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    Bautagebuch: Bautagesbericht und Baubuch

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    Das Bautagebuch dokumentiert alle Vorgänge auf der Baustelle und dient im Falle eines Rechtsstreits als Beweismittel. Es gibt zwei Arten des Baubuches: der vom Auftragnehmer geführte Bautagesbericht und das vom Auftraggeber (nach vertraglicher Vereinbarung) geführte Baubuch.
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    Bautagebuch Bautagesbericht
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    1. Was ist ein Bautagebuch?

    Das Bautagebuch ist ein wichtiges Protokollinstrument auf der Baustelle, in dem regelmäßig (täglich) die Fortschritte auf dem Bau dokumentiert werden. Bauprojekte schreiten während der Rohbauphase schnell voran, weshalb es sehr wichtig ist, die Vorgänge, Arbeitsschritte, Termine, Vereinbarungen sowie Mängel und Schäden auf der Baustelle in einem Bautagebuch festzuhalten. Auf diese Weise werden später nicht mehr nachvollziehbare Leistungen dokumentiert, sodass noch nach Jahren eventuelle Baufehler festgestellt werden können (wenn beispielsweise Mängel auftreten, weil zu wenig Mörtel verwendet wurde). Das Bautagebuch wird von den betroffenen Unternehmern gegengezeichnet und jeder Vertragspartner erhält eine Kopie. Dadurch sichern die Vertragspartner ihre Position ab.

    2. Bautagesbericht und Baubuch

    Die Begriffe Bautagebuch und Bautagesbericht werden oft synonym verwendet, doch tatsächlich wird in Österreich zwischen zwei Arten des Bautagebuchs unterschieden: Baubuch und Bautagesbericht. Das Baubuch wird vom Auftraggeber bzw. Bauherrn geführt, der Bautagesbericht hingegen vom Auftragnehmer, also dem Bauleiter. Weil das Bautagebuch im eigenen Interesse geführt wird, ist es am besten, wenn beide Parteien zur gegenseitigen Absicherung ein eigenes Bautagebuch führen. Dabei muss man wissen, dass das vom Bauherrn geführte Baubuch einer vertraglichen Vereinbarung bedarf, während der Bautagesbericht gemäß den in der ÖNORM B 2110 festgesetzten Regeln geführt wird und nicht vertraglich vereinbart werden muss.

    3. Digitales Bautagebuch oder Papierform?

    In heutiger Zeit wird das Bautagebuch immer häufiger nicht mehr in Papierform, sondern in Form von Apps geführt. Andererseits ist es ratsam, das Bautagebuch ganz altmodisch als Papiervariante zu führen, damit später niemand den Vorwurf nachträglicher Änderungen und Manipulationen erheben kann (nicht vergessen: im Falle eines Gerichtsverfahrens dient das Bautagebuch als rechtliches Beweisstück). Im Internet stehen standardisierte Formulare als PDF zur Verfügung, die Sie kostenlos herunterladen können.

    Bau-Tagesbericht.png
    Beispiel eines Bautagesberichtes.

    4. Vorschriften zum Bautagebuch

    Das Bautagebuch ist nicht nur ein praktisches Protokollinstrument, sondern auch rechtlich verpflichtend. Lediglich bei kleineren Baumaßnahmen kann auf das Führen eines Bautagebuchs verzichtet werden, in komplexen Baugeschehen muss der Entstehungsprozess des Bauwerkes immer dokumentiert werden. Durch die Aufzeichnung der Geschehnisse werden Streitigkeiten bei eventuellen nachträglich festgestellten Baufehlern vermieden. Vertragliche Vorgaben zur Führung von Bautagebuch bzw. Bautagesbericht sind durch die ÖNORM B 2110 geregelt. Darüber hinaus hat das Austrian Standards International eine Formularserie aufgelegt, die aufeinander abgestimmte Formulare zur Baudokumentation entsprechend den Regelungen der besagten ÖNORM enthält.

    5. Inhalt eines Bautagesberichtes

    Der Bautagesbericht ist vom Bauleiter mit folgenden Daten auszufüllen: Datum, Objektname, Wetterlage, Anzahl der Arbeiter, Anzahl der Gerätschaften, Materiallieferungen, Leistungsfortschritt, Materialverbrauch, Funktionsprüfungen, Regieleistungen und Schadensmeldungen. Der Auftragnehmer muss den Bautagesbericht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Erstellung dem Auftraggeber vorlegen (außer es wird eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen). Danach hat der Auftragnehmer zwei Wochen Zeit, den Bericht zu prüfen und ggf. schriftlichen Einspruch einzulegen.

    6. Inhalt eines Baubuches

    Der Auftraggeber (Bauherr) sollte im Baubuch folgendes festhalten: alle mündlich getroffenen Vereinbarungen, Tatsachen und Feststellungen, Planübergaben, Anordnungen, Feststellungen aus der Überwachungstätigkeit, Leistungsfortschritt, Baubesichtigungen (Baubesuche) sowie Schäden und Mängel.

    Damit noch Jahre später ersichtlich ist, welche Leistungen wann und wie ausgeführt wurden, sollten dem Baubuch auch Fotos beigelegt werden. Dies kann sehr nützlich sein, wenn etwa nach längerer Zeit versteckte Mängel festgestellt werden und es zu einem Rechtsstreit kommt. Für einen guten Überblick über die Finanzen sollte das Baubuch auch Kopien aller Rechnungen und Überweisungen an Baufirmen enthalten.

    Fachartikel 2449
    Autor: Daibau Magazin

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