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    Renovierung, Sanierung und Modernisierung

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    Dieses Mal wollen wir verschiedene Begriffe im Zusammenhang mit der Erneuerung von Bauwerken behandeln: Renovierung, Sanierung und Modernisierung. Den meisten Menschen kommen all diese Ausdrücke bekannt vor, doch die wenigsten können sie genau definieren und die Unterschiede zwischen den einzelnen Konzepten aufzeigen. Lesen Sie im Folgenden, was Renovierung, Sanierung und Erweiterungsbau bedeuten, welche Leistungen sie umfassen und ob sie genehmigungspflichtig sind.
    Fachartikel 841
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    1. Sanierung von Bauwerken

    1.1 Was bedeutet Sanierung?

    Die Begriffe „Sanierung“ und „Renovierung“ werden oft synonym verwendet, doch im Bauwesen besitzen sie unterschiedliche Bedeutungen. Das Wort Sanierung ist vom lateinischen „sanare“ (heilen, bessern) abgeleitet, Renovierung hingegen vom lateinischen „renovare“ (erneuern, wiederaufnehmen). Dieser Unterschied lässt schon den inhaltlichen Unterschied der Begriffe erahnen: Bei einer Sanierung wird die Gebrauchsfähigkeit eines Bauwerks wiederhergestellt, während bei einer Renovierung das Bauwerk in seinen ehemaligen Zustand zurückversetzt wird. Eine Sanierung wird durchgeführt, wenn das Bauwerk ernsthafte Schäden aufweist (z. B. Brand- oder Wasserschäden), oder wenn bei einem schweren Unwetter das Dach zerstört wurde.

    1.2 Welche Maßnahmen gehören zur Sanierung?

    Sanierung bedeutet also die Ausbesserung eines ernsthaften Mangels am Bauwerk. Typische Beispiele für Sanierungsmaßnahmen sind Schimmel- und Hausschwammbeseitigung, die Reparatur von Rissen im Putz, das Trockenlegen eines nassen Kellers, Balkonabdichtung oder die Reparatur eines undichten Daches. Sanierungsarbeiten sind häufig aufwendig und erfordern Fachwissen und Erfahrung, deshalb sollten Sie damit immer einen Fachbetrieb beauftragen.

    2. Renovierung

    2.1 Was bedeutet Renovierung?

    Bei einer Renovierung wird der ehemalige Zustand eines Bauwerks wiederhergestellt. Es geht also nicht um die Beseitigung von Schäden, die durch ein Unglück entstanden sind, sondern um die Ausbesserung von Schäden bzw. Abnutzungserscheinungen, die als Folge täglicher Nutzung aufgetreten sind.

    2.2 Welche Maßnahmen gehören zur Renovierung?

    Zur Renovierung gehören Maßnahmen, die nicht zwangsläufig nötig sind, sondern in erster Linie der optischen Verbesserung und der Verbesserung des Wohngefühls dienen. Typische Renovierungsmaßnahmen sind das Erneuern von Anstrichen im Innen- und Außenbereich, das Tapezieren von Wänden, das Lackieren von Türen und die Erneuerung von Bodenbelägen (z. B. das Abschleifen von Parkett oder das Verlegen eines neuen Bodenbelags). Viele Renovierungsarbeiten erfordern nicht unbedingt einen professionellen Handwerker und können von Eigenheimbesitzern in Eigenleistung erledigt werden.

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    Das Schleifen und Lackieren des Parkettbodens ist eine Renovierungsmaßnahme, die etwa alle 10 Jahre durchgeführt werden sollte.

    3. Modernisierung

    3.1 Was bedeutet Modernisierung?

    Zur Modernisierung gehören Maßnehmen, mit denen eine Immobilie durch eine zeitgemäße Ausstattung auf den neuesten Stand gebracht wird. Mit einer Modernisierung wird den Nutz- oder Wohnwert der Immobilie erhöht, sodass auch bei einem eventuellen Verkauf ein höherer Preis erzielt werden kann.

    3.2 Welche Maßnahmen gehören zur Modernisierung?

    Bei einer Modernisierung geht es also nicht um die Behebung von ernsten Schäden (Sanierung) oder kleineren Abnutzungserscheinungen (Renovierung), sondern um die Verbesserung und Erweiterung des ursprünglichen Zustandes der Immobilie. Typische Modernisierungsmaßnahmen sind die Verbesserung der Wärmedämmung (an Dach, Fassade oder Keller), die Verbesserung des Schallschutzes, das Einsetzen neuer Isolierglasfenster, der Einbau einer modernen Heizung, der Einbau neuer sanitärer Einrichtungen sowie barrierefreier Umbau.

