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1. Das eigene Traumhaus planen
Angehende Bauherren machen sich oft voller Begeisterung daran, ihre Vorstellungen vom eigenen Traumhaus zu Papier zu bringen. Im Internet werden dazu mehr oder weniger brauchbare Software-Lösungen angeboten, mit denen sich Grundrisse und Hausansichten entwerfen lassen, die auf Laien durchaus beeindruckend wirken können. Solche laienhaften Entwürfe haben natürlich nichts mit seriöser Hausplanung zu tun, doch das soll nicht heißen, dass Bauherren darauf unbedingt verzichten sollten. Als Bauherr müssen Sie Ihrem Architekten bzw. professionellen Planer möglichst genaue Informationen über Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Ihre ganz persönliche Vision vom idealen Eigenheim mitteilen. Wichtig ist aber zu wissen, dass nur ein professioneller Planer Ihre Vorstellungen zu einem brauchbaren Plan verarbeiten kann, mit dem nicht nur die Baubehörde und die ausführenden Unternehmen, sondern auch Sie zufrieden sein werden.
2. Grundlagenermittlung und Vorplanung
Die Arbeit des professionellen Planers beginnt mit der Grundlagenermittlung. Der Planer muss als Erstes die Nutzungsanforderungen und Vorstellungen des Bauherrn ermitteln. Er muss vom Bauherrn genaue Informationen über das zur Verfügung stehende Budget einholen, den Gebäudetyp festlegen, sich vor Ort ein Bild über die Grundstücksgegebenheiten machen und die in der Gemeinde geltenden baurechtlichen Vorschriften ermitteln. Dabei zeichnet er mehrere skizzenhafte Vorentwürfe (Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen) in denen die Dimensionen, Relationen und Funktionen der einzelnen Räume des Hauses erstmals Gestalt annehmen. Zugleich erfolgt auch eine erste Schätzung der zu erwartenden Kosten sowie die Vergewisserung über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den zuständigen Behörden. Wenn ein Vorentwurf vorliegt, der vom Bauherrn freigegebenen wurde und von dem der Planer weiß, dass er genehmigungsfähig ist, kann ein konkreter Entwurf des Bauwerks erarbeitet werden.
3. Entwurfsplanung
3.1 Die erste Phase der Hausplanung
Die eigentliche Hausplanung wird in drei Phasen unterteilt: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung. In der Phase der Entwurfsplanung arbeitet der Planer das Konzept aus der Vorplanung zu einem konkreten Entwurf des Bauwerks aus. Er passt den Entwurf den gemeinsam mit dem Bauherrn präzisierten Anforderungen an und optimiert es. Dabei muss er alle Vorgaben beachten, weshalb beim Erstellen des Entwurfs bereits Fachplaner (z. B. Bauingenieur) und Behörden in die Planung mit einbezogen werden. In dieser Phase werden auch schon alle wesentlichen Materialien festgelegt und die zu erwartenden Gesamtkosten ermittelt. Bei der Entwurfsplanung stimmt sich der Planer immer mit dem Bauherrn ab.
3.2 Grundrisse, Schnitte und Ansichten
Alle Lösungen hält der Planer in Form von Grundrissen, Schnitten und Ansichten zeichnerisch fest. Die Grundrisse umfassen äußere Gesamtmaße, die Darstellung der lichten Raummaße, die Rohbaumaße der Wanddicken, die Lage der Fenster und Türen, die Aufschlagsrichtung der Türen, den Treppenverlauf, die Lage und Größe von Schornsteinen und Schächten, die wesentliche Möblierung der Räume, die Bezeichnung der Raumnutzung sowie die Umgebung mit Stellflächen und Terrassen. Die Schnitte zeigen die Geschosshöhen, die Darstellung der lichten Raummaße, die Brüstungshöhen, die Rohbaumaße der Wanddicken, den Treppenverlauf, die Höhenlage des Gebäudes, die Höhe und Breite der Fundamente, den höchsten gemessenen Grundwasserstand, die Höhe von First und Schornstein sowie die Lagen von Leitungen aller Art. Hinzu kommen Ansichten, mit denen die Gliederung der Fenster und Türen, die Lage von Dachrinnen und Fallrohren, die Dachauf- und Vorbauten sowie Geländer und Schornsteine gezeigt werden.
3.3 Entwurfsplan
Die oben genannten Planunterlagen werden im Maßstab 1:100 angefertigt. Der Entwurfsplan enthält oft auch mehrere 3D-Visualisierungen, mithilfe derer sich der Bauherr sein künftiges Zuhause besser vorstellen kann. Daneben erstellt der Planer auch die Objektbeschreibung und einen Erläuterungsbericht. Diese Unterlagen legt er zusammen mit der Kostenberechnung, die als Grundlage für den zukünftigen Kostenanschlag und zur Kostenkontrolle (Soll-/Ist-Vergleich) dient, dem Bauherrn zur Prüfung vor. Wenn der Entwurfsplan vom Bauherrn genehmigt wird, kann er ohne grundsätzliche Veränderungen als Grundlage für alle weiteren Planungsschritte dienen.
4. Weitere Planungsschritte
Der Entwurfsplan dient als Grundlage für das Erstellen eines Einreichplans, der zum Erwerb einer behördlichen Baubewilligung benötigt wird (die Baubewilligung muss bei der Gemeinde, in Wien bei der MA 37 beantragt werden). Diese zweite Phase der Hausplanung wird Einreich- bzw. Genehmigungsplanung genannt. Während der Genehmigungsplanung werden alle Erhebungen durchgeführt, die zum Erwerb der Baubewilligung erforderlich sind (der Einreichplan beinhaltet neben Bauplänen auch ein Bauansuchen, die Grundbuchzustimmung, eine aktuelle Grundbuchabschrift und andere Unterlagen). Nach Erteilung der Baubewilligung wird der Einreichplan zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet – dem Ausführungsplan (Polierplan). Dieser ermöglicht dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die Baustelle und dient den beauftragten Unternehmen als Grundlage für eigene Werkpläne.