiten der anderen an der Bauüberwachung beteiligten Sonderfachleute (Fachbauaufsichten), die Änderung von Arbeitsergebnissen (Teilergebnissen) aufgrund geänderter Anforderungen oder die Umsetzung projektspezifischer Vorgaben der Projektleitung und die Kontrolle der Arbeitsberechtigungen.

    3.2 Termin- und Kostenverfolgung

    In diesem Bereich gibt es drei Grundleistungen: das Aufstellen, Fortschreiben und Terminüberwachung (Soll-Ist-Vergleich) mit Melde- und Hinweispflicht bei Terminüberschreitungen, die Mitwirkung bei der Kostenüberwachung (Liefern von entsprechenden Daten) und die Mitwirkung bei der Kostenfeststellung.

    Optional kann sich die ÖBA um weitergehende Leistungen wie die Erstellung der Detailterminpläne, Kostenfeststellung, Durchführung der Kostenüberwachung (Soll-Ist-Vergleich) und Kostenanalyse nach speziellen Anforderungen des Auftraggebers kümmern.

    3.3. Qualitätskontrolle

    Die Qualitätskontrolle besteht aus der Plausibilitätsüberprüfung der in der Planung dargestellten Qualitätsstandards sowie der Qualitäts- und Maßkontrolle im Rahmen der Prüf- und Warnpflicht.

    Optional kann der Bauaufsichtsführende zwecks Qualitätssicherung ein Prüfbuch führen. Er kann auch Untersuchungen, Messungen und Prüfungen (z. B. Gütenachweise, Vermessung) sowie die Detailkorrektur beim Hersteller (Werksabnahme) durchführen. Je nach Vereinbarung kann er auch verschiedene Unterlagen (z. B. Pläne, Leistungsverzeichnisse oder Montage-Werkzeichnungen) übernehmen und auf Übereinstimmung mit den behördlichen und gesetzlichen Vorschreibungen prüfen. Auch die Prüfung externer Unterlagen auf offensichtliche Mängel hinsichtlich Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und sonstige Projektanforderungen sowie die Prüfung der Leistungsverzeichnisse auf Übereinstimmung mit der Bau- und Ausstattungsbeschreibung kann vereinbart werden.

    3.4 Rechnungsprüfung

    In diesem Bereich gehören zu den Grundleistungen der ÖBA die Kontrolle der Aufmaßermittlung und -zusammenstellung (z. B. Aufmaßblätter) der ausgeführten Bauleistungen, die Prüfung der Rechnungen, die Prüfung und Anrechnung von Regieleistungen sowie das Feststellen der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen.

    Die optionale Leistung ist hier das Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.

    3.5 Bearbeitung von Mehr- und Minderkostenforderungen

    Die ÖBA wirkt bei der Behandlung von Mehr- und Minderkostenforderungen sowie bei der Erarbeitung von Grundlagen für das rasche Herbeiführen einer Entscheidung des Bauherrn und bei der Vermittlung zwischen Arbeitnehmer und Bauherr mit.

    Optional kann die ÖBA Verhandlungen mit den ausführenden Unternehmen sowie Zusatzleistungen für die Aufbereitung von Unterlagen für Rechtsstreitigkeiten und Claimabwehr (Nachforderungsmanagement) übernehmen.

    3.6. Übernahme und Abnahmen

    Die ÖBA wirkt auch bei der Abnahme der Bauleistungen mit, stellt einen Antrag auf behördliche Abnahme, nimmt an entsprechenden Verfahren der behördlichen Abnahme teil und wirkt bei der Übernahme und Schlussfeststellung mit. Hinzu kommt die Prüfung der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Dokumentation auf Vollständigkeit.

    In diesem Bereich gibt es eine Menge optionaler Leistungen, die bei Bedarf vereinbart werden können: Erstellen der Abnahmeprotokolle, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Mitwirkung bei der Antragstellung auf Benützungsbewilligung bzw. Ausstellung einer Bestätigung an die Baubehörde und die Ausarbeitung von Übergabeplänen im Maßstab 1:50 auf Grundlage der aktualisierten Ausführungsplanung.

    3.7 Mängelfeststellung und Mängelbearbeitung

    Als Grundleistungen sind hier die Feststellung und Zuordnung von Bauschäden während der Bauphase, die Feststellung und Auflistung der Gewährleistungsfristen und die Feststellung von Mängeln anzuführen.

    Optionale Leistungen sind die Überwachung der Behebung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel sowie das Feststellen und die Zuordnung von Mängeln nach der Übernahme. Hinzu kommen die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen und die Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfrist der Genehmigungsansprüche auftreten.

