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    Energieausweis – die wichtigsten Informationen

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    Gemäß dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ist für alle Gebäude oder Nutzungsobjekte ein Energieausweis erforderlich. Er wird bei Neubauten, umfassenden Sanierungen, Zu- und Umbauten sowie bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von bestehenden Immobilien benötigt. Im Energieausweis stehen verschiedene Kennwerte, welche die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes beschreiben. Eigentümer oder Mieter können daraus die zu erwartenden Heizkosten herauslesen. Dabei sollte man wissen, dass sich die im Ausweis angegebenen Werte auf definierte Bedingungen beziehen, weshalb die Heizkosten höher ausfallen, wenn man z. B. eine höhere Innenraumtemperatur aufrechterhält.
    Fachartikel 2179
    Energieausweis
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    1. Wann wird ein Energieausweis benötigt?

    Laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ist der Energieausweis für eigentlich alle Gebäude oder Nutzungsobjekte (also Häuser, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekte) verpflichtend. Bei Neubauten wird der Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren benötigt. Aber auch bei umfassender Sanierung sowie bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis Pflicht. Überdies wird er bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von bereits vorhandenen Immobilien benötigt. Ausnahmen, für die kein Energieausweis erforderlich ist, sind z. B. Lagerhallen, ausschließlich für religiöse Zwecke genutzte Gebäude oder Gebäude, die lediglich frostfrei gehalten werden. Der Ausweis muss vom Verkäufer bzw. dem Vermieter oder Verpächter einem potenziellen Mieter oder Käufer zur Einsicht vorgelegt werden (dies ist vor allem deswegen wichtig, weil das Dokument Auskunft über die zu erwarteten Energiekosten gibt). Bei Vertragsabschluss oder innerhalb von 14 Tagen danach muss der Energieausweis (oder eine vollständige Kopie) auch übergeben werden.

    Heizung Thermostat mit Sparschwein und Geld kostet teure Heizungskonzept.jpg
    Eigentümer, Käufer und Mieter erfahren aus dem Energieausweis, wie gut die Immobilie dämmt und wie hoch die Heizkosten ausfallen.

    Bei Einfamilienhäusern kann der Ausweisaussteller auch einen Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines in Bezug auf Größe, Energieeffizienz, Lage usw. vergleichbaren Gebäudes ausstellen. Bei Wohnungen in Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten reicht die Vorlage eines Energieausweises für das gesamte Gebäude (das gilt auch für Eigentümergemeinschaften), denn vor allem in Städten wäre es nicht sinnvoll, für jede Wohneinheit einen eigenen Ausweis erstellen zu lassen.

    Das Fehlen eines Energieausweises zieht Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro nach sich. Grundsätzlich müssen bereits in Immobilieninseraten bestimmte Angaben aus dem Energieausweis gemacht werden. Es bleibt noch zu erwähnen, dass auch die Vergabe von Förderungen fast immer an die Ausstellung eines Energieausweises gekoppelt ist.

    2. Wie lange ist der Energieausweis gültig?

    Gültig ist der Energieausweis maximal zehn Jahre, wobei alte Energieausweise ohne Gesamtenergieeffizienzfaktor bzw. fGEE (dieser wird seit 2012 in Energieausweisen angeführt) ihre Gültigkeit nicht verlieren.

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    Gebäude werden unterschiedlichen Energiestandard-Kategorien zugeordnet.

    Normlich ist der Energieausweis durch die ÖNORM H 5055 – Energieausweis für Gebäude geregelt. Diese Norm regelt auch die Energiestandard-Kategorien, die von A++ für Passivhäuser bis G für unsanierte Altbauten reichen. Da aber die Bereiche Bau und Energie der Landesgesetzgebung unterliegen, gibt es je nach Bundesland geringfügige Unterschiede hinsichtlich der Berechnungsmodelle und in Salzburg ist auch das Layout des Energieausweises etwas anders als in den übrigen Bundesländern.

    3. Wer kann einen Energieausweis erstellen?

    Auch die Ausstellerbefugnis für den Energieausweis ist durch die jeweilige Landesgesetzgebung geregelt. Grundsätzlich gilt, dass ein Energieausweis von einem Vertreter einer dazu befugten Berufsgruppe erstellt werden muss. Dazu zählen Gewerbetreibende in den entsprechenden Sparten (z. B. Baumeister, Heizungstechnik oder Elektrotechnik) und Ziviltechniker (z. B. Architekten sowie Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen).

    Expertenrat des Unternehmens HW Planung -Ing. Wolfang Hofer

    Welche Informationen werden benötigt?

