1. Altersgerechtes Wohnen - barrierefrei im eigenen Zuhause
Altersgerechtes Wohnen ist ein immer wichtiger werdendes Thema, da die Lebenserwartung steigt und viele Menschen nicht wünschen, ihren Lebensabend in einem Alten- und Pflegeheim zu verbringen. Mit diesem Wunsch stoßen sie jedoch auf buchstäbliche Hürden: Schwellen und Stufen, zu schmale Türen, ein nicht altersgerechtes Bad usw. Deshalb kann altersgerechtes Wohnen häufig nur durch einen Umbau der Wohnung oder des Hauses garantiert werden, mit dem Barrierefreiheit hergestellt und das Unfallrisiko gemindert wird.
Konkret bedeutet dies die Anschaffung einer Rampe oder gar einer Hebeplattform für einen schwellenfreien Eingangsbereich, den Einbau einer ausreichend großen und bodengleichen Dusche samt genügend Sitzgelegenheiten und Haltegriffen im Bad, den Einbau einer unterfahrbaren Arbeitsplatte in der Küche, den Einbau eines Aufzugs oder eines Treppenlifts usw. Derartige Maßnahmen sind natürlich aufwändig und kostspielig, weshalb die meisten Bundesländer Zuschüsse bzw. Förderungen für den altersgerechten Umbau von Immobilien bereitstellen. Auch die Stadt Wien fördert den altersgerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.
2. Förderung für altersgerechten Umbau in Wien
Die Stadt Wien fördert den altersgerechten und barrierefreien Umbau von Immobilien durch einen Investitionszuschuss, der 35 % der förderbaren Umbaukosten abdeckt, maximal aber 4.200 € betragen kann. Die Aktion der Stadt Wien läuft bis 31. Dezember 2025.
Die Förderung kann an Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen sowie Pächter von Kleingartenwohnhäusern vergeben werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 60 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der umzubauenden Wohnung haben. Zudem müssen sie dem "begünstigten Personenkreis" entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Einkommensgrenzen gemäß § 11 WWFSG 1989.
Die Umbaumaßnahmen müssen dem altersgerechten Wohnen dienen und den Vorgaben der ÖNORM B 1600 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) entsprechen. Die Umbaukosten müssen mindestens 3.000 € pro Wohnung oder Haus betragen, wobei Eigenleistungen und bloße Materialkosten nicht anerkannt werden. Anerkannt werden nur Rechnungen, die höchstens 6 Monate vor Antragstellung erstellt wurden.
Die zuständige Stelle ist der Infopoint für Wohnungsverbesserung der Stadt Wien. Alle Förderungswerber müssen vor Antragstellung auch ein verpflichtendes, kostenloses Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung absolvieren. Die Anträge und Unterlagen können sowohl online als auch per Post eingereicht werden.