Im Beitrag:
1. Holzkonstruktionen
1.1 Holzbau
Bauen mit Holz bietet viele Vorteile. Der offensichtlichste Vorteil ist die Umweltfreundlichkeit. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der in Österreich reichlich zur Verfügung steht. Holzkonstruktionen sind in der Regel preisgünstiger als Metallkonstruktionen, außerdem ist Holz sehr wandelbar, weswegen hölzerne Carports und Terrassenüberdachungen in vielen verschiedenen Formen und Farben ausgeführt werden können. Holzkonstruktionen sind meist aus Leimbinder gefertigt, da dieser über bessere mechanische Eigenschaften verfügt als Sägeholz, sich nach dem Einbau weniger verändert und darüber hinaus gebogene Formen ermöglicht. Der Leim ist sehr beständig und resistent gegen Wasser, Temperaturschwankungen und biologische Faktoren. Wie man uns in der Firma Schibich erklärt, sind die geeignetsten Hölzer Lärche, Fichte und andere Nadelhölzer. Diese Holzsorten enthalten nämlich viel Harz, was sie resistenter gegen Pilze und Witterungseinflüsse macht. Der Nachteil von Holzkonstruktionen liegt in der Witterungsanfälligkeit und im Pflegebedarf von Holz, während Aluminium sehr widerstandsfähig und fast wartungsfrei ist. Der Holzanstrich muss regelmäßig erneuert werden – am besten mit einer Holzschutzlasur inklusive UV-Filter. Um die Witterungsbeständigkeit zu verbessern, stehen z. B. Holz-Carports mit einer vor Schimmelbildung und Insektenbefall schützenden Kesseldruckimprägnierung zur Verfügung. Bei der Planung einer Holzüberdachung muss auch die Wind/Schneelast berücksichtigt werden. Es ist vor allem wichtig zu wissen, in welcher Schneelastzone die Holzüberdachung aufgestellt wird. Generell gilt, dass die Terrassenüberdachungen und Carports immer statisch bestimmt werden müssen.
1.2 Freistehende und angebaute Holzkonstruktionen
Falls das Gebäude noch über keine wärmegedämmte Fassade verfügt, kann eine mit dem Gebäude fest verbundene Überdachung angebaut werden. Falls die Fassade bereits angefertigt ist, ist eine freistehende Konstruktion die eine Lösung, damit die Wärmehülle des Hauses nicht durch den Eingriff beschädigt wird. Alternativ gibt es thermisch getrennte Befestigungen.
1.3 Dachdeckung
Bei der Wahl der Dachdeckung für ein Carport muss die Neigung der Überdachung sowie die Konstruktion selber berücksichtigt werden, da letztere alle Belastungen aushalten muss. Das Material muss UV-Strahlung, Hagel und anderen Witterungseinflüssen standhalten. Am häufigsten werden Polycarbonat, Folien oder Glas verwendet. Terrassen- und Balkonüberdachungen sind häufig mit Leinen überspannt, können aber auch z. B. mit Glas bedeckt sein.
2. Carport
Carports sind freistehende oder an Gebäude befestigte Unterstände für Fahrzeuge. Sie haben gegenüber Garagen den Vorteil, dass die Feuchtigkeit aufgrund ihrer offenen Bauweise schneller abgeführt werden kann. In Garagen mit geringer Luftigkeit hält sich das Wasser viel länger, was ein verstärktes Rosten der Karosserie nach sich zieht. Die Dimensionen der Carports sind der Tatsache angepasst, dass ein durchschnittlicher Haushalt heute über mindestens zwei Fahrzeuge verfügt. Für zwei Kleinwagen reicht ein Vordach in den Dimensionen 550 × 550 cm. So sind beide gänzlich überdacht, da die Bedachung auf jeder Seite mindestens 40 cm über die Fahrzeuge ragt. Bei größeren Fahrzeugen ist hingegen die Entscheidung für ein Vordach in den Dimensionen 6 × 6 Meter ratsam. Zum Parken eines einzelnen Fahrzeugs reichen Carport-Maße von 320 (bis 400) x 500 cm. Die Höhe des Carports hängt von der Höhe des Fahrzeugs ab. Für die meisten Pkws (auch mit angebrachter Dachbox) und nicht erhöhten Lieferwagen reicht eine Höhe von 215 bis 230 cm. Für Kleinbusse wird eine Höhe von 270 cm benötigt. Carports und Terrassenüberdachungen werden stehts individuell auf den Kunden und dessen Gegebenheiten gefertigt.
3. Terrassenüberdachung
Auch Terrassenüberdachungen können entweder selbststehend oder angebaut sein. Sie dienen vor allem zur Beschattung und zum Schutz vor Wind und Niederschlag. Eine äußerst beliebte Form der Terrassenüberdachung ist die Pergola. Wenn die Pergola über eine Vollbedachung verfügt, fungiert sie eher wie ein Vordach, was allerdings den Nachteil hat, dass es darunter immer schattig ist. Die Bedachung kann auch durchsichtig oder gitterartig sein. Bei Eigentümern solcher klassischen Pergolen ist Bewuchs mit Weinreben oder Kletterpflanzen sehr beliebt. Neben der klassischen Pergola gibt es noch die seitliche Pergola. Das ist eine Art faltbares Vordach. Es handelt sich um eine Kombination aus Pergola und Markise bzw. Faltmarkise. Eine seitliche Pergola hat ein mit dem Gebäude verbundenes, festes Aluminium- oder Holzgestell und eine faltbare Bedachung, welche aus mehreren Membranen besteht.
4. Auftragnehmer
Die Planung und Ausführung von Überdachungen – selbst einfacher Vordächer über Hauseingängen oder Pkw-Unterstände – sollte Experten überlassen werden. Diese sind nämlich in der Lage, die optimale Lösung für die spezifischen Anforderungen jeder Situation zu finden. Und natürlich führen sie auch statische Berechnungen durch und machen alles andere, was zu einer hochwertigen Leistung gehört, betont man in der Firma Schibich. Gute Anbieter von Carports und Terrassenüberdachungen bieten Beratung, Produktion, Statik und Montage mit eigenem Personal an, und später führen sie auch eventuelle Reparaturen durch.
5. Baugenehmigung
Wenn Sie eine Terrassenüberdachung oder ein Carport errichten möchten, ist meistens eine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt sogar dann, wenn es sich lediglich um eine einfache, angebaute Konstruktion handelt. Der Aufbau einer solchen Konstruktion stellt nämlich oft einen Umbau oder Ausbau von Gebäuden dar. Aber auch freistehende Konstruktionen bedürfen manchmal einer Baugenehmigung. Bei jedem Bauvorhaben muss beachtet werden, dass das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt, weswegen jedes Bundesland seine eigenen Bauvorschriften hat. Die neun Landesbauordnungen regeln auch die Maße von Terrassenüberdachungen und Carports. Die Vorschriften unterscheiden sich aber nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern teilweise sogar von Stadt zu Stadt. Deswegen raten wir zur Beratung beim für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Bauamt.