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1. Moderne Stiege
Fachlich gesehen sind Innentreppen horizontale Flächen, die wir betreten und die es uns ermöglichen, in ein höheres oder unteres Stockwerk des Gebäudes zu gelangen, was die primäre Funktion einer Treppe ist. Treppen müssen auch beim Gehen Sicherheit und Komfort gewährleisten. Dies wird durch die richtige Wahl der Materialien und die fachgerechte Planung der Treppenabmessungen erreicht. Achten Sie bei der Gestaltung Ihrer Treppe auf die entsprechende Höhe der Treppenstufen, die etwa 17,5 cm betragen sollte. Die ideale Tiefe der Trittstufen (Stufenauftritt) liegt bei etwa 28 cm. Die richtige Planung der Treppenmaße ist von entscheidender Bedeutung für sicheres und komfortables Treppensteigen, das weder besonders anstrengend noch gefährlich sein sollte. Als Grundregel gilt, dass die Mindesttiefe der Trittstufen der Länge des gesamten Fußes entsprechen muss. Auch die Wahl des richtigen Materials ist ein wichtiger Faktor für Sicherheit und Komfort. Mehr zu den Abmessungen und Materialien für Treppen und Treppenelemente erfahren Sie in den kommenden Artikeln.
1.1 Wie werden moderne Treppen gestaltet?
Wie bei allen anderen Elementen des Interieurs sind auch bei Innentreppen die gestalterischen Trends allmählichen Veränderungen im Laufe der Zeit unterworfen. Bei moderne Treppen geht der Trend zur Entmaterialisierung des Treppenvolumens. Ein gutes Beispiel dafür ist die steigende Beliebtheit der Kragarmtreppe, bei der lediglich die Stufen aus der Wand herausragen. Der zweite Ansatz zur Gestaltung moderner Treppen ist das multifunktionale Design, bei dem versucht wird, so viele Funktionen wie möglich in der Treppe zu vereinen (z. B. Stauraum oder Bücherregale) und sie dadurch noch ausdrucksstärker zu machen. Es ist zu beachten, dass Treppen sehr viel Platz im Wohnraum einnehmen, weshalb es umso erstrebenswerter ist, möglichst viele Funktionen in der Treppe zu vereinen.
2. Treppenlauf
Ein Treppenlauf ist eine ununterbrochene, aus mindestens drei Stufen bestehende Abfolge von Stufen. Je nach Anzahl der Treppenläufe wird zwischen ein-, zwei- und mehrläufigen Treppen unterschieden. Einläufige Treppen verlaufen in einer Linie von einem Geschoss ins nächste, bei zwei- und mehrläufigen Treppen sind die einzelnen Treppenläufe durch Treppenabsätze (Zwischenpodeste) voneinander getrennt. Für die Anordnung der einzelnen Treppenläufe gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten: ohne Richtungswechsel und mit Richtungswechsel (U-Treppe, E-Treppe, T-Treppe usw.). Laut OIB Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) muss bei Haupttreppen nach maximal 20 Stufen der Treppenlauf durch ein Podest unterbrochen werden. Bei Podesten mit Richtungsänderung muss die Podesttiefe zumindest der lichten Treppenlaufbreite entsprechen.
Die lichte Treppenlaufbreite hängt in erster Linie vom Gebäudetyp (Einfamilienhaus, öffentliches Gebäude usw.) ab, anhand dessen die ungefähre Anzahl der Treppennutzer ermittelt wird. Je größer die Anzahl der Benutzer, desto größer ist die erforderliche Treppenbreite. In öffentlichen Gebäuden, in denen die Treppe für maximal 300 Personen gedacht ist, muss die lichte Treppenbreite mindestens 120 cm betragen (für mehr als 300 Personen muss die Treppe noch breiter sein). Haupttreppen in Wohnungen müssen mindestens 90 cm breit sein, Nebentreppen mindestens 60 cm. In der Regel sind Treppen in Einfamilienhäusern 90 bis 110 cm breit.
3. Treppenabsatz – Podest
Der Treppenabsatz bzw. Zwischenpodest ist eine ebene Fläche zwischen zwei Treppenläufen. Der Podest am Anfang oder Ende eines Treppenlaufes wird Treppenpodest genannt. Ein Zwischenpodest unterteilt die Treppe in kleinere Segmente, um ihre Nutzung bequemer zu machen, mehr Sicherheit bei Stürzen zu gewährleisten und Änderungen der Laufrichtung bei gradläufigen Treppen zu ermöglichen. Deshalb ist der Podest vor allem bei mehrläufigen Treppen mit Richtungswechsel ein wichtiges Treppenelement, bei einläufigen Treppen muss er – wie oben erwähnt – vor allem bei langen Treppen mit vielen Treppenstufen eingebaut werden. In Einfamilienhäusern sollte die Tiefe des Zwischenpodestes mindestens 90 cm, in öffentlichen Gebäuden mindestens 120 cm betragen. In der Regel entspricht die Podesttiefe bei Innentreppen der lichten Treppenbreite.
4. Stiegengeländer – Treppengeländer bei modernen Treppen
Das letzte Element einer Treppe ist das Geländer, das in erster Linie ausreichende Sicherheit gewährleisten und beim Gehen als Stütze für die Treppennutzer dienen soll. Wird die Treppe direkt an der Wand platziert, kann an der Wand ein schlichter Handlauf montiert werden. Jede Stelle im Gebäude, bei der die Fallhöhe mindestens 100 cm beträgt, muss laut ÖNORM B5371 mit einer Absturzsicherung von mindestens 100 cm versehen werden, bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Absturzsicherung mindestens 110 cm hoch sein. Kleine Treppen mit nur drei Stufen müssen also nicht mit einem Geländer ausgestattet werden. Eine Ausnahme gilt für Absturzsicherungen, die oben 20 cm oder mehr breit sind – in solchen Fällen darf die Geländerhöhe um die halbe Breite der Brüstung vermindert werden, muss aber mindestens 85 cm betragen. Die Abstände zwischen den Füllstäben dürfen höchstens 12 cm betragen und der untere Abstand des Rahmens darf 10 cm nicht überschreiten. Dies ist notwendig, damit Kinder nicht zwischen den Stäben oder unter dem Geländer hindurchklettern können. Neben der vorschriftskonformen Höhe ist auch die richtige Farb- und Materialwahl wichtig, damit das Geländer zum Rest der Treppe passt und diese stilistisch ergänzt.