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1. Einreichplan und Lageplan
Weil das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt, sind die Vorschriften und Verfahrensabläufe beim Stellen eines Bauantrags je nach Bundesland unterschiedlich – erkundigen Sie sich darüber bei der zuständigen Behörde (Gemeindeamt, Magistrat). Grundsätzlich ist aber zur Genehmigung eines Bauvorhabens immer ein Einreichplan erforderlich, zu dem auch ein Lageplan gehört, der Ihr Grundstück und alle Nachbargrundstücke zeigt. Da der Lageplan das Gelände und die verschiedenen Bedingungen und Regeln der Bebauung auf einem Grundstück darstellt, ist er von großer Bedeutung für die Bauplanung.
2. Zusammensetzung des Lageplans
Der Lageplan setzt sich aus einen schriftlichen und einen zeichnerischen Teil zusammen. Es gibt normierte Plan-Zeichen-Verordnungen, denen die Einreichpläne genau entsprechen müssen. Die Behörden können in Sonderfällen auch weitere Darstellungen bzw. ergänzende Angaben zur klaren Darstellung des Bauvorhabens verlangen.
Schriftlicher Teil
Den schriftlichen Teil eines Lageplans bildet eine wörtliche Beschreibung des Grundstücks und seiner Umgebung, eine Feststellung der Baulasten sowie die Nennung des Bauherrn. Für das Baugrundstück und die angrenzenden Grundstücke sind die Grundstücksnummern und die Namen und Anschriften der Eigentümer zu nennen. Auch alle für die Baugenehmigung relevanten Zahlen sind darin angeführt (Grundfläche, Etagenzahl, Baumassenzahl usw.). Außerdem wird hier festgelegt, welche Baustoffe verwendet werden dürfen.
Zeichnerischer Teil
Der zeichnerische Teil bildet das Grundstück, oder genauer gesagt, die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück aus der Vogelperspektive ab. In der Regel wird er im Maßstab 1:200, 1 : 250 oder 1 : 500 angefertigt. Darin unterscheidet sich der Lageplan von den ebenfalls zum Einreichplan dazugehörigen Grundrissen, Schnitten und Ansichten, die im Maßstab 1:100 angefertigt werden. Der genaue Maßstab unterscheidet sich allerdings je nach Gemeinde und Grundstück. Da es sich beim zeichnerischen Teil des Lageplans um eine Karte handelt, muss auch die Nordrichtung eingezeichnet werden.
Der Plan stellt nicht nur das Baugrundstück, sondern auch seine Umgebung und die Nachbargrundstücke dar. Das sind nämlich wichtige Faktoren, die z. B. die Höhe und Breite der Bebauung beeinflussen können. Sowohl beim Baugrundstück als auch bei den angrenzenden Grundstücken müssen die Höhenlagen des Geländes eingezeichnet werden.
Öffentliche Verkehrsflächen, Gehsteige, Alleebäume und Gleise müssen genauso ersichtlich sein, wie die im Boden vorhandenen Einbauten und verlegten Leitungsanlagen. Wenn das Baugrundstück an eine Verkehrsfläche oder ein Gewässer angrenzt, ist dessen Breite einzuzeichnen.
Bestehende bzw. beizubehaltende Gebäudeteile Baulichkeiten werden grau dargestellt, abzutragende Gebäudeteile gelb und neu zu errichtende Baulichkeiten rot. Bei Neu- und Zubauten deren müssen die geringsten Abstände zu den Grundstücksgrenzen eingezeichnet werden. Bei einer Einfriedung ist die lagerichtige Darstellung der Grenze zur Verkehrsfläche erforderlich.
Darüber hinaus muss der Lageplan Stützmauern und Wege, Spielplätze (Abmessungen und Zugänge), Kfz-Stellplätze (Lage und Anzahl), Trinkwasserbrunnen und Abwasserentsorgungsanlagen sowie Aufstellplätze für Müllgefäße (Stadtreinigung) zeigen. Nicht zu vergessen ist auch die Anordnung der Grünflächen, einschließlich der geplanten oder bestehenden Bepflanzung.