    3.8 Dokumentation

    Zum Aufgabenbereich der ÖBA zählen die Aufzeichnung des Baugeschehens, die Informations- und Archivierungsfunktion sowie die Systematische Zusammenstellung der Dokumentation.

    Optional kann der Bauaufsichtsführende Berichte an den Auftraggeber und Dokumentationen nach seinen speziellen Vorgaben verfassen.

    3.9. Sonstige Teilleistungen

    Bei Gefahr in Verzug kann die ÖBA temporär die Bauherrnkompetenzen übernehmen.

    Bei Bedarf kann die ÖBA auch als Bauführer im Sinne des Baugesetzes bzw. der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes wirken. Auch die Mitwirkung bei der Ausschreibungserstellung von Bauleistungen und bei der Vergabe von Bauleistungen kann vereinbart werden.

    4. Bauaufsicht, Bauleitung, Bauführung und Baukoordination

    Bauherren sind im Regelfall Laien, weshalb sie sich mit häufig auftretenden Begriffen wie Bauleitung, Bauführung und Baukoordination nicht auskennen. Deshalb haben wir hier eine kleine Erklärung der verschiedenen Begriffe und Aufgaben für Sie zusammengestellt.

    4.1 Unterschied zwischen Bauaufsicht und Bauleitung

    Bauaufsicht und Bauleitung werden von Laien oft verwechselt. Der große Unterschied besteht darin, dass der Bauleiter normalerweise für eine ausführende Firma tätig ist, während die Bauaufsicht, wie oben erwähnt, ausschließlich im Auftrag und Interesse des Bauherrn handelt. Dieser Unterschied kann mitunter zu Interessenskonflikten führen. Viele Bauleiter sind auf bestimmte Baubereiche wie Hochbau (Wohnbau, Industriebau usw.), Ingenieurbau (Tiefbau, Erdbau) oder Gebäudetechnik (Elektro, Heizung, Sanitär, Belüftung) spezialisiert. Weil der Bauleiter an der Spitze der Bauaufsicht steht, wird die Bauleitung von Laien oft mit der Bauaufsicht verwechselt.

    4.2 Bauführung

    Der Bauführer ist ein Abschnitts-Bauleiter, der für die Bauausführung sowie die Einhaltung der bewilligten Pläne und gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist. Er hat eingeschränktere Aufgaben als der Bauleiter.

    4.3 Baukoordinator

    Die Aufgabe des Baukoordinators ist Teil der ÖBA. Der Baukoordinator überwacht den gesamten Bauprozess, vertritt den Bauherrn auf der Baustelle und hat das volle Hausrecht. Er wirkt bereits in der Planungsphase mit und erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan). Auf der Baustelle ist er die erste Ansprechperson für sämtliche am Bau beteiligten Unternehmen.

    5. Wie wählt man einen Bauaufsichtsführenden aus?

    5.1 Erfahrungswerte

    Fachleute mit Erfahrung im Bereich der örtlichen Bauaufsicht können den Bauherrn besser beraten und schneller auf potenzielle Probleme hinweisen als jemand, der diese Aufgabe zum ersten Mal ausübt. Fragen Sie deshalb potenzielle Bauaufsichtsführende nach ihren Referenzen, d. h. bei welchen Bauprojekten sie bereits mitgewirkt haben. Es ist wünschenswert, dass der Bauaufsichtsführende auch Erfahrung mit größeren Bauprojekten hat und nicht nur mit Einfamilienhäusern, weil er es dann mit größter Wahrscheinlichkeit bereits mit Problemen jeder Art zu tun hatte. Zweitens ist es wichtig, dass er auch schon den Bau von Wohnhäusern betreut hat, da diese sich in vielerlei Hinsicht von größeren Gebäuden unterscheiden. Einen erfahrenen Bauaufsichtsführenden erkennen Sie also daran, dass er mit einer Vielzahl von Referenzen aufwarten kann, unter denen sich sowohl kleine als auch große Bauprojekte befinden. Seien Sie bei den Referenzen auf die Ausübung der ÖBA beim Bau von Einfamilienhäusern aufmerksam. Idealerweise sollten Sie die in seinen Referenzen angeführten Gebäude besichtigen und prüfen, wie gut sie gebaut sind. Dadurch erhalten Sie den objektivsten und direktesten Eindruck davon, wie gut der Bauaufsichtsführende seine Arbeit verrichtet.

    5.2 Nähe zur Baustelle

    Es ist auf jeden Fall von Vorteil, wenn Sie sich für einen lokalen Anbieter für ÖBA entscheiden. Ein lokaler Bauaufsichtsführender kann die Baustelle häufiger besuchen und spontan und schnell reagieren, wenn unvorhergesehene Probleme auftreten, die sofort behoben werden müssen. Außerdem sind bei lokalen Anbietern die Anfahrtskosten niedriger.

