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    Der Blitzableiter: Wie ist Blitzschutz aufgebaut?

    Ein Blitz ist für Menschen lebensgefährlich und kann auch an Gebäuden große Schäden anrichten. Im Blitzstrom ist genug Energie enthalten, um Baustoffe so stark zu erhitzen, dass diese bei einem direkten Blitzeinschlag sogar schmelzen können. Deshalb müssen Bauwerke mit einem Blitzableiter ausgerüstet werden, der im Falle eines Blitzeinschlags die Energie des Blitzes in den Boden ableitet.
    Fachartikel
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    1. Wozu braucht man einen Blitzableiter?

    Bauwerke, die einsam in Höhenlagen stehen, sind Blitzen am stärksten ausgesetzt. Gefährdet sind sowohl einsame Bäume als auch höher gelegene Gebäude. Ein Blitzeinschlag in ein bewohntes Gebäude kann für Menschen tödlich enden. Um dieser Gefahr vorzubeugen, werden Bauwerke mit Blitzschutz ausgestattet. Grundsätzlich wird zwischen äußerem und innerem Blitzschutz unterschieden. Der äußere Blitzschutz schützt das Gebäude vor direkten Blitzschlägen, während innerer Blitzschutz die Aufgabe hat, elektrische und elektronische Anlagen vor schädlichen Überspannungen zu schützen. In diesem Beitrag geht es um den äußeren Blitzschutz, der umgangssprachlich einfach als „Blitzableiter“ bekannt ist (genau genommen bildet der Blitzableiter aber nur einen Teil des Blitzschutzes). In Neubauten sind Blitzableiter gesetzlich vorgeschrieben und müssen immer nach den aktuell geltenden Standards ausgeführt werden.

    2. Wie ist äußerer Blitzschutz aufgebaut?

    2.1 Bestandteile des Blitzschutzes

    Äußerer Blitzschutz besteht aus Fangeinrichtungen, Ableitungen und dem Erdungssystem. Die Fangeinrichtungen bilden das obere Ende des Blitzableiters. Sie haben die Form von Stangen, Drähten, Seilen oder Metallteilen und bestehen aus elektrisch gut leitfähigem und blitzstromtragfähigem Material (Kupfer, Aluminiumlegierung oder verzinkter Stahl). Wie schon aus der Benennung hervorgeht, besteht ihre Aufgabe darin, direkte Blitzeinschläge einzufangen. Von den Fangeinrichtungen wird der Blitzstrom über die Ableitungsanlage – den eigentlichen Blitzableiter – zur Erdungsanlage geleitet, die den Blitzstrom ins Erdreich leitet, wo er sich großflächig verteilt.

    blitzschutz-fangeinrichtung.jpg
    Fangeinrichtungen in Stangenform

    2.2 Blitzschutzerdung

    Die Blitzschutzerdung wird auch als Erdungsanlage bezeichnet und hat die Aufgabe, den von der Fangvorrichtung fließenden Blitzstrom sicher in die Erde abzuleiten. Es gibt drei Arten von Erdungsanlagen: Oberflächenerder, Fundamenterder und Tiefenerder. Bei Neubauten wird in der Regel ein Fundamenterder verlegt, da er unter technischem Gesichtspunkt am geeignetsten ist. In einigen Fällen (z. B. wenn das Fundament vollständig isoliert ist), kann kein Fundamenterder verlegt werden, sodass andere Optionen, wie Oberflächen- und Tiefenerder zum Einsatz kommen. Falls Sie jetzt an Kiesboden denken, möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass dieser als Blitzschutzerdung ungeeignet ist, da er keinen ausreichenden Schutz bei Berührungs- und Schrittspannungen bietet.

    2.3 Anforderungen an den Blitzschutz

    Wenn der abgeleitete Blitzstrom die Erdungsanlage erreicht, sorgt diese dafür, dass seine Energie im Erdreich rund um das Gebäude verteilt wird. Es ist sehr wichtig, dass die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt wird und ihr Widerstand so gering wie möglich ist. Bei äußeren Blitzschutzanlagen sind auch Überspannungsableiter vorgeschrieben, die Schutz vor gefährlichen Überspannungen bieten, indem sie einen kontrollierten Kurzschluss auslösen. Die Blitzschutznormung wird durch die ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 – Schutz von baulichen Anlagen und Personen, geregelt.

    blitzschutz-erdungsdraht.jpg
    Erdungsdraht einer Blitzschutzanlage

    3. Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen

    Das Blitzschutzsystem muss regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass es auch weiterhin funktioniert. Blitzableiter und Blitzschutzanlagen an Industrie- und Gewerbebetrieben müssen in Österreich mindestens alle drei Jahre gewartet werden. Bei landwirtschaftlichen Gebäuden, Schornsteinen, Türmen und Wohnhäusern mit mehr als drei Einheiten sind Wartungsintervalle von fünf Jahren gesetzlich vorgesehen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Blitzschutz alle zehn Jahre zu überprüfen. Der Blitzschutz muss auch überprüft werden, wenn der überarbeitet, repariert oder durch einen Blitzeinschlag beschädigt wurde.

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    Autor: Daibau Magazin

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