    Für einen Energieausweis, egal für welches Gebäude, werden eine Vielzahl an Informationen benötigt. Neben dem Standort, der Ausrichtung, den Gebäudeabmessungen und der Gebäudeform werden die Bauteilschichten jedes einzelnen Bauteiles benötigt, welches mit anderen Wohneinheiten, unbeheizten Gebäudeteilen oder zum Freien Berührungspunkte hat. Beispielsweise können das die Bodenplatte, Außenwände, Trennwände zur nächsten Wohnung oder zur Garage, die Decke zwischen unausgebautem Dachboden und den Schlafräumen sein. Auch die Fenster in Größe und Einbauqualität müssen bekannt sein.

    Weitere benötigte Angaben die maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis haben sind jene zur Haustechnik. Welche Heizung ist geplant? Wärmepumpe - welches Medium? Gasheizung, Holzheizung, Nah- oder Fernwärme? Wird das Heizsystem mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage kombiniert.

    Die beste Informationsquelle dazu ist der aktuelle Planstand. Das kann eine Entwurfs- oder Baueingabeplanung oder auch eine Ausführungsplanung sein. Je detaillierter umso besser kann der Energieausweis berechnet werden und umso weniger Änderungen sind später notwendig. Wenn dann noch ein Angebot der Fenster vorliegt und der Installateur genaue Angaben machen kann, wird die Berechnung einfacher.

    Im Neubau sind solche Informationen recht leicht und genau zu bekommen. Im Altbestand ist das weniger der Fall. Hier ist neben dem Sammeln aller möglichen Unterlagen unbedingt ein Beschau vor Ort durchzuführen, um Daten für die Berechnung abzugleichen oder aufzunehmen.

    Neben diesen Berechnungsrelevanten Unterlagen müssen auch Objektdaten und Nutzerdaten eingetragen werden. Das sind die Daten, die am allereinfachsten zu bekommen sind. Wer ist Besitzer, wie alt ist das Objekt, wo steht das Objekt. Wohnbaugefördert oder nicht.

    Für was brauche ich einen Energieausweis, wie lange gilt dieser und wo liegen die Kosten?

    Einen Energieausweis muss ich vorlegen, sobald ich ein konditionierbares Gebäude wie ein Haus, eine Wohnung oder eine Betriebseinheit errichte, vermiete oder verkaufe. Geregelt ist das im Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012. Das Maximialalter des Energieausweises darf zum Zeitpunkt des Verkaufes oder Vermietung des Objektes maximal 10 Jahre sein. Beim Neubau ist dieser vor Errichtung des Objektes, in aller Regel als Teil der Baueingabe beizulegen.

    Im Energieausweis werden die Kennzahlen zweifach berechnet und ausgeworfen. Zum einen am tatsächlichen Standort und zum anderen an einem Referenzort damit die Gebäude untereinander vergleichbar werden. Da das Außenklima maßgeblichen Anteil an den angestellten Berechnungen hat ergeben sich für ein und dasselbe Gebäude unterschiedliche Werte für den Standort "Wien" oder "St. Anton am Arlberg". Damit hier diese Gebäude aber verglichen werden können wurde das Referenzklima eingeführt und somit erhält jedes Gebäude auch Ergebnisdaten an diesem Referenzstandort.

    Die Kosten der Berechnung hängen stark davon ab, welche Unterlagen zur Verfügung stehen. So ist ein Neubau bei dem Checklisten der Haustechnik, genaue Pläne oder sogar Ausschreibungsunterlagen recht schnell gerechnet. Hingegen kann ein Altbau bei dem zuerst eine Bestandsaufnahme gemacht werden muss und mitunter eine Recherche erfolgt wie das Gebäude errichtet wurde und welche Materialien eingesetzt wurden, sehr aufwändig und entsprechend kostenintensiver werden.

    Herr Hofer, HW Planung -Ing. Wolfang Hofer

    4. Was steht im Energieausweis?

    Der Energieausweis enthält wesentliche Informationen zur Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes bzw. zu seiner thermischen Qualität und dem Energieverbrauch (d. h. wie gut die Immobilie dämmt und wie hoch die Heizkosten ausfallen). Deshalb stehen im Energieausweis die wichtigsten Kennzahlen einer Immobilie (Gebäude oder Gebäudeteil) wie Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf, CO2-Emissionen und Gesamtenergieeffizienzfaktor.