    5.3 Angebot und Preis

    Sobald Sie eine engere Auswahl lokaler Anbieter für ÖBA mit guten Referenzen getroffen haben, folgen die Besprechungen bzw. Verhandlungen über den Leistungsumfang und den Preis. Wie oben beschrieben, können die optionalen Leistungen je nach Bauprojekt stark variieren, was sich auch im Preis niederschlägt. Wird er die Baustelle regelmäßig oder minimal nach Bedarf besuchen? Wird er bei der Suche nach guten Auftragnehmern behilflich sein und die in Rechnung gestellten Mengen und Kosten kontrollieren oder nicht? All dies und noch viel mehr muss vor Beginn der Zusammenarbeit geregelt werden. Weil der Bauaufsichtsführende Ihre Interessen als Bauherr auf der Baustelle vertreten wird, ist es besonders wichtig, alles genau zu besprechen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

    5.4 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

    Die grundlegende Funktion der ÖBA besteht darin, Sie vor unfair berechneten Preisen, unzutreffend angeführten Materialmengen und unvorhergesehenen zusätzlichen Arbeiten zu schützen. Deshalb sind Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der örtlichen Bauaufsicht von entscheidender Bedeutung. Das bedeutet, dass es keine privaten Verbindungen und geschäftlichen Kooperationen mit Auftragnehmern geben darf. Vereinfacht gesagt, der Bauaufsichtsführende darf in keiner Weise mit einem am Bau beteiligten Unternehmen in Verbindung stehen, da sonst ein Interessenskonflikt auftreten würde.

    6. Wie viel kostet ÖBA?

    Anbieter für örtliche Bauaufsicht sind immer gut ausgebildete und erfahrene Fachleute, die eine verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben. Deshalb ist es nur verständlich, dass ÖBA nicht billig ist. Der entscheidende Kostenfaktor ist der Leistungsumfang. Die Preise für die grundlegendste Bauaufsicht ohne jegliche optionalen Leistungen beginnen bei etwa 1.500 EUR. Für eine durchgängige Betreuung des Bauprojekts müssen Sie mit Kosten von 5.000 bis 7.000 EUR rechnen. Nicht selten kostet die ÖBA auch mehr. Diese Preise mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen, doch vergessen Sie nicht, dass es sich hier um einen wichtigen Service handelt, der das Gelingen Ihres Bauvorhabens auf professionelle Weise absichert.

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    Örtliche Bauaufsicht

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte um ein Angebot für örtliche Bauaufsicht für Bau eines privaten Wohnhauses.

    Bitte um Kontaktaufnahme.

    Mit freundlichen Grüßen 36000 € bis 60000 €

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    Ersetzen der alten Blei-Wasserleitungen

    Guten Tag,

    in unserem Haus (Gesamtnutzfläche 1437m²) in Wien 19. gibt es noch immer eine ganze Menge Wasserleitungsrohre aus Blei, die dringend ersetzt werden müssen.

    Die Haupt-Wasserleitung kommt im Keller als Nicht-Bleirohr ins Haus herein (Kunststoff, Aluminium-armierter Kunststoff, verzinktes Eisenrohr, tw. auch Kupfer) und teilt sich auf 7 oder 8 Hauptstränge, die nach oben in die Stockwerke gehen. An der Grenze zum Hochparterre beginnen dann jeweils die Bleileitungen senkrecht hinauf. Wir müssen annehmen, dass diese Bleileitungen in den vielen Fällen bis oben noch im Urzustand sind, bis auf jene Stellen, die schon früher mal im Zuge eines Leitungsgebrechens ersetzt worden sind, worüber es allerdings keine Aufzeichnungen gibt. In den Wohnungen wurden die Wasserinstallationen für Bad und Küche überall erneuert (im Zuge des Einbaus von Etagenheizungen/Thermen), d.h. ab der Abzweigung vom Hauptstrang sollte es nur mehr moderne Leitungen geben.
    Eine Ausnahme sind die WC-Anlagen, dort könnten die Bleileitungen in einigen Fällen noch bis zum Spülkasten-Ventil gehen. Allerdings sind das sehr kurze Abzweiger.

    In den Wohnungen 3a, 3b, 4, 5, 6, 7 und 8 sind am ehesten mit senkrecht durchlaufenden Bleiwasserrohr-Strängen zu rechnen.
    Die Wohnungen 10, 11 und 12 sollten, wenn überhaupt, nur von unten kommend, einen Anschluss an die Bleirohre (im Bereich des Fußbodens) haben.
    Die Wohnung top Nr. 9 ist bereits über eine eigene Kupferleitung mit Wasser versorgt.

