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    Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) – Sicherheit geht vor!

    Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (kurz SiGe-Plan) ist für vorankündigungspflichtige Baustellen vorgeschrieben sowie für Baustellen, auf denen besonders gefährliche Arbeiten verrichtet werden. Er wird vom Planungskoordinator erstellt und beinhaltet im Wesentlichen alle sicherheitsrelevanten Informationen in Bezug auf die Beschaffenheit der Baustelle und die Koordinierung verschiedener Unternehmen, die auf der Baustelle tätig sind.
    Fachartikel
    sige plan
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    1. Was ist der SiGe-Plan?

    Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist laut Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) für alle Baustellen vorgeschrieben, für die eine Vorankündigung erforderlich ist, sowie für Baustellen, auf denen Arbeiten verrichtet werden, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind. Es ist die Pflicht des Bauherrn (oder, falls bestellt, des Projektleiters), dafür zu sorgen, dass der SiGe-Plan vor Eröffnung der Baustelle erstellt wird.

    2. Für welche Baustellen ist der SiGe-Plan vorgeschrieben?

    Wie oben erwähnt, ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für Baustellen verpflichtend, für die eine Vorankündigung erforderlich ist, sowie für Baustellen, auf denen besonders gefährliche Arbeiten verrichtet werden. Doch was heißt das genau?

    2.1 Baustellen mit Vorankündigung

    Eine Vorankündigung ist für Baustellen mit großem Arbeitsumfang zu erstellen. Als solche gelten Baustellen, auf denen entweder die Arbeit länger als 30 Arbeitstage dauert und gleichzeitig mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, oder der Arbeitsumfang voraussichtlich 500 Personentage übersteigt.

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    Der SiGe-Plan ist bei vorankündigungspflichtigen Baustellen und gefährlichen Arbeiten zu erstellen.

    Die Vorankündigung muss spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an das zuständige Arbeitsinspektorat gesandt werden. Seit Jänner 2019 müssen die Vorankündigungen nur noch an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) elektronisch übermittelt werden.

    2.2 Gefährliche Arbeiten

    Laut Bauarbeitenkoordinationsgesetz sind Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind, folgende: Arbeiten, bei denen die Arbeitnehmer abstürzen, verschüttet werden versinken oder ertrinken können; Arbeiten, bei denen sie gefährlichen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen, mit Sprengstoff, ionisierenden Strahlen, Tauchgeräten oder in Druckkammern, sowie Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten, Tunnelbau und die Errichtung oder der Abbau von schweren Fertigbauelementen.

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    Arbeiten, bei denen Absturzgefahr besteht, gelten laut BauKG als gefährliche Arbeiten.

    3. Wer erstellt den SiGe-Plan?

    Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bzw. SiGe-Plan ist in der Vorbereitungsphase von dem Planungskoordinator auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen. Ein Planungskoordinator wird bei fast jedem Bauvorhaben gebraucht – auch bei kleineren Bauvorhaben sind ein Baukoordinator für die Planungsphase (Planungskoordinator) und ein Baukoordinator für die Ausführungsphase (Baustellenkoordinator) zu bestellen. Der Planungskoordinator muss darauf achten, dass der Bauherr bzw. Projektleiter den SiGe-Plan mit den darin enthaltenen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen berücksichtigt.

    In der Ausführungsphase wird der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vom Baustellenkoordinator umgesetzt und dem Baufortschritt entsprechend angepasst, falls dies zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist. Dies geschieht möglichst nach Absprache mit Vertretern der betroffenen Arbeitgeber. Änderungen im SiGe-Plan, die als Folge von Entscheidungen oder Anordnungen des Bauherrn oder des Projektleiters erfolgen, müssen im Plan festgehalten werden.

    Expertenrat des Unternehmens Übleis Sicherheitstechnik GmbH

    Was ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)?

    Der Bauherr hat gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt wird. Der SiGe-Plan ist bei gefährlichen Arbeiten und bei Baustellen mit großem Arbeitsumfang zu erstellen.

    Ein guter SiGe-Plan ist vor Beginn der Bauarbeiten zu erstellen und beinhaltet sämtliche mögliche Gefahrenquellen. Der SiGe-Plan ist für jedes Bauvorhaben „maßgeschneidert“ zu erstellen. Gesetzesauszüge aus dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz ersetzen keinen SiGe-Plan.

