Im Beitrag:
1. Einreichplan und Polierplan
Der Genehmigungsplan bzw. Einreichplan wird nach Beendigung der Entwurfsplanung vom Architekten erstellt. Er wird zum Erwerb einer behördlichen Baubewilligung benötigt und muss deshalb verschiedene Unterlagen wie die Baupläne (in dreifacher Ausführung), die physikalische Baubeschreibung (ebenfalls in dreifacher Ausführung), die Grundbuchzustimmung, eine Berechnung der Anliegerleistung, einen Energieausweis und dergleichen enthalten. Als Grundlage für die Bauausführung ist dieser Plan jedoch nicht geeignet. Deshalb wird nach Erteilung der Baubewilligung auf seiner Grundlage der Ausführungsplan bzw. Polierplan erstellt. Er muss dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die Baustelle und den Handwerkern einen sicheren Arbeitsablauf ermöglichen. Zudem dient er als Grundlage für die Werkpläne der beauftragten Unternehmen.
2. Die Unterschiede
Weil der Einreichplan für die Behörde bestimmt ist, befolgt der Architekt beim Erstellen des Plans alle Richtlinien und Gesetze des Gesetzgebers. Dabei muss er beachten, dass sich die Gesetze und Vorschriften zu den Details des Einreichplans je nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde unterscheiden. Dagegen ist der Polierplan eine baureife Zeichnung für die Handwerker und somit nicht von den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes abhängig.
Weil er für die Arbeit der Handwerker benötigt wird, ist der Polierplan auch viel genauer ausgearbeitet als der Einreichplan. In den Polierplan werden alle Informationen eingetragen, die auf der Baustelle für die technisch und maßrichtige Herstellung des Bauwerks benötigt werden und es ist sehr wichtig, dass sich daraus bereits genaue Details herauslesen lassen. Der Plan enthält daher alle Grundrisse des Hauses, mindestens einen Schnitt und mehrere Detailzeichnungen (Dachanschluss, Terrassenanschluss, Stiegendetail, usw.). Die Grundrisse und der Schnitt werden im Maßstab 1:50 und die Details oft in einem Maßstab 1:20, 1:10 oder sogar 1:5 gezeichnet (besonders anspruchsvolle Details können auch eine Darstellung bis zum Maßstab 1:1 notwendig machen). Im Gegensatz dazu wird der Einreichplan im Maßstab 1:100 gezeichnet und zeigt in der Regel keine Details. Der im Einreichplan enthaltene Lageplan wird noch etwas kleiner, nämlich im Maßstab von 1:250 oder 1:500 dargestellt. Der Lageplan, und andere, für die Behörde wichtige Bestandteile des Einreichplans, sind für die Handwerker natürlich unbedeutend und kommen daher nicht in den Polierplan.