    3.3 Thermische Sanierung – Modernisierung

    Bei Modernisierungen steht häufig der Wunsch nach langfristiger Energiekostensenkung im Vordergrund. In solchen Fällen spricht man von einer „energetischen“ bzw. „thermischen“ Sanierung, doch im Grunde handelt es sich dabei um eine energetische Modernisierung. Zur energetischen Sanierung gehören Maßnahmen, deren Zweck darin besteht, den Energieverbrauch zu reduzieren: Austausch und Erneuerung von Fenstern und Türen, Einbau einer Lüftungsanlage zur Wärmerückgewinnung, Austausch einer veralteten Heizungsanlage (ggf. auch der Einbau einer Wärmepumpe und/oder einer Solaranlage) sowie Verbesserung der Dämmung vom Dach bis zum Keller.

    4. Altbausanierung

    4.1 Was bedeutet Altbausanierung?

    Die „Altbausanierung“ ist ebenfalls ein häufig verwendeter Begriff. Dabei geht es um die grundlegende Erneuerung der Bausubstanz an wichtigen Bauteilen, mit dem Ziel, die Wohnqualität zu steigern. Altbauten entsprechen nämlich häufig nicht mehr den heutigen Wohnstandards und weisen auch Schäden auf (zu kleine Räume, undichte Fenster, ineffiziente Heizung usw.). Altbausanierungen sind meist umfangreiche Projekte, bei denen das Bauwerk saniert und zugleich modernisiert wird.

    4.2 Welche Maßnahmen gehören zur Altbausanierung?

    Bei Altbausanierungen werden die typischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt: Mauertrockenlegung, Schimmelbeseitigung, Dachsanierung (manchmal muss sogar der komplette Dachstuhl ausgetauscht werden) usw. Ein wichtiger Aspekt der Altbausanierung ist die thermische Sanierung, denn Altbauten sind oft schlecht gedämmt, ihre Fenster sind undicht, die Heizung veraltet usw. In der Regel wird die Altbausanierung auch als Gelegenheit zur Neugestaltung und Modernisierung des Wohnraums genutzt: Es werden moderne Installationen eingebaut, der Grundriss wird angepasst, Barrierefreiheit hergestellt usw. Bei Altbauten, die für moderne Installationen nicht geeignet sind, ist häufig eine Kernsanierung notwendig, die sehr teuer ist.

    5. Baugenehmigung

    Baumaßnahmen, die der baulichen Erhaltung, Sanierung oder Verbesserung dienen, sind grundsätzlich bewilligungsfrei. In diese Kategorie fallen Renovierungsmaßnahmen und kleinere Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung oder der Austausch von Türen und Fenstern, Fassadensanierung oder Mauertrockenlegung. Größere Sanierungsmaßnahmen und einige Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Änderungen in der Raumeinteilung und Raumwidmung) sind jedoch anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass Sie etwa für das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems an der Fassade bei der Gemeinde oder Bezirksbehörde eine schriftliche Bauanzeige erstatten müssen. Wenn Sie jedoch im Rahmen einer Altbausanierung und Modernisierung auch den Dachboden ausbauen möchten, gilt dies als großes Bauvorhaben, für das eine Bauanzeige erforderlich ist. Die Vorgaben und Richtlinien sind je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich, Auskunft darüber erhalten Sie bei ihrem örtlichen Bauamt.

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    Das Erneuern des Fassadenanstrichs ist bewilligungsfrei, das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems jedoch nicht.

    6. Förderungen

    Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen (Wärmeschutz, Fotovoltaik, Sanierungen von Dächern, Geschossdecken oder Kellerböden usw.) ist Sache der Länder. Ansprechpartner für Interessenten sind die Bausparkassen und die Landesförderstellen. Die Bundesländer legen auch die Förderungskriterien fest, die sich deshalb je nach Bundesland unterscheiden können.

    Thermische Gebäudesanierungen werden auch vom Bund unterstützt. Für Private steht jedes Jahr der beliebte Sanierungsscheck zur Verfügung. Mit dem aktuellen Sanierungsscheck für Private 2021/2022 werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, gefördert. Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31. Dezember 2022. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online bei der KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

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    Autor: Daibau Magazin

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