3. Bedeutung und Erstellung des Lageplans
Aufgrund aller oben genannten Faktoren ist der Lageplan von essenzieller Bedeutung für die Baugenehmigung. Verstöße gegen einzelne Teile des Plans können einen Baustopp nach sich ziehen, schlimmstenfalls ist der Hausbauer zum Rückbau verpflichtet. Aus diesem Grund darf der Lageplan nur von vereidigten Fachleuten zur Bemessung, von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder ähnlichen befähigten Personen erstellt werden.
Beim Erstellen eines Lageplans muss die amtliche Liegenschaftskarte beachtet werden, die Basis für den Plan bildet aber ein vom Vermessungsingenieur erstellter Vermessungsplan (zeichnerischer Teil des Lageplans). Dieser wird, wenn die Nachbarn betreffend des Grenzverlaufes keinen Einspruch erheben, für alle, auch für die Behörde bindend. Deshalb müssen solche Vermessungspläne von Geometern (Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, landläufig auch Zivilgeometer oder kurz Geometer genannt) mit höchster Präzision ausgehend von der Naturaufnahme und unter Berücksichtigung der staatlichen Festpunkte erstellt werden.
Bei den Geländemessungen kommt modernes Gerät zum Einsatz. Das wohl bekannteste Hilfsmittel von Geometern ist das elektronische Tachymeter (auch Totalstation genannt), das in Kombination mit GPS und Tablets verwendet wird. Die von Geometern angewandten GPS-Geräte sind extrem präzise und werden ausschließlich zu professionellen Zwecken angewandt. Das Tachymeter wird zur Messung großer Entfernungen angewandt. Überdies kommen weitere Messinstrumente wie Nivelliergeräte (Digitalnivellierer) und Laserscanner zum Einsatz. Diese modernen Hilfsmittel machen Papierskizzen überflüssig. Der Plan entsteht bereits vor Ort und wird im Büro nur noch den formalen Anforderungen angepasst.
Expertenrat des Unternehmens Bogensberger Vermessung ZT GmbH In welchen Situationen wird geodätische Vermessung benötigt? Vermessung wird immer dann benötigt, wenn es darum geht, definierte Punkte aus einem Plan in die reelle Situation zu übertragen oder dass die Situation planlich dargestellt werden muss. Dabei spielen nicht nur die Ingenieurgeodäsie für Hoch- und Tiefbau eine Rolle, sondern es geht auch um Eigentumssicherung mittels Grundstücksgrenzen (Kataster) oder einer 3D Bestandvermessung von bereits bestehenden Gebäuden oder Industrieanlagen (Architektur-/Anlagenvermessung mittels Laserscanning). Wie sieht heutzutage der Vermessungsprozess aus? Ist mittlerweile alles digitalisiert? Die Vermessung ist eine Disziplin, welche sich auch dadurch auszeichnet, dass immer wieder neue Technologien zum Einsatz kommen. Robotisierte Totalstationen zur Deformationsmessung oder die Generierung von 3D Modellen aus Bilddaten, welche mittels Drohnenflüge aufgezeichnet werden, bilden nur einen Teil der sich ständig entwickelnden Branche. Der Vermessungsprozess hat sich also über die Jahre extrem gewandelt, weg vom einfachen Theodolit hin zu einer Vielfalt an Sensorik. Als Vermessungsbüro bieten wir somit unterschiedlichste Messmethoden an (Inklinometermessungen, Schlauchwaagen, Laserscanning, ...). Aufgrund der technischen Möglichkeiten und herrschenden Standards ist es absolut notwendig, die Messdaten digitalisiert zu verwalten und zu bearbeiten. Wie muss ein geodätischer Plan aussehen? Worauf müssen Sie bei seiner Erstellung aufmerksam sein? Unsere Pläne dienen der Darstellung von der Lage- und Höheverhältnissen einer Situation (z.B.: Lage-Höhe Plan). Dazu ist es notwendig, allgemeine Angaben wie den Maßstab, die Orientierung mittels Nordpfeil, den Lage- und Höhenbezug (Koordinatensystem Gauß-Krüger bzw. Baunull, Wr. Null, Adria) zu definieren. Dabei unterscheiden sich die Ansprüche an die Pläne je nach Disziplin. Im Katasterwesen gibt es andere Vorgaben als in der Architekturvermessung oder im Ingenieurbau. Das heißt, je nach Auftrag unterscheiden sich die Pläne, denn diese stellen schlussendlich oftmals das Produkt unserer Arbeit dar.
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