    Diese Kennwerte erlauben es, die zukünftigen Energiekosten abzuschätzen. Dabei spielt das Nutzerverhalten eine wichtige Rolle. Im Energieausweis wird der jährliche Energiebedarf pro m² Bruttogrundfläche bei definierten Bedingungen angeführt (deshalb wird der Energieausweis manchmal auch mit dem Typenschein für ein Kraftfahrzeug verglichen). Wenn jedoch die Betriebsweise vom definierten Standard abweicht (z.B. bei höherer Innenraumtemperatur, unsachgemäßer Lüftung und Fehlbedienung), unterscheidet sich auch der Energieverbrauch vom berechneten Normverbrauch. Wie oben erwähnt, gibt es je nach Bundesland vereinzelte Unterschiede hinsichtlich der Berechnung dieser Werte, die im Folgenden beschriebenen Kennzahlen sind aber in allen Ausweisen enthalten.

    4.1 Spezifischer Heizwärmebedarf (HWB)

    Der spezifische Heizwärmebedarf gilt als wichtigster Wert. Er beschreibt jene Wärmemenge, die in einem Raum bereitgestellt werden muss, um in auf einer normativ geforderten Temperatur von 20 °C zu halten. Der HWB gliedert sich in zwei Teile, die Energiekennzahl und den standortbezogenen HWB. Der gängigste Vergleichswert bei der Beschreibung der thermischen Qualität der Gebäudehülle ist die eigentliche Energiekennzahl, die in kWh/m².a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) angegeben wird. Diese Zahl sagt aus, wieviel Energie ein Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigt. Die Energiekennzahl bezieht sich aber nicht auf den tatsächlichen Standort, sondern auf einen Referenzstandort und auf ein Referenzklima. Deshalb ist dieser Wert sehr gut dazu geeignet, die thermischen Qualität verschiedener Häuser zu vergleichen. Um den Kennwert auf einen Blick abschätzen zu können, wird er neben die farbige Skala in der entsprechenden Kategorie gedruckt.

    Der standortbezogene HWB beschreibt dagegen den zu erwartenden Energieverbrauch der Immobilie an ihrem tatsächlichen Standort. Je nach Ihrem Nutzerverhalten kann der tatsächliche Verbrauch vom angegebenen Wert abweichen.

    Heizung.jpg
    Der im Energieausweis angegebene Heizwärmebedarf bezieht sich auf eine Innenraumtemperatur von 20 °C.

    4.2 Primärenergiebedarf (PEB)

    Der Primärenergiebedarf des Gebäudes wird zusätzlich zum spezifischen Heizwärmebedarf angegeben. Er berücksichtigt den Energiebedarf inklusive des Energiebedarfs für vorgelagerte Prozessketten (Rohstoffgewinnung, Umwandlung, Verteilung und Speicherung). Dieser Wert weist einen erneuerbaren und einen nicht erneuerbaren Anteil auf und ist z. B bei der Nutzung von Fernwärme oder Strom als Energieträger von Bedeutung.

    4.3 Endenergiebedarf (EEB)

    Diese Zahl beschreibt die Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser, die von außen zugeführt bzw. eingekauft werden muss (z. B. der Strom für die Wärmepumpe oder der Energieinhalt der gelieferten Pellets). Dieser Wert umfasst also nicht nur den reinen Energiebedarf für Heizung und Warmwasser, sondern auch die dabei entstehenden Verluste.

    4.4 Kohlendioxidemissionen (CO2)

    Dieser Wert berücksichtigt sämtliche CO2-Emissionen, die dem EEB zuzurechnen sind. Inkludiert sind hierbei die Emissionen aus vorgelagerten Prozessen wie Rohstoffgewinnung, Umwandlung, Verteilung und Speicherung.

    4.5 Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)

    Der Gesamtenergieeffizienzfaktor vergleicht die Qualität des Endenergiebedarfs mit einem Referenzobjekt aus der Neubauanforderung 2007. Je höher der fGEE, desto schlechter ist die Energieeffizienz des Gebäudes. Wenn der Wert unter eins liegt (fGEE < 1), ist die Energieeffizienz besser als durch die Neubauanforderung 2007 vorgeschrieben, wenn aber der Wert über eins (fGEE > 1) liegt, handelt es sich um ein energetisch schlechteres Gebäude.

    5. Wieviel kostet die Erstellung eines Energieausweises?

    Diese Frage kann leider nicht absolut eindeutig beantwortet werden, da die Kosten nicht reguliert sind. Früher wurde von 1 Euro pro Quadratmeter ausgegangen, doch diese Faustregel ist mittlerweile veraltet und auch unrealistisch. In der Praxis schwanken die Kosten je nach Immobilie. Die wichtigsten Preisfaktoren sind die Größe des Gebäudes und die verfügbaren Unterlagen (Baupläne). Am teuersten ist deshalb in der Regel die Erstellung eines Energieausweises für Altbauten mit vielen Bauteilen. Auch Energieausweise für Einfamilienhäuser können teuer sein, während Energieausweise für Wohnblocks meist günstiger sind.

    Fachartikel 2179
    Autor: Daibau Magazin

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