Im Bereich

    Bewilligungsfreie, anzeigepflichtige und bewilligungspflichtige Bauvorhaben

    Dieser Artikel wurde bereits von 7693+ Nutzern gelesen
    Bauvorhaben werden in bewilligungsfreie, anzeigepflichtige und bewilligungspflichtige Bauvorhaben eingeteilt. Grundsätzlich sind sehr kleine bauliche Eingriffe bewilligungsfrei, bei Sanierungen und ähnlichen Maßnahmen ist eine Anzeige erforderlich, während für Neu- und Anbauten eine Baubewilligung beantragt werden muss. Welche Bauvorhaben genau zu welcher Kategorie gezählt werden, hängt von der baurechtlichen Situation im betreffenden Bundesland ab.
    Fachartikel 7693
    baubewilligung
    Wir haben 553 Auftragnehmer im Bereich Baugenehmigung, Einreichplan:

    1. Grundlegendes

    Jeder Bau, der mit dem Boden verbunden ist und der zu seiner Errichtung spezifische technische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordert, unterliegt dem Baurecht. Doch so unterschiedliche Bauvorhaben wie den Bau eines einfachen Geräteschuppens im Garten, den Anbau eines großen Wintergartens oder der Neubau eines Einfamilienhauses kann man nicht alle in einen Topf werfen. Deshalb unterscheidet das Baurecht grundsätzlich zwischen drei Kategorien: bewilligungsfreie Bauvorhaben, anzeigepflichtige Bauvorhaben und bewilligungspflichtige Bauvorhaben.

    2. Baurechtliche Kategorien

    2.1 Geringfügige Bauvorhaben

    Einfache Bauvorhaben, für die weder eine schriftliche Anzeige noch eine Baubewilligung erforderlich ist, werden als geringfügige Bauvorhaben bezeichnet. In diese Kategorie fallen generell Bauvorhaben geringeren Umfangs (z. B. der Bau eines Geräteschuppens oder einer Kompostieranlage sowie die Installierung einer Sat-Antenne) sowie Baumaßnahmen, die der baulichen Erhaltung, Sanierung oder Verbesserung dienen (Erneuerung oder Tausch von Türen und Fenstern, Fassadensanierung, Mauertrockenlegung usw.).

    geraeteschuppen.jpg
    Kleine Geräteschuppen sind bewilligungsfrei.

    2.2 Anzeigepflichtige Bauvorhaben

    Für etwas größere bauliche Maßnahmen ist eine schriftliche Bauanzeige an die Gemeinde oder Bezirksbehörde zu erstatten. Solche Bauvorhaben werden als anzeigepflichtige Bauvorhaben bezeichnet. Dazu gehören größere Sanierungsmaßnahmen, Änderungen in der Raumeinteilung und Raumwidmung sowie die Errichtung oder Änderung von kleineren Gebäuden. Konkret heißt das: Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäunung, eines Wintergartens, eines Carports, einer Terrasse usw. Die Bauanzeige wird von der Gemeinde geprüft, worauf entweder die Freigabe des Bauvorhabens oder die Einleitung eines Bewilligungsverfahrens erfolgt. Je nach Bundesland sind der Bauanzeige die entsprechenden Unterlagen (Baupläne, Baubeschreibung, Verzeichnis der Nachbarn des Baugrundstücks usw.) beizulegen.

    2.3 Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

    Große Bauvorhaben, wie die Errichtung eines neuen Gebäudes (z. B. eines Einfamilienhauses, eines Mehrparteienhauses, eines Bürogebäudes oder eines Industriebetriebes), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten, sind immer bewilligungspflichtig. Das bedeutet, man muss einen Antrag auf eine Baubewilligung stellen, für den man dieselben Unterlagen braucht wie für eine Bauanzeige.

    Baubewilligung-Haus.jpg
    Große Bauvorhaben, wie die Errichtung eines neuen Gebäudes oder eines Zubaus, sind immer bewilligungspflichtig.

    3. Das Baurecht ist Ländersache

    3.1 Neun verschiedene Bauordnungen

    Das Baurecht ist Sache der Bundesländer, von denen jedes seine eigene Bauordnung hat. Deshalb gelten in jedem Bundesland etwas andere Vorschriften darüber, was anzeige- bzw. bewilligungsfrei und was anzeigepflichtig ist. Generell richten sich die Vorschriften in den Bauordnungen nach den im vorigen Kapitel beschriebenen Prinzipien: den Austausch eines kaputten Fensters oder den Bau eines kleinen Geräteschuppens in Ihrem Garten können Sie unbesorgt vornehmen, eine Sanierung oder das Aufstellen eines Gartenzauns muss jedoch bei der Gemeinde angezeigt werden.

    3.2 Fragen Sie bei der Gemeinde nach

    Um sich Gewissheit zu verschaffen, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde nachfragen. Insbesondere dann, wenn Sie eine kleine freistehende oder angebaute Konstruktion errichten möchten, sollten Sie sich vorab bei der Gemeinde absichern. Warum das erforderlich ist, wird am Beispiel der beliebten Terrassenüberdachungen deutlich. Im Burgenland gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von bis zu 20 m² als geringfügige Bauvorhaben und in der Steiermark liegt die Grenze bei 40 m². In Kärnten sind Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche von bis zu 40 m² und einer Maximalhöhe von 3,50 m anzeigepflichtig, in Oberösterreich gilt die Anzeigepflicht für Überdachungen bis 35 m² (größere Konstruktionen sind bewilligungspflichtig). In Salzburg und Tirol sind Terrassenüberdachungen generell bewilligungspflichtig, während in Niederösterreich, Vorarlberg und Wien die Regeln etwas komplizierter sind. Sie sehen also, dass sich keine pauschale Aussage darüber machen lässt, ob Sie eine Genehmigung benötigen und der Gang zur Behörde ist immer lohnenswert. Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind die Vorschriften einheitlicher: Immer wenn Sie ein Haus oder ein anderes neues Gebäude errichten, müssen Sie eine Baubewilligung beantragen.

    Fachartikel 7693
    Autor: Daibau Magazin

    Wie nützlich fanden Sie den Artikel?


    Warum Daibau nutzen, um einen guten Auftragnehmer zu finden?

    Ich würde anderen Kunden raten eben auch auf diese Plattform zu gehen, weil Ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht habe und das eigentlich relativ schnell geht. Auch die Ausführung hat dann super geklappt.
    24 245Kundenbewertungen
    Das Bewertungssystem ist geschlossen, nur ein Benutzer, der eine Anfrage gestellt hat, kann eine Firma bewerten, so dass es keine falschen Bewertungen von Unternehmen gibt.
    13 782 Bauunternehmen

    Ideen für die Gestaltung Ihres Zuhauses

    Magazin mit frischen Ideen und Tipps unserer Autoren für die Gestaltung Ihres Zuhauses.

    Suchen Sie zuverlässige Handwerker im Bereich Baugenehmigung, Einreichplan?

    Wir haben 553 Auftragnehmer im Bereich Baugenehmigung, Einreichplan:

    Kostenlose Anfrage
    Auftragnehmer mit Kundenbewertungen
    Keine Provision
    Wir haben 553 Auftragnehmer im Bereich Baugenehmigung, Einreichplan
    8.9
    1

    GU Bautech GmbH


    8.9
    0

    RAHU Architekten Humer + Partner ZT KG


    8.9
    1

    Karl Puchleitner Baugesellschaft m.b.H.


    8.6
    0

    Rayo GmbH


    AGB I Datenschutzerklärung I Information über Cookies I Impressum
    © 2023 Daibau® | Alle Rechte vorbehalten