    Es wäre zu überlegen, ob zu Tage tretende Blei-Abflussrohre bei der Gelegenheit nicht auch gleich getauscht werden sollten, obgleich dies im vorliegenden Kostenvoranschlag noch nicht berücksichtigt worden ist.

    Bei Interesse bitte um ein Angebot.

    Für weitere Informationen stehe ich ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen 36000 € bis 60000 €

    ........

    Örtliche Bauaufsicht und Koordination

    Guten Tag,

    benötige jemanden, für die Übernahme der ausgeführten Arbeiten und Koordinierung bis zur Fertigstellung (Weinraume).

    Bei Interesse bitte um ein Angebot.

    Für weitere Informationen stehe ich ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen 40500 € bis 67500 €

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    Preis, Bauaufsicht für Abriss & Neubau, 143m2
    Örtliche Bauaufsicht, Mörschwang

    4500 € bis 7500 €

    Preis, Örtliche Bauaufsicht, 200m2
    Örtliche Bauaufsicht, Rechnitz

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    Örtliche Bauaufsicht, Wien Hietzing

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    Preis, Bauaufsicht, 190m2
    Örtliche Bauaufsicht, Seiersberg-Pirka

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    Örtliche Bauaufsicht, Wien Donaustadt

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    Örtliche Bauaufsicht, Wien Donaustadt

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    Örtliche Bauaufsicht, Wien Liesing

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    Örtliche Bauaufsicht, Gramatneusiedl

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    Preis, ÖBA (Bauaufsicht), 1000
    Örtliche Bauaufsicht, Wien

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    Örtliche Bauaufsicht, Kirchham

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    Örtliche Bauaufsicht, Wien Döbling

    36000 € bis 60000 €

    Preis, Örtliche Bauaufsicht,
    Örtliche Bauaufsicht, Trausdorf an der Wulka / Trajštof

    6300 € bis 10500 €

    Preis, Unterstützung beim Hausbau, Bauaufsicht, Koordination, 130m², zwei Doppelhaushälften
    Örtliche Bauaufsicht, Ledenitzen

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    Örtliche Bauaufsicht, Wien

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    Örtliche Bauaufsicht, Biberbach

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    Örtliche Bauaufsicht, Rotenturm an der Pinka

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    Örtliche Bauaufsicht, Gerasdorf bei Wien

    4500 € bis 7500 €

    Preis, Bauaufsicht (EFH), 130 m2
    Örtliche Bauaufsicht, Satteins

    5400 € bis 9000 €

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    Örtliche Bauaufsicht, Wien Donaustadt

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    Preis, Unterstützung bei Altbausanierung , 254 m2
    Örtliche Bauaufsicht, Perchtoldsdorf

    5400 € bis 9000 €

    Preis, ÖBA, Baukoordination, 125 m2
    Örtliche Bauaufsicht, Graz

    4950 € bis 8250 €

    Preis, Örtliche Bauaufsicht (EFH), 115 m2
    Örtliche Bauaufsicht, Gallizien

    36000 € bis 60000 €

    Preis, Örtliche Bauaufsicht, ca. 600 m2
    Örtliche Bauaufsicht, Wien Rudolfsheim-Fünfhaus

    2700 € bis 4500 €

    Preis, Bauaufsicht (Neubau), 200 m2
    Örtliche Bauaufsicht, Wien Liesing

    36000 € bis 60000 €

    Preis, Bauaufsicht (Althaus-Renovierung), 250 m2
    Örtliche Bauaufsicht, Klosterneuburg

    2700 € bis 4500 €

    Preis, Bauaufsicht fuer Einfamilienhaus, 200qm
    Örtliche Bauaufsicht, Wien Liesing

    2700 € bis 4500 €

    Preis, Unterstützung bei Qualitätskontrolle einzelner Gewerke, 160 m²
    Örtliche Bauaufsicht, Paternion

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    Preis, Bauaufsicht, Baukoordination, 150 m²
    Örtliche Bauaufsicht, Semmering-Kurort

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    Preis, Planung und ÖBA für Haussanierung, 200 m²
    Örtliche Bauaufsicht, Wiener Neustadt

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    Preis, Eine Rohbauabnahme in Jois, 159 m2
    Örtliche Bauaufsicht, Winden am See

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    Preis, Einfahrt, Bauplan, Fundament , 120 m²
    Örtliche Bauaufsicht, Götzens

    2700 € bis 4500 €

    Preis, Ein cafe haus umbauen, 75
    Örtliche Bauaufsicht, Drobollach am Faaker See

    900 € bis 1500 €

    Preis, Bauaufsicht für Einfamilienhaus, 200
    Örtliche Bauaufsicht, St. Pölten

    4500 € bis 7500 €



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