    Der SiGe-Plan enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen, etwa die Beschaffenheit der Baustelle (Umgebungsbedingungen), welche Unternehmen wann arbeiten, ob zwischen ihnen Abhängigkeiten im Bauverlauf bestehen und welche Sicherheitsvorkehrungen während der einzelnen Bauvorgänge nötig sind. Ebenfalls angeführt sind Kontaktinformationen aller am Bau beteiligten Personen und Unternehmen.

    Welche Risiken gibt es auf der Baustelle?

    Speziell während der Rohbauphase ist die Gefahr des Absturzes und Verschüttetwerdens am größten. Ebenso sind Arbeiten bei oder an Strom- bzw. Gasleitungen mit einem Risiko verbunden. Auch die Baufeldumgebung kann eine Gefahr darstellen, zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Kundenverkehr etc.

    Welche Aufgaben haben Sie als Sicherheitsfachkraft auf der Baustelle?

    Die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft auf einer Baustelle ähneln der Aufgaben eines Baustellenkoordinators. Eine Sicherheitsfachkraft führt Unterweisungen von Eigen- und Sub-Personal auf der jeweiligen Baustelle durch. Ebenfalls erstellen Sicherheitsfachkräfte eine Arbeitserlaubnis (Unterlagen und Vorlagen) wie zum Beispiel für Arbeiten in Höhe oder Heißarbeiten und sorgen für dessen Umsetzung.

    Es ist auf die Umsetzung der Gefahrenverhütung und Einhaltung der Baustellenordnung zu achten. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) der ArbeitnehmerInnen getragen wird und spezielle Arbeitssicherheitsvorgaben seitens Bauherren eingehalten werden.

    Die Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft beziehen sich rein organisatorisch, kontrollierend und beratend, daher nicht im handwerklichen Sinn aktiv auf der Baustelle.

    Herr Zinz, Übleis Sicherheitstechnik GmbH

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    Auf der Baustelle wird der SiGe-Plan vom Baustellenkoordinator umgesetzt.

    Bei nicht vorankündigungspflichtigen Kleinbaustellen muss kein Baukoordinator bestellt werden. In solchen Fällen muss der Bauherr (oder Projektleiter) selbst die Ausarbeitung und Anpassung des SiGe-Plans bzw. der Gefahrenevaluierung vornehmen (falls er über eine geeignete Ausbildung und Erfahrung verfügt) oder veranlassen.

    Die Kosten für die Bestellung eines Planungskoordinators betragen meist zwischen 0,5 und 1 % der gesamten Bausumme. Falls kein kompetenter Planungskoordinator bestellt wird, drohen im Falle einer Prüfung hohe Verwaltungsstrafen. Überdies sind sichere und unfallfreie Baustellen auch effizienter.

    4. Was beinhaltet der SiGe-Plan?

    Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) beinhaltet alle sicherheitsrelevanten Informationen in Bezug auf die Beschaffenheit der Baustelle und die Koordinierung verschiedener Unternehmen, die auf derselben Baustelle beteiligt sind. Außerdem sind darin Kontaktinformationen aller am Bau beteiligten Personen und Unternehmen angeführt. Konkret beinhaltet der SiGe-Plan folgende Punkte:

    • die zur Festsetzung von Schutzmaßnahmen für die jeweilige Baustelle erforderlichen Angaben über das Baugelände und das Umfeld der Bauarbeiten sowie mögliche Gefahren im Bereich des Baugrundes;
    • eine Auflistung aller für die Baustelle in Aussicht genommenen Arbeiten mit ihrem zeitlichen Ablauf;
    • die entsprechend dem zeitlichen Ablauf dieser Arbeiten und dem Baufortschritt jeweils festgelegten Schutzmaßnahmen mit den baustellenspezifischen Regelungen unter Hinweis auf die jeweils anzuwendenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen;
    • die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen und Einrichtungen zur Beseitigung bzw. Minimierung der gegenseitigen Gefährdungen, die durch die gleichzeitige Arbeit mehrerer Firmen an der Baustelle entstehen können;
    • die Schutzeinrichtungen, die für gemeinsame Nutzung auf der Baustelle geplant sind bzw. zur Verfügung gestellt werden;
    • Maßnahmen bezüglich der Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind;
    • die Festlegung, wer für die Durchführung der oben genannten Maßnahmen auf der Baustelle jeweils zuständig ist.
    Autor: Daibau